Hallo allerseits,
wir sind eine vierköpfige Familie und wohnen in einem Wohngebiet in einem 6-Parteien Miethaus. Das Haus hat im Souterrain zwei alte Garagen, die als zusätzlicher Kellerraum zwei der Wohnungen zugewiesen sind. Diese Räume sind so klein und die vorgesehenen Ausfahrten so steil, dass sie seit Jahrzehnten als Abstellräume für Fahrräder, Gartengerät u.ä. verwendet werden.
Der Parkraum vor dem Haus ist seit je knapp bemessen und wurde knapper, seit zwei der Parteien sich einen Zweitwagen zugelegt haben. Bislang galt die Regel, jeder parkt, wo er gerade Platz findet.
Einer der Mieter mit Zweitwagen, dem eine der Abstellgaragen zugewiesen sind, hat den Parkraum vor dem betreffenden Tor jüngst mittels Schild als Ausfahrt deklariert. An der Nutzung des Kellerraumes hat sich damit nicht das geringste geändert, geändert hat sich lediglich, dass dieser Mieter nun beansprucht, als einziger den als Ausfahrt deklarierten Bereich als Parkraum nutzen zu dürfen und sich damit einen Exklusivparkplatz zu sichern.
Gespräche innerhalb der Mietergemeinschaft über die Parkproblematik im Allgemeinen und seine Handhabung lehnt dieser Mieter dagegen strikt ab. Ist sein Vorgehen rechtens? Wie kann eine Lösung im Sinne des Erhaltes gutnachbarschaftlicher Beziehungen aussehen?
Für eure Hilfe bedanke ich mich!
lorbeerbund
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Garageneinfahrt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo
quote:Ganz einfach, du musst irgedwo anders parken, auch alle anderen die nicht diese Garage haben!
Wie kann eine Lösung im Sinne des Erhaltes gutnachbarschaftlicher Beziehungen aussehen?
Es ist und bleibt eine Grage, da her der Miter das recht auf freie Zufahrt zur Garage. Ob er selbige als Garage oder sonstwas nutzt spielt dan nkeine Rolle, ihr müsste den Zugang jederzeit frei halten.
Bis jetzt hatte es wohl keinen gestört, wenn dessen Garge zugeparkt wurde, nur jetzt besteht halt einer derjenigen auf seine freie Zufahrt zur Garage, was ist daran so schlimm, bzw nicht zu begreifen?
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Hallo lesen-denken-handeln,
herzlichen Dank für deine Antwort. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob deine Meinung die Situation juristisch nüchtern und umfassend bewertet. Ein bisschen fehlt mir die Gelassenheit und auch der Stil ist nicht gerade der, den man in Rechtsdingen vorzufinden hofft. Zumindest aber scheint mir die dahinter liegende Emotion eben gerade nicht der geeignete Ratgeber für gutnachbarliche Beziehungen.
Deshalb wäre ich über weitere, auch gegebenenfalls abweichende Hinweise in dieser Sache dankbar. LG
-- Editiert lorbeerbund am 27.02.2013 23:58
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Hallo,
quote:Gerne.
Deshalb wäre ich über weitere, auch gegebenenfalls abweichende Hinweise in dieser Sache dankbar. LG
Ich bin ziemlich sicher, dass auch er dort nicht parken darf, niemand darf das vor (s)einer gemieteten Garage (außer es steht etwas Gegenteiliges in der Teilungserklärung). Der Platz vor der Garage ist normalerweise Gemeinschaftseigentum ohne Sondernutzungsrecht, und dürfte wohl auch nicht als allgemeiner Parkplatz ausgewiesen sein (oder?).
Vermutlich ist das aber nicht das was du hören wolltest, tut mir leid. Du kannst ihm zwar seinen Parkplatz wegnehmen, das bringt dir aber auch nichts außer vielleicht einen noch größeren Nachbarschaftskrieg.
Der Eigentümer der Garage könnte imho auf seine Ausfahrtmöglichkeit verzichten und damit dann den Raum vor der Garage in Parkraum wandeln (Allstimmigkeit vorausgesetzt). Ich denke aber, dass er das nur mit einem Sondernutzungsrecht zu seinen Gunsten machen würde, und dann wären wir wieder auf Los.
Stefan
Hallo Stefan,
danke für deine Gedanken! Dass auch er selbst nicht mehr vor dem Tor parken dürfte, wenn er den Platz als Einfahrt deklariert, war auch das Einzige, was mir dazu einfiel. Allerdings ist das wirklich nicht sonderlich zielführend.
Gäbe es eine Möglichkeit, dass die Mieterversammlung mehrheitlich beschließt, dass jede Mietpartei nur EIN Fahrzeug vor dem Haus parken soll, ein zweites Fahrzeug dagegen woanders zu parken ist? - Das Problem ist nämlich, dass der besagte Mieter erfahrungsgemäß immer nur einen seiner zwei PKWs bewegt und den zweiten vor dem Haus dorthin stellt, wo seine Ausfahrt NICHT ist, sodass er faktisch stets zwei Plätze reserviert, weshalb eine Familie wie wir mit zwei Kleinkindern, Wickeltaschen und Einkauf oft entfernter parken muss.
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Hallo,
quote:Möglich ist das natürlich - die Eigentümer sind frei in der Verwendung ihres Besitzes -, jedoch befürchte ich, dass eine Mehrheit nicht reicht, es müsste imho allstimmig sein.
Gäbe es eine Möglichkeit, dass die Mieterversammlung mehrheitlich beschließt, dass jede Mietpartei nur EIN Fahrzeug vor dem Haus parken soll, ein zweites Fahrzeug dagegen woanders zu parken ist?
