Hallo,
ich hab da mal eine Frage,
habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen, ich soll vor 7 Wochen außerhalb geschlossener Ortschaften 36 kmH zu schnell gefahren sein.
Der Datum liegt 7 Wochen zurück. Ich kann mich garnicht daran erinnern geblitzt worden zu sein.
Es ist zwar ein Foto beigefügt, auf dem ich mich erkennen kann, allerdings ist das Bild sehr stark verschwommen und man kann mich kaum erkennen. Komisch ist auch das die Tatzeit 7 Wochen her ist.
Was würde denn passieren, wenn ich auf dem Anhörungsbogen bei den freiwilligen Angaben schreiben würde, das ich nicht Fahrzeugführer war und das ich den Verstoss nicht zugebe?
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"Ich habe kein Geld, also kann ich niemanden Geld schenken"
Geblitzt, Verstoß nicht zugeben?
22. November 2010
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Frage vom 22. November 2010 | 02:15
Von
Status: Beginner (134 Beiträge, 35x hilfreich)
Geblitzt, Verstoß nicht zugeben?
#1
Antwort vom 22. November 2010 | 07:25
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1050x hilfreich)
Man würde dich dann erst einmal fragen wer der Fahrer war?
Allerdings haben die ein wesentlich besseres Foto von Dir!
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#2
Antwort vom 25. November 2010 | 00:08
Von
Status: Beginner (134 Beiträge, 35x hilfreich)
Ich weiss jetzt wieder, wo die Sache gewesen ist. Ich war auf der Überholspur und vor mir wurde ein Wagen geblitzt. Daraufhin habe ich natürlich sofort vollbremsung gemacht so das ich nicht mehr geblitzt werden konnte. Allerdings wurde dann jemand geblitzt der mich rechts auf der Autobahn überholt hat.
Bringt es was, den verstoss nicht zuzugeben und den Sachverhalt zu schildern?
Letztendlich kann man die sache ja nicht beweisen oder?
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"Ich habe kein Geld, also kann ich niemanden Geld schenken"
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#3
Antwort vom 26. November 2010 | 10:26
Von
Status: Unbeschreiblich (50190 Beiträge, 17575x hilfreich)
quote:
Letztendlich kann man die sache ja nicht beweisen oder?
Doch, wahrscheinlich, kann man das beweisen. Dagegen ohne Anwalt vorzugehen, halte ich für aussichtslos. Mit Anwalt hat man natürlich auch nur dann eine Chance, wenn tatsächlich ein Messfehler passiert ist.
Im Extremfall benötigt man zum Nachweis eines Messfehlers auch noch einen Gutachter und dann kann es ohne Rechtschutzversicherung richtig teuer werden, wenn der Nachweis eines Messfehlers nicht gelingt.
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