Hallo,
letzte Woche hatte ich einen Leihwagen und bin damit auf der Autobahn - Baustelle (80 km/h) höchstens 20 km/h zu schnell gefahren. Ich glaube dies zumindest.
Mein Problem ist, welchen Einfluss hat dies auf meine Probezeit, die sich schon verlängert hat und mit wieviel Euro muss ich für das schnelle Fahren rechnen?
Und wie hoch ist die Wahrscheinlichketi, beim MPU durch zu kommen? ICh saß ohne Alkohol am Steuer. Ich hatte wie schon erwähnt ein Leihwagen und noch nicht das richtige Gefühl für die GEschwindigkeit (damit meine ich, im Vergleich zu meinem eigentlichen Auto, merke ich in etwa wie schnell ich fahre....).
Für ehrliche und keine Vorwurfsvolle Antworten wäre ich euch dankbar.
Geblitz innerhalb verlängerter Probezeit
2. Juli 2005
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Frage vom 2. Juli 2005 | 11:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geblitz innerhalb verlängerter Probezeit
#1
Antwort vom 2. Juli 2005 | 16:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sodelle, ich hab mach nachgesehen aber nix gefunden, hoffe du findest noch was ;-)
Oli
#2
Antwort vom 4. Juli 2005 | 15:15
Von
Status: Praktikant (774 Beiträge, 203x hilfreich)
In jedem Auto befindet sich ein Tacho um die Geschwindigkeit zu kontrollieren, es ist daher nicht nötig, nach Gefühl zu fahren.
Wenn die Probezeit schon verlängert wurde gab´s dafür bestimmt einen Grund, oder? Ohne Kenntnis dessen ist nicht zu beurteilen, was jetzt auf sie zukommt...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Juli 2005 | 10:55
Von
Status: Unbeschreiblich (50011 Beiträge, 17522x hilfreich)
Wenn die Geschindigkeitsübertretung tatsächlich weniger als 20 km/h betragen hat, dann erhälst Du ein Verwarnungsgeld von 30€. Weiter passiert nichts.
Eventuelle verlangt die Leihwagenfirma noch eine Gebühr für Bearbeitungskosten, weil sie Deine Anschrift an die Bußgeldstelle herausgeben musste.
Und jetzt?
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