Erst bei deutlich übermäßiger Verwendung, etwa wenn ein einzelner Eigentümer mit seinen beispielsweise 8 Autos ALLE Parkplätze belegt, könnte man wohl etwas dagegen tun (Gemeinschaftseigentum soll schließlich allen Eigentümern gleichermaßen dienen).
Ob man es einfach mal versuchen sollte - in der Hoffnung , dass keiner den Beschluß mit einfacher Mehrheit anficht (ein sogenannter Zitterbeschluß, die Frist beträgt 1 Monat) -, kann ich auch nicht genau sagen. Es gibt da immer mal wieder Gerichtsurteile, wo auch schon bestandskräftige Beschlüsse wegen Nichtigkeit wieder aufgehoben wurden.
Eventuell kommt es noch auf die Formulierung in der Teilungserklärung bezüglich der Parkplätze an. Wenn dort beispielsweise gar nichts dazu steht, dann gibt es erstmal überhaupr keine Parkplätze auf dem Grundstück. Und auf der Grundlage könnte man dann eine neue Regelung einführen, das bedeutet dann "friß oder stirb", sprich: entweder der Ein-Auto-Regelung zustimmen, oder gar nicht parken. Beliebt macht man sich mit so etwas aber sicher nicht.
Übrigens gehört das Thema eher in das Unterforum WEG, mit Straßenverkehrsrecht hat das nichts zu tun (es gilt noch nicht einmal die StVO).
Stefan
@lorbeerbund
Sorry wenn ich dir das recht "unverblümt" gesagt hatte, aber am Ende ist das auch nicht wirklich was anderes, als es dir reckoner dann nochmal mitgeteilt hat.
quote:Was du dazu aber noch nicht gesagt hast, öffentlicher Raum, oder privater Raum? Sprich öffentliche Strasse, oder Fläche die vom Vermieter allgemein zur verfügung gestellt wird?
Der Parkraum vor dem Haus ist seit je knapp bemessen und wurde knapper, seit zwei der Parteien sich einen Zweitwagen zugelegt haben.
quote:Solche Beschlüsse können natürlich gefasst werden, sind aber nur dann bindend, wenn es sich um privates Gelände handelt, sollte es jedoch eine öffentliche Strasse sein an/auf der geparkt wird, dann sind gjegliche gefassten Beschlüsse irrelevant.
Gäbe es eine Möglichkeit, dass die Mieterversammlung mehrheitlich beschließt, dass jede Mietpartei nur EIN Fahrzeug vor dem Haus parken soll, ein zweites Fahrzeug dagegen woanders zu parken ist?
quote:Bitte nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen Kinder, im Gegenteil, ich mag Kinder, aber diese bringen Euch hier in keinster Weise auch nur den geringsten "Vorteil". Selbst wenn ihr 5 Säuglinge hättet mit allem was dazu gehört und Euer Nachbar eine Einzelperson wäre mit 4 Autos, würde es Euch weder besser noch schlechter stellen.
weshalb eine Familie wie wir mit zwei Kleinkindern, Wickeltaschen und Einkauf oft entfernter parken muss.
Da muss man halt bis vors Haus fahren, Einköäufe und Kinder ins Haus bringen und dann das Fahrzeug weiter weg parken, selbst wenn das weiter weg über einen Kilometer wäre, dass wäre ohne weiteres zuzumuten, sorry so hart es sich anhört, aber so ist es nunmal...
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Hallo,
die Situation mit den Kindern habe ich nur erwähnt, weil die Gesamtsituation meine Initiative plausibel macht. Gegen Unverblümtheit habe ich dagegen durchaus nichts, denn es geht ja darum, die Rechtslage zu sondieren, auch wenn die mir möglicherweise nicht passt. Da bin ich momentan sehr leidenschaftslos.
Tatsächlich handelt es sich nicht um Privatgelände, sondern um öffentliche Straße vor dem Haus. Deshalb ist es auch nicht möglich, vor einem zugeparkten Haus zwecks Be- und Entladung ein Fahrzeug in zweiter Reihe abzustellen und später entfernt zu parken. Die Straße ist so eng, das dies einer zeitweisen Vollsperrung gleichkäme.
Meiner Überzeugung nach gibt es zu konstruktiven Gesprächen innerhalb der Mietergemeinschaft keine Alternative, will man zu einer vernünftigen Lösung im Interesse aller Mieter kommen. In so ein Gespräch geht man natürlich am besten mit umfassender Kenntnis der geltenden Rechtslage. Ich fürchte allerdings, dass es uns nicht gelingen wird, den betreffenden Mieter zu einer Mieterversammlung über dieses Thema erfolgreich einzuladen.
Leider gibt es eben - vereinfacht gesagt - zwei verschiedene Typen von Menschen. Auf der einen Seite diejenigen, die versuchen, jenseits von rechtlichen Überlegungen Lösungen im Sinne der Gemeinschaft zu finden, und auf der anderen jene, die es absolut legitim und naheliegend finden, geltendes Recht bis an seine Grenzen und ungeachtet gemeinschaftlicher Interessen zum eigenen Vorteil auszunutzen. Dieser Riss geht nicht nur durch unsere Hausgemeinschaft, sondern durch die ganze Gesellschaft. Beides ist okay, aber mit letzteren gestalten sich Lösungsgespräche im Sinne aller und damit gutnachbarschaftliche Beziehungen eben sehr viel schwieriger.
Danke für eure Hinweise und Tipps!
LG lorbeerbund
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