Führerscheinprüfung ?????? durchgefallen

17. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
wespe
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 14x hilfreich)
Führerscheinprüfung ?????? durchgefallen

Hallo,

eine Frage lässt mir keine Ruhe, vielleicht kann mir jemand etwas dazu sagen.

Mein Sohn hatte praktische Führerscheinprüfung. Er ist bis zum Schluss ohne Fehler gefahren. Zum Abschluss sagt der Fahrlehrer, er möchte das Fahrzeug parken.
Mein Sohn wollte zwischen zwei Fahrzeugen rückwärts einparken und fuhr auf das vor ihm geparkte Fahrzeug etwas dicht auf. Merkte es aber und bremste. Sein Fahrlehrer ist scheinbar seiner Aussage nach erschrocken und bremste auch, aber offensichtlich stärker, so dass ein Piepton hörbar war.
Mein Sohn fuhr rückwärts noch optimal in die Parklücke hinein.

Alle stiegen aus und der Prüfer sagte: der Einparkvorgang hätte zwar nicht mehr zu Prüfung gehört, aber da der Abstand zu dem vor ihm geparkten Fahrzeug doch knapp war und der Fahrlehrer eingegriffen hat, kann er ihm den Führerschein nicht aushändigen.

Ein Fehlerprotokoll hat mein Sohn nicht erhalten, er hat ja keinen wirklichen Fehler gemacht. Mein Sohn sagte dann zu dem Prüfer, dass er auch selbst gebremst hatte und ganz langsam war. Leider nur etwas dicht am vorher parkenden Fahrzeug.

So ganz verstehe ich diese Entscheidung nicht. Der Prüfer sagt, die eigentliche Prüfung sei schon abgeschlossen gewesen???? Nur weil der Fahrlehrer (unserer Meinung nach) voreilig eingriff und der Prüfling keinen Fahrfehler gemacht hat, erhält er den Führerschein nicht?

Eine Beschwerde einzureichen wird wohl nicht viel bringen, aber so ein wenig angenervt bin ich schon. Der Fahrlehrer schenkt meinem Sohn 2 Fahrstunden, aber Prüfungsgebühr und Anmeldegebühr müssen wir nochmal zahlen.

Mir drängt sich hier schon die Vermutung auf, dass man seitens der Prüfer eine gewisse Durchfallquote benötigt.

Viele Grüße wespe


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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12308.01.2010 17:38:52
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 19x hilfreich)

Unbestritten ganz schön mies, was ihnen passiert ist.

Aber was genau erwarten sie jetzt von den Usern dieses Forums?

Das mit der gewissen Durchfallquote kann ich weder bestätigen, noch verneinen. Mein Wissensstand ist nur, dass wenn dieser Piepton ertönt, die Prüfung automatisch nicht bestanden ist.

Ändern wird hier keiner etwas können...

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wespe
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo, ob es z.B. eine Möglichkeit des Einspruches gibt? Wenn der Prüfer die Prüfung als abgeschlossen sieht und dann passiert noch etwas, wie kann er es noch werten bzw. der Fehler mehr als fragwürdig ist.

Selbst für einen strengen Prüfer ist das für mich reine Schikane. Der hat jemanden gebraucht, der ihm ins Messer läuft und da er sonst keinen Grund fand???

Es kann doch nicht sein, dass so ein Prüfer machen kann was er will???

viele Grüße wespe

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Hallo,
zunächst mal mein Beileid für Ihren Sohn.

Zum Thema: Der Prüfer muss sich an die Prüfungsrichtlinie halten. Aus dieser möchte ich hier zitieren.

Die Anlage 10 definiert unter Punkt 16 den "Fahrtechnischen Abschluß der Prüfung" mit "am Ende der Prüfungsfahrt ist das Fahrzeug verkehrsgerecht abzustellen..."

Dazu gehört für mich der Einparkvorgang Ihres Sohnes.

Die Formulierung des Prüfers:

quote:
"der Einparkvorgang hätte zwar nicht mehr zu Prüfung gehört, aber da der Abstand zu dem vor ihm geparkten Fahrzeug doch knapp war und der Fahrlehrer eingegriffen hat, kann er ihm den Führerschein nicht aushändigen."
erscheint durchaus schlüssig. Dass der Einparkvorgang nicht zur Prüfung gehört, bezieht sich wohl darauf, dass ein bereits bestandener Übungsteil (Rückwärts einparken) laut Richtlinie nicht wiederholt werden soll (5.17.1).

