Fußgänger läuft vors Auto

9. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
hier und jetzt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fußgänger läuft vors Auto

Hallo Mitleser,

mir steht der Schock noch in den Knochen...

vorhin fuhr ich auf einen Kreisverkehr zu. Dieser war von Ferne gut einzusehen, so dass ich schon von weitem Sah, dass ein Wagen von links in den KV einfuhr. Ich hielt also am Begrenzungsstreifen vor dem Kreisverkehr und liess den Wagen passieren. Als er vorbei war, schaute ich nochmal kurz nach links, um zu sehen ob kein weiterer Wagen folgte. Es kam keiner, und was dann ablief, erfolgte innerhalb des Bruchteils einer Sekunde

Ich drehte den Kopf wieder geradeaus, nahm zeitgleich den Fuss von der Bremse und sah in dem Moment einen kleinen älteren Herrn Centimeter vor meiner Motorhaube. Ich Sekundenbruchteil bremste ich wieder. Das Gaspedal hatte ich noch nicht mel berührt. Der Wagen (Automatik) hatte sich ganz träge nur durch das loslassen der Bremse um wenige Zentimeter fortbewegt. Der Mann hatte wohl reflexartig (er rechnete wohl mit einem Zusammenstoss) die Hände nach vorne auf die Motorhaube ausgestreckt als Abwehrhaltung. Durch mein sehr schnelles Bremsen (mir kam es wirklich alles wie in einem einzigen Augenblick vor) gab es wohl nicht mal eine Berührung mit dem Mann ausser seine Hände auf der Motorhaube.
Er kam dann zum Fahrerfenster und fing aufgebracht an mich zu beschimpfen (Habe ich vollstes Verständnis für). Ich fragte ihn mehrmals, ob er verletzt sei, ob ich ihn berührt hätte, ich entschuldigte mich mehrmals etc...aber er schimpfte nur immer weiter. Als er dann mal kurz Luft holte, wiederholte ich meine Worte nach Verletzung, wie es ihm ginge und ob ich die Polizei und einen Krankenwagen herbeiholen soll, um sicherzugehen, dass ihm nichts passiert war.
Er schaute mich ungläubig an und fragte, ob ich wirklich die Polizei holen wollte? Ich sagte: Selbstverständlich.
Er schimpfte dann noch etwas weiter, sagte, er hätte jetzt aber keine Zeit, ich solle gefälligst besser aufpassen, dann drehte er sich um und ging (wohlbemerkt, ohne auch diesmal auf den Verkehr zu achten) weiter über die Strasse.

So, mir ist durchaus bewusst, dass ich als Autofahrer verkehrsrechtlich die Schuld zu tragen hätte. Ist auch völlig in Ordnung. Allerdings würde ich als Fußgänger niemals an einem Kreisverkehr VOR einem dort gerade zum stehen kommenden Auto die Strasse überqueren. Also ja, deswegen auch die Überschrift, dass er mir ins Auto gelaufen ist (ich stand ja in dem Moment komplett). Dennoch akzeptiere ich als Autofahrer trotzdem die volle Schuld, habe dass dem Fußgänger gegenüber auch so gesagt. Darum geht es aber jetzt nicht.

Meine eigentliche Frage: Habe ich etwas falsch gemacht, indem ich nicht trotzdem Polizei/Krankenwagen verständigt habe? Die ganze Konversation dauerte maximal 2 Minuten, er ging ja danach einfach weg, ich habe weder Personalien noch sonstige Infos von dem Mann, die ich der Polizei hätte mitteilen können. Einen Zusammenstoss gab es zu 99% nicht, ausser die Hände auf meinem Auto. Auf meine Frage nach Verletzungg/Wohlergehen hat er nicht einmal geantwortet. Klar, er war sicherlich auch geschockt....

Also, wäre ich verpflichtet gewesen, die Polizei hinzuzuziehen?

Danke,
hier und jetzt

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von hier und jetzt):
Habe ich etwas falsch gemacht
Ja, du hast dich vor dem Losfahren nicht versichert, dass die Straße frei ist.

Zitat (von hier und jetzt):
Also, wäre ich verpflichtet gewesen, die Polizei hinzuzuziehen?
Nein

Signatur:

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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von hier und jetzt):
Habe ich etwas falsch gemacht
Ja, du hast dich vor dem Losfahren nicht versichert, dass die Straße frei ist.
bestes Beispiel von selektivem, unvollständigem Lesen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hier und jetzt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von hier und jetzt):
Habe ich etwas falsch gemacht
Ja, du hast dich vor dem Losfahren nicht versichert, dass die Straße frei ist.


wie schon gesagt, in Bezug auf die verkehrsrechtliche Situation nehme ich die Schuld auf mich. Das "falsch machen" bezog sich eher auf die Handhabung der Situation NACH dem Vorfall, also dass Nichthinzuziehen der Polizei, das "Laufenlassen" des Fußgängers (wobei ich mich frage, wie ich ihn hätte zum dableiben zwingen können...)

Das hast du mir aber mit deiner 2. Antwort beantwortet, und das beruhigt mich doch sehr. Danke dafür!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von hier und jetzt):
(wobei ich mich frage, wie ich ihn hätte zum dableiben zwingen können...)

Gar nicht. Bzw. nur eingeschränkt. Wird jemand bei einer Straftat beobachtet, so hat ein jeder nach §127 StPO das Recht den Täter bis zum Eintreffen der hinzuzurufenden Beamten festzunehmen. Die Straftat hier wäre (wenn sie vollendet wäre) dann §142 StGB "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort". Nun muss man natürlich das Mittel der Verhältnismäßigkeit wahren. Bei einem alten, gebrechlichen Mann könnte das dann auch einfach im langsamen "Hinterhergehen" bestehen. Ob ein physischer Zwang in Form von bspw. festhalten angemessen wäre, müsste man abwägen, kommt dann natürlich darauf an wie genau die Straftat nun aussehen würde, läge denn eine vor.

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