Geblitzt 1 km/h über Grenze /anhörungsbogen

27. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Watnu?
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)
Geblitzt 1 km/h über Grenze /anhörungsbogen

Bin vor einiger Zeit geblitzt worden, mit dem Auto eines Verwandten.
Nun kam auch der erwartete Anhörungsbogen.
Zu mir: Habe nach einigen Jahren vor ca. 8 Monaten meine Fahrerlaubniss neu erhalten. (Neu gemacht nach MPU usw.) und habe demnach wohl auch die 2 Jahre Probezeit oder wird die alte Zeit angerechnet?
Ebenfalls ist mein Verwandter, da er noch nie einen Punkt erhalten hatte, gerne gewillt den Punkt einfach zu übernehmen.
Alter ca. 30 Jahre Differenz, er Südländer (eingeheiratet) ich deutsch, blond also genau das Gegenteil von dem Foto.
Wie sehr wird denn der Anhörungsbogen geprüft und was passiert, wenn man die Angaben auf dem Anhörungsbogen vielleicht unabsichtlich etwas Fehlerhaft ausfüllt, da das Foto ja so schlecht war und man sich nicht mehr so sicher war?
Vielleicht jemand Erfahrung?
Wegen 1 km/h Nachschulung usw?
Danke für eine Antwort.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Watnu?
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Oder 2te Theorie:
Der Fahrzeughalter befindet sich nämlich noch bis Ende des Jahres im Ausland, kann also bis dahin garnicht drauf reagieren.
Dann ist das halbe Jahr für mich schon um, bevor er reagieren kann und mich als Fahrer angeben kann.
Wäre doch dann für mich schon verjährt?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ist es nicht 1 km/h drüber, du vergisst die Toleranz.

Ansonsten würde ich sagen, hat die Zwangspause ja richtig was gemacht. Immer noch König der Welt, wa?

Im Übrigen kann der BEscheid nicht einfach ignoriert werden, bei längerer Abwesenheit muss sich jemand finden, der die Post kontrolliert.

Tips für Straftaten/Ornungswidrigkeiten gibts hier nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Watnu?
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

"Ansonsten würde ich sagen, hat die Zwangspause ja richtig was gemacht. Immer noch König der Welt, wa?"

Und da gibt es immer wieder Leute die sich zum König eines Forums ernennen und meinen sich ohne Kenntniss der Person oder der Vorgeschichte Urteile über andere zu erlauben.

Habe einen Fehler beim Autofahren gemacht und werde den Fehler auch ausbügeln können.

Für soziale Inkompetenz gibt es leider keine Nachschulungen, sorry.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Wie ist denn das Verwandtschaftsverhältnis?

Zur Probezeit: Sie begann mit der Ersterteilung und betrug 2 Jahre. Wenn Dir während der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen wurde muß wohl mindestens ein probezeitrelevanter A-Verstoß begangen worden sein. Dann wurde die PZ um weitere 2 auf insgesamt 4 Jahre verlängert. Die Probezeit ruhte während der Zeit des Entzug und begann mit Neuerteilung wieder zu laufen. Mit Neuerteilung hattest Du dann 48 Monate minus bereits abgeleistete Probezeitmonate = Restprobezeit. Wenn Du also z.B. vor dem Entzug bereits 12 Monate Probezeit hinter Dir hattest verbleiben noch 36 Monate Restprobezeit.

Der Anhörungsbogen muß nicht zurückgeschickt werden. Dann wird die Behörde versuchen den Fahrer zu ermitteln. Gelingt das nicht droht dem Fahrzeughalter eine Fahrtenbuchauflage.

So und jetzt kommt der Hammer: Wenn Dir während der Probezeit die FAhrerlaubnis entzogen wurde, wovon ich aufgrund Deiner Ausführungen ausgehe.
und wenn
Du noch immer in der Probezeit bist
und wenn
wegen dieses Tempoverstoßes der Bußgeldbescheid gegen Dich rechtskräftig werden sollte
dann
mußt Du wieder zur MPU. :(

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Watnu?
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Probezeit war beim erstem mal schon um 7 Jahre nicht mal falsch parken.

Dann mist gebaut und Lappen weg, da zwischenzeitlich weniger finanzielle Möglichkeiten, kein Geld für den MPU gehabt und dadurch über die 2 Jahre Grenze ohne Führerschein gekommen, so dass ich den ganz neu machen musste.

Habe mir den Bescheid aber jetzt mal ein wenig genauer angesehen, und so weit ich das verstehe, muss mein Schwiegervater lediglich seine persönlichen Daten eintragen, zu allem anderen kann er ja die Aussage erst mal verweigern.

