Hallo,
ich habe meinen deutschen EU-Führerschein vor ca. 12 Jahren wegen Drogenkonsum (Cannabis, Bayern) abgeben müssen. Eine geforderte MPU habe ich im ersten Anlauf nicht bestanden. Seitdem habe ich keinen weiteren Versuch unternommen eine MPU zu bestehen und auf den Führerschein
verzichtet.
Nun wohne ich seit November 2018 in Portugal und bin auch hier gemeldet. Ist es möglich, in Portugal nun einen neuen EU-Führerschein zu machen, trotz der in Deutschland ausstehenden MPU? Oder bekommen ich vor Ort evtl. Probleme mit der Ausstellung?
Mir geht es nicht darum, den Führerschein in Deutschland anerkennen zu lassen und dort zu nutzen. Ich möchte einfach nur in Portugal und im Rest Europas berechtigt sein ein KFZ zu führen.
Danke im Voraus und beste Grüße!
-- Editiert von sgno am 05.08.2019 01:24
Führerscheinerwerb im EU-Ausland möglich trotz ausstehender MPU (keine Anerkennung in Deutschland)
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Da müsste man dann prüfen, was die Gesetze des jeweiligen Landes vorsehen...
Sie können mit grosser Wahrscheinlichkeit den Führerschein in Portugal machen. Die mindest Wohnfrist ist in der Regel 6 Monate. Der einfachste Weg rauszufinden ob sie alle Voraussetzungen erfüllen ist, direkt den Führerschein neu (mit Theorieprüfung, obligatorische Fahrschule etc.) zu beantragen. Evtl. sind aber auf dem Antragsformular Fragen nach entzogenen Führerscheine und Drogenkonsum vorhanden, die man wahrheitsgetreu bantworten muss und zu einem Versagen eines neuen portugisischen Führerscheines führen können.
Solange sie nicht in Deutschland wohnhaft sind, können Sie in der Regel den portugisischen Führerschein auch in anderen Ländern (ausser Deutschland) nutzen. Wenn Sie später wieder in Deutschland wohnhaft sind, dann, kann es sein, dass Sie mit dem portugisischen Führerschein im Ausland nicht fahren dürfen. Jedenfalls dann, wenn der andere Staat eine ähnliche Regelung wie Deutschland in §28 Absatz 4 Ziffer 5 hat.
Zitat:
4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,
[...]
solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen ist,
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das ist falsch.Zitat(ausser Deutschland) :
Auch falsch.ZitatWenn Sie später wieder in Deutschland wohnhaft sind, dann, kann es sein, dass Sie mit dem portugisischen Führerschein im Ausland nicht fahren dürfen. :
Der TE unterliegt keinem Fahrverbot. Er hat halt keine Fahrerlaubnis. Wenn er jetzt in Portugal eine Fahrerlaubnis erwerben sollte, dann ist das eine vollwertige EU-Fahrerlaubnis, die in der ganzen EU und weiten Teilen der Welt anzuerkennen ist.ZitatJedenfalls dann, wenn der andere Staat eine ähnliche Regelung wie Deutschland in §28 Absatz 4 Ziffer 5 hat. :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
26 Antworten