GEBLITZT-PROBEZEIT-"LEIHWAGEN"

14. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
steverocker
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Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)
GEBLITZT-PROBEZEIT-"LEIHWAGEN"

guten tag,

ich hab mal wieder ein problem..

bin heute nacht von einem stationären blitzer in der 50er zone mit ca 80kmh geblitzt worden... ich hab noch bis zum 20.juli probezeit und das auto ist auf meine mutter angemeldet.

Zusammenfassend:

-> mehr als 21kmh zuviel trotz jeglicher toleranz
-> noch ca 5 wochen probezeit
->auto auf mutter angemeldet

jetzt meine frage:

was erwartet mich?

wieviel ist toleranz?

kommt auf mich gar nichts zu, da ein brief an meine mutter gerichtet kommt, indem sie aufgefordert wird zu bezahlen?

vielen dank
steve




35 Antworten
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#1
 Von 
morxel
Status:
Frischling
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mmmh der brief geht sicherlich raus, kennst du den schon den stationären blitzer? vielleicht hast du glück das deine mutter die punkte übernimmt aber es wird sicherlich nicht gerade billig udn naja max 7 kmh werden vielleicht abgezogen!!!

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#2
 Von 
guest123-2128
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#3
 Von 
hh
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Unbeschreiblich
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Normalerweise kann man schon auf dem Blitzfoto erkennen, dass Halter und Fahrer nicht übereinstimmen (Alter, Geschlecht).

Dann würde Deine Mutter einen Zeugenfragebogen erhalten, in dem sie aufgefordert wird, den Fahrer zu nennen.

Natürlich darf sie die Aussage verweigern. In nahezu allen Fällen stellt die Polizei dann aber Nachforschungen an. Auf den Sohn als Fahrer kommt man dann wohl sehr schnell.

Die Wahrscheinlichkeit für Dich, da rauszukommen, halte ich für eher gering (aber nicht unmöglich).
Eine Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h ist ein schwerwiegender Verstoß, der eine Verlängerung der Probezeit nach sich zieht.

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#4
 Von 
steverocker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

also ihr seht keine möglichkeit rauszukommen, es war nachts, vielleicht kann sie meinen vater als fahrer angeben, würde das funktionieren oder macht sie sich dadurch strafbar?

kann sie auch sagen "ich hab keine ahnung wer gefahren ist?" also den zeugenfragebogen nicht ausfüllen und darauf hoffen dass die polizei nichts erkennt?

kann es sein dass dies alles länger als 5 wochen dauert und ich dann keine probezeit mehr habe?
was ist wenn ich 2 wochen vorher den wisch bekomme und ich alles rauszögere bis die probezeit abgelaufen ist, geht das?

-- Editiert von steverocker am 14.06.2007 11:45:44

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Natürlich darf sie die Aussage verweigern. In nahezu allen Fällen stellt die Polizei dann aber Nachforschungen an. Auf den Sohn als Fahrer kommt man dann wohl sehr schnell.*

Vor einigen Jahren wurde meine damalige Lebenspartnerin mir meinem Auto geblitzt. Ich saß dabei noch auf dem Beifahrersitz wie deutlich auf dem Beweisfoto zu sehen war.

In den Anhörungsbogen habe ich geschrieben, ich wüßte nicht, wer gefahren sei. Das Verfahren ist tatsächlich eingestellt worden. Es scheint also so, als ob es dann doch stark von den örtlichen Behörden abhängt, ob der Fall weiter verfolgt wird oder nicht.

-- Editiert von normi am 14.06.2007 12:02:39

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#6
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
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#7
 Von 
steverocker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

alles klar soweit, wenn ich den wisch bekomme, werde ich mich melden...

meine erste strategie lautet: "keine ahnung wer da gefahren sein könnte" und hoffen dass die polizei zu faul ist und sich mit 60 € zufrieden gibt ;D

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#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*keine ahnung wer da gefahren sein könnte und hoffen dass die polizei zu faul ist und sich mit 60 € zufrieden gibt*

Das kann ich aber jetzt nicht nachvollziehen. Wenn nicht angegeben wird, wer gefahren ist bzw. dies nicht ermittelt werden kann, warum sollten dann die 60€ bezahlt werden. In Dt. gilt bei Geschwindigkeitsverstößen keine Halterhaftung!

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#9
 Von 
steverocker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

ein kumpel hat gesagt meine mutter soll sagen "er sei gefahren". er hat keine probezeit mehr und würde den ounkt auf sich nehmen.. geht das? oder macht sich meine mutter strafbar?