Also würde er sich ja nicht mal strafbar machen, wenn er nicht mitteilt, dass er nicht gefahren ist.

Die Frage halt: bekommt er dann einfach den Punkt und fertig, weil er sich hätte äussern könnn oder fangen die dann an zu ermitteln?

Verstehe ich das jetzt richtig?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Das ist gar nicht so persönlich gemeint, sondern sollte lediglich ein Denkanstoß sein.

Was meinst du, wie das so wirkt? Jemand eröffnet einen Beitrag, in derm er eröffnet, dass er die MPU hinter sich hat, innerhalb der Probezeit seinen FS abgeben durfe und nun so Fragen stellt wie

-Anhörungsbogen unabsichtlich falsch ausfüllen-
-Punkt einfach übernehmen- usw.

Führerschein gerade neu gemacht und trotzdem noch Probleme beim Probezeit berechnen.

Da darf man wohl an der Eignung als Fahrer erstmal zweifeln, oder?

--Die Frage halt: bekommt er dann einfach den Punkt und fertig, weil er sich hätte äussern könnn oder fangen die dann an zu ermitteln?
Verstehe ich das jetzt richtig?--

Wie schon gesagt wurde:
Deinem Onkel droht die Fahrtenbuchauflage.
Trotzdem wird versucht den Fahrer zu ermitteln.

Wenn du Pech hast, erkennt dich einer der Beamten noch von früher auf dem Foto und weiß gleich, wo er ermitteln muss.

Was ich mit meinen 2 Beiträgen saqen wollte: Der beste Schutz gegen sowas ist, das nun bereits 2 mal erlernte einfach umzusetzen.

Zur sozialen Kompetenz gehört im übrigen auch, zu seinen Fehlern zu stehen ;)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Wenn die Probezeit schon um war ist ja alles im grünen Bereich. Eine neue Probezeit nach Neuerteilung gibt es nicht.

Ganz neu mußte der Führerschein übrigens nicht gemacht werden. Es mußten lediglich die Prüfungen erneut abgelegt und evtl. ein paar Fahrstunden zur Prüfungsreife abgelegt werden.

Wenn der Schwiegervater sich auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft weiß die Behörde wo sie nach dem Fahrer suchen muß.

Da die Probezeit rum war drohen außer dem einen Punkt und dem Bußgeld keine weiteren Konsequenzen. Der Punkt ist, wenn keine weiteren Punkte hinzukommen, nach zwei Jahren wieder weg. Daher denke ich, dass es das beste ist den Fahrer wahrheitsgemäß anzugeben. Eine Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter wäre teurer und mit Unannehmlichkeiten verbunden. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Watnu?
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

@ depsi
Das kann ich ja auch wieder so nicht stehen lassen,
vielleicht sollten Sie daran arbeiten, dass gelesenen mit den eigenen Gedanken in Einklang zu bringen.

1)Wie bereits geschrieben, hatte ich vor meiner Führerscheinpause 7 Jahre lang den Führerschein. Von Abgabe in der Probezeit war nie die Rede

2)Sollten Sie je in den Genuss einer MPU kommen, was ich nicht für Sie hoffe, werden Sie ganz schnell merken, dass man diesen nicht bestehen kann, wenn man sich nicht ausführlich mit seinem Fehler auseinander gesetzt hat und Gegenmassnahmen ergriffen hat

3) Handelt es sich um eine Verkehrsüberschreitung die mit einem Pkt behaftet ist und wenn mann dann zusammen rechnet: 1x Geschwindigkeitsüberschreitung in fast 8 Jahren fahrens, also nichts wessen ich mich schämen müsste.

4) Sind die vom MPU wohl eher qualifiziert meine Fahrtüchtigkeit zu beurteilen.

5) Danke ich Ihnen trotzdem für Ihren Beitrag, dass beweist nur, dass es noch Menschen gibt, die deutlich größere Probleme haben als ich;-)


@ Freudenfeuer:
Vielen Dank für die Info, dass ich garkeine Probezeit mehr hatte. Da bin ich wohl einem großen Irrtum aufgesessen.
Dann kann das ganze ja unproblematisch ohne kurriose Mauscheleien über die Bühne gebracht werden.
Dnke.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hallo Watnu,

Zu 1.) War wohl, mit Verlaub estwas unglücklich formuliert. Ich war ja zunächst auch davon ausgegangen, dass die Fahrerlaubnis noch während der Probezeit entzogen worden war. Aber das hat sich ja inzwischen aufgeklärt.

Zu 2.) Richtig. Genau dafür ist die MPU ja da.

Ansonsten freut es mich wenn ich helfen konnte.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.039 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen