Fußgänger verletzt sich an parkendem Auto

14. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Blckyng
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Fußgänger verletzt sich an parkendem Auto

Guten Tag,

ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ich Betreff und Einordnung korrekt vorgenommen habe.
Nun zu meiner Frage. Angenommen ein Auto steht zum Teil auf der Straße und zum anderen ein Stück auf dem Gehweg (dass man das i.d.R. nicht darf, habe ich bereits herausgefunden). Nun kommt ein Fußgänger, welcher für einen Moment unaufmerksam ist, der Grund sei mal dahin gestellt, bspw. aber, weil er durch seinen Hund abgelenkt ist und knallt mit seinem Knie o.ä. gegen das Auto und verletzt sich hierbei. Meine Frage ist nun: Wer haftet, bzw. was für Ansprüche hat der Fußgänger (falls überhaupt)?
MfG,
Blckyng

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Wer haftet
Der Fussgänger.

Zitat:
was für Ansprüche hat der Fußgänger
Sein Anspruch an sich selber: aufmerksamer sein...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TA_FFM
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Hätte der Autobesitzer nicht sogar noch Ansprüche, falls der Fußgänger mit seinem Knie eine Beule ins Auto gedrückt hat?
Sprich, würde der Fußgänger nicht auch für den von ihm verursachten Schaden haften?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von TA_FFM):
würde der Fußgänger nicht auch für den von ihm verursachten Schaden haften?

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Die Frage bei der Kausalität ist nämlich nicht "Hätte er korrekt geparkt, wäre dann der Schaden eingetreten?", sondern "Wäre dort Parken erlaubt, wäre der Schaden dann vermieden worden?".

Man kann sich das immer an diesem Beispiel merken:
Fahrer A ist betrunken und zu schnell und verletzt B.
Dann argumentiert man nicht "A hätte nicht fahren dürfen und in jedem Fall nicht so schnell, also war Trunkenheit und Geschwindigkeit kausal", sondern "Wäre der Unfall genau so eingetreten, wenn A nüchtern und geschwindigkeitsangepaßt gefahren wäre?", und wenn die Antwort lautet "Ja, weil B ohnehin ohne zu gucken auf die Straße gelaufen ist", dann war weder die Trunkenheit noch die Schnelligkeit kausal.

Warum? Weil man sonst auch sagen könnte "er hat 2 Stunden vorher ne rote Ampel überfahren, also war es seine Schuld, weil er bei korrektem Verhalten nicht genau zu der Sekunde an dem Ort gewesen wäre."

Dementsprechend argumentiert man hier auch nicht "Er hätte so nicht parken dürfen, also war es kausal", sondern "der Fußgänger hätte aufpassen müssen - er konnte ja gar nicht wissen, daß man dort nicht oder nicht so parken darf -, also war *sein* Verhalten kausal".

-- Editiert von BigiBigiBigi am 17.03.2020 11:21

2x Hilfreiche Antwort

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