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#10
 Von 
guest123-2128
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Bachelor
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#11
 Von 
guest123-1002
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#12
 Von 
steverocker
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Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

@schluckauf:
es war außerhalb geschlossener ortschaft...dein beitrag ist absolut fehl am platz.

@volker:
warum lernresistent? ich bin gewillt und du hast gute beiträge hier im forum geleistet!
Ich warte nun erstmal den bescheid ab und werde dann handeln...die polizei wird meine mutter laut fragebogen auffordern den fahrer zu nennen, wenn sie einen falschen angibt und dieser "dritte" es bestätigt, dass fahrzeug geführt zu haben, dann müsste doch eigentlich nichts schiefgehen oder?
habe vorhin mit meinem fahrlehrer gesprochen, dieser hat auch gesagt dass die kumpel-geschichte geht, ich weiß auch nicht...

-- Editiert von steverocker am 15.06.2007 01:10:54

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#13
 Von 
guest123-1002
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#14
 Von 
guest123-2128
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#15
 Von 
guest123-1002
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#16
 Von 
guest123-2128
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#17
 Von 
steverocker
Status:
Frischling
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ihr 2 witzbolde, ich hab ganz normal gefragt ob sie sich strafbar macht oder nicht, ihr habt die frage beanzwortet und gut ist, ihr braucht jetzt nicht hier einen auf lustig machen, denn dass seid ihr wahrlich nicht...

klar war es mein fehler, aber man muss sich immer irgednwie durchs leben mogeln...ich hab keine kohle für sowas übrig, wurde noich nie geblitzt, ich war in dieser nacht stockmüde und es war dunkel...die falle war in einer kurve usw..ja ich weiß sind keine ausreden aber nun gut...lustig ist es trotzdem und ich hab sehr wohl verstanden dass es strafbar ist, ich hab im gegensatz zu schluckauf keinen fehlenden intellekt in diesem thema sachlich zu bleiben...

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#18
 Von 
guest123-1002
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#19
 Von 
guest123-2128
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#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
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Ja, sie macht sich strafbar, wenn sie jemanden angibt, der nicht der Fahrer war:
§ 164 StGB Falsche Verdächtigung

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#21
 Von 
guest123-2128
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Bachelor
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#22
 Von 
guest123-1002
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#23
 Von 
guest123-1002
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#24
 Von 
steverocker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

so, bin wieder da!

heute kam post an meinen vater...er muss einen zeugefragebogen ausfüllen. das auto ist also auf meinenb vater zugelassen. es wird ihm zur last gelegt am xxx 26kmh außerhalb geschlossener ortschaften gefahren zu sein!
er muss einen zeugefragebogen ausfüllen...wenn er einfach besatötigt, dass er gefahren sei, passiert mir dann was?
oder was soller machen? soll er es auf meinen kumpel schieben oder einfach sagen er sei gefahren?
mfg

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#25
 Von 
guest123-2128
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Bachelor
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#26
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1132 Beiträge, 336x hilfreich)

50 Euro, 3 Punkt, ca. 25 Euro Bearbeitungsgebühren...

In diesem Fall würd ich einfach anerkennen und bezahlen, weil:

a) Gemeinde Zufrieden,
b) keine weiteren Ermittlungen,
c) keine möglichen Konsequenzen für den Probezeitler.

Es besteht halt bei Widerspruch die Möglichkeit, dass sie anfangen, genauer zu ermitteln.

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#27
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
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#28
 Von 
steverocker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

danke an alle ;D

mein fahrlehrer meinte ich soll einfach bezahlen,m die ermitteln nicht nach.

volker woran erkennt man dass es ein kombinierter ist?

er muss einfach bestätigen dass er gefahren ist, mehr steht da nicht drin, allerdings ist noch kein überweisungsformular beigelegt. steht lediglich drin, dass er überprüfen soll ob die angaben korrekt sind und falls nicht, den schuldigen melden!

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#29
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
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#30
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50020 Beiträge, 17525x hilfreich)

Ob es sich um einen Zeugenfragebogen, einen Anhörungsbogen oder einer Kombination aus beidem handelt, erkennt man direkt in der Überschrift des Bogens. Da steht das normalerweise.

Einfach bezahlen geht übrigens nicht, da ja noch gar kein Bußgeldbescheid vorliegt. Einfach bezahlen kann man nur bei Verwarnungsgeldern.

Wenn Dein Vater den Verstoß einfach zugibt, dann wird er wohl ohne weitere Prüfung den Bußgeldbescheid erhalten und auch die Punkte kassieren.

Ob es sich bei so einem Verstoß wirklich lohnt, einen Anwalt einzuschalten, möchte ich bezweifeln. Außerdem kann der Schuss dann sogar nach hinten los gehen.

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