Der Prüfer argumentiert auch richtlinienkonform, wenn er sagt, dass der Fahrlehrer eingegriffen hat und er somit den Führerschein nicht aushändigen kann. Das ergibt sich aus 5.18 (Verhalten des Fahrlehrers) "...macht das Verhalten des Fahrlehrers die Beurteilung des Bewerbers unmöglich, ist die Prüfung als "nicht bestanden" zu bewerten."

Der Piepton ist hier ein eindeutiges Signal. Der Prüfer KANN ja gar nicht den Wahrheitsgehalt der Aussage ("ich hätte es schon auch selbst geschafft") überprüfen.

Allerdings ist es die Pflicht des Prüfers, ein Protokoll incl. Fehler zu überreichen. Hier hat er meines Erachtens einen Verstoß gegen die Richtlinie (Punkt 6 - Ergebnis der Prüfung) begangen.

Ich denke aber, dass dieses Protokoll im Ernstfall nachgereicht werden würde - zu einer Umwandlung in "Bestanden" wird dieser formale Fehler mit Sicherheit nicht führen.

Ich denke, das Angebot des Fahrlehrers, 2 Std zu übernehmen ist fair und mehr sollte nicht erwartet werden. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Fahrlehrer völlig grundlos gebremst hat. Offensichtlich war hier der Prüfling tatsächlich etwas "forsch" unterwegs. Der Prüfer scheint das ja genauso zu sehen. Dass der Fahrlehrer hier kein Risiko eingehen kann/will, ist verständlich. Es ist natürlich immer ärgerlich, wenn so etwas erst am Ende passiert aber ich würde es akzeptieren. Ich wüßte auch nicht, wie Sie hier bei einer Klage argumentieren / beweisen wöllten.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wespe
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 14x hilfreich)

vielen Dank für Deinen Beitrag!

quote:
Offensichtlich war hier der Prüfling tatsächlich etwas "forsch" unterwegs.

genau das war auch meine Ansage und Vermutung. Mein Sohn sagt allerdings, dass er sehr langsam war und es überhaupt es nicht verstehen kann. Für sein Gefühl, hat er keinen Fehler gemacht.

Meiner Meinung nach hätte man Gnade vor Recht ergehen lassen können, da er sonst fehlerfrei gefahren ist. Manchmal hört man von wirklich groben Fehlern und der Führerschein wird ausgehändigt.

Es ärgert mich einfach, dass man der Willkür und Laune eines Einzelnen ausgesetzt ist und scheinbar keine Möglichkeit des Einspruches hat. Die Fahrschule möchte sich verständlicherweise auch mit keinem Prüfer anlegen.

Seinem Fahrlehrer macht mein Sohn nicht mal einen Vorwurf, er schien einfach erschrocken und ihm hat es unendlich leid getan. Er sagt auch, dass er super für einen Fahranfänger fährt und mein Sohn weiß, dass er es kann.
Es ist einfach ungerecht!

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Es ist schwierig, hier ein Urteil über die Gerechtigkeit/Ungerechtigkeit zu fällen, ohne die Situation beobachtet zu haben.
Dass Ihr Sohn die Sache völlig anders sieht, als Prüfer und Fahlehrer, deckt sich wahrscheinlich mit 60-80 % der Meinungen von Durchfallern. (Auch mir selbst erging es so bei meiner ersten Prüfung - ich weiß bis heute nicht, wo da beim Linksabbiegen der angebliche Gegenverkehr gewesen sein soll - habe es aber inzwischen abgehakt.)

Fakt ist, dass der Fahrlehrer gebremst hat (was er sehr wahrscheinlich nicht grundlos tut) und auch der Prüfer den Abstand als "doch knapp" eingeschätzt hat. Das sind immerhin 2 Exerteneinschätzungen gegen die 1 (Fahranfänger-)Meinung Ihres Sohnes.

Auch wenn ich Ihnen damit Recht gebe, dass es leider tatsächlich fast unmöglich ist, das Urteil eines Prüfers anzufechten, bin ich persönlich kein Freund von der These: "Prüfer ist auf Durchfallquote aus und sucht krampfhaft nach Fehlern." Ich glaube, das haben die nicht nötig.


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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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