Geblitzt, Foto nicht erkennbar

16. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Osterlamm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Geblitzt, Foto nicht erkennbar

Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich dem Blitzen. Hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.

Unser Auto wurde geblitzt und ich war wohl der Fahrer. Der Anhörungsbescheid kam ins Haus geflattert und da ich es meinen Eltern bereits gebeichtet habe, hatte mein Vater nicht besseres zu tun als den Bogen auszufüllen und zurück zu schicken. Er hat mich als Fahrer angegeben und auch noch zu allem Überfluss dazugeschrieben von wo nach wo ich gefahren bin...

Es kam mir aber komisch vor, dass kein Foto dabei war. Desshalb habe ich das mal angefordert und siehe da mein Gesicht ist mit meinem Navihalter bedeckt und meines erachtens nicht gut zu erkennen.

Es ist doch ein beträchtlicher Verstoß da ich mit 41km/h zu schnell in der 30er Beschränkung unterwegs war. Das heißt 4Punkte und 1 Monat.

Wie könnte ich da jetzt weiter vorgehen? Bisher hat nur mein Vater angegeben ,dass ich es gewesen sein soll. Selber habe ich nix zugegeben (gegenüber der Behörde).

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Was kann ich jetz noch tun? Ist es schon zu spät? Wenn es hilf kann ich auch mal das Foto hochladen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Viele Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1618 Beiträge, 465x hilfreich)

Du kannst gar nichts mehrt machen, du wirst einen Anhörungsbogen bekommen, darin kannst du ja die Tat abstreiten, aber wer soll das glauben, wenn dein Vater als Fahrer abgegeben hat?
Wenn du bestreitet der Fahrer gewesen zu sein, dann wird vor Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben, wo man anhand des Blitzerfotos feststellen kann, ob du de Farher warst, oder nicht.
Das Gutachren bezahlst du, solltest du der Fa her gewesen sein selber.

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#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1828x hilfreich)

Forensische Dienste sind in der Lage, auch ohne Gesicht, den Fahrer zu ermitteln. Dazu genügt die kleinste Falte im Ohrläppchen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4897x hilfreich)

quote:
Wie könnte ich da jetzt weiter vorgehen?

Wie wäre es mal zur Abwechslung , zu seinen Fehlern zu stehen, den Verstoß einwandfrei zuzugeben und die Knete zu überweisen?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osterlamm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Forensische Dienste sind in der Lage, auch ohne Gesicht, den Fahrer zu ermitteln. Dazu genügt die kleinste Falte im Ohrläppchen.


Naja auf einem Blitzerfoto? So genau sieht man da die Ohrläppchen nicht...

quote:
Du kannst gar nichts mehrt machen, du wirst einen Anhörungsbogen bekommen, darin kannst du ja die Tat abstreiten, aber wer soll das glauben, wenn dein Vater als Fahrer abgegeben hat?
Wenn du bestreitet der Fahrer gewesen zu sein, dann wird vor Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben, wo man anhand des Blitzerfotos feststellen kann, ob du de Farher warst, oder nicht.
Das Gutachren bezahlst du, solltest du der Fa her gewesen sein selber.


Danke, das heißt es ist zu spät... Nunja trotzdem Danke. Werd ich wohl nen Monat Fahrrad fahren :-(

quote:
Wie wäre es mal zur Abwechslung , zu seinen Fehlern zu stehen, den Verstoß einwandfrei zuzugeben und die Knete zu überweisen?


Solche Kommentare kann man sich wohl sparen!

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1828x hilfreich)

quote:
Naja auf einem Blitzerfoto? So genau sieht man da die Ohrläppchen nicht..


Man sieht sie sogar sehr genau.....auf dem Originalfilm.....

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4897x hilfreich)

quote:
Solche Kommentare kann man sich wohl sparen!


Was spricht denn dagegen einfach mal die Eier in der Hose zu haben und einen Verstoß zugeben und die Konsequenzen zu tragen? Du hattest ja schließlich auch die Eier 71km/h in einer 30er Zone zu fahren. Hätte man sich sparen können. :-p

Zitat:
Man sieht sie sogar sehr genau.....auf dem Originalfilm.....

Der natürlich bei der Behörde ist und nur nach Akteneinsichtsforderung vom Anwalt begutachtete werden kann...

-- Editiert radfahrer999 am 16.08.2011 17:09

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8600 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

also die originalen Bilder sind wirklich sehr gut, da wirt du nichts mehr dran ändern können!

Siehs einfach mal als erzieherische Wirkung, denn der Verstoss von dir ist nicht mer was, was man als ein klein wenig zu schnell abtun kann...

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Osterlamm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

gut genug der Grundsatzdiskussionen.

Moderator Thema bitte schließen oder löschen für mich ist die Sache erledigt!

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130390 Beiträge, 41521x hilfreich)

quote:
Wie könnte ich da jetzt weiter vorgehen?

1. Strafe akzeptieren
2. Dagegen vorgehen
Da der Herr Papa jedoch schon so gut vorgearbeitet hat, bleibe hier nur noch die Messung selbst zu prüfen. Dies wird jedoch nicht ohne einen Fachmann möglich sein, der entsprechendes Geld kostet.
Ein 'ich war es nicht' dürfte hier nahezu aussichtslos sein.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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