Ich bin auf der Autobahn mit 129km/h statt mit den dort erlaubten 100km/h geblitzt worden.
Leider gibt es dafür auch 3 Punkte. Nun war der Blitztag der 14.11.03.
Ein Anhörungsbogen ist erst jetzt am 14.02.04 gekommen also
exakt 3Monate später. Der Poststempel des Schreibens ist der 13.02.04.
Ist die "Tat" nun nicht schon verjährt oder hat die Bußgeldstelle
schlechte Karten? Ich habe die Anhörung noch nicht ausgefüllt und
nicht zurückgeschickt könnte also noch behaupten ich habe den nicht bekommen zumahl er mit Normalpost kam.
Das ist zwar unschön aber 3 Punkte sind viel unschöner zumahl
es lt. Bußgeldkatalog 4 Wochen Sperre gibt wenn so ein Malheur noch einmal passiert innerhalb eines Jahres.
Kann mir jemand Tips zu dieser Sache geben bzw. ist etwas bekannt bzgl. der Verjährungsfrist?
Wäre nett wenn kurzfristig eine Antwort käme. Danke!!
Geblitzt - Anhörung nach 3 Monaten?
22. Februar 2004
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Frage vom 22. Februar 2004 | 21:37
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 13x hilfreich)
Geblitzt - Anhörung nach 3 Monaten?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 22. Februar 2004 | 21:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie kommst du auf den Namen holland-Art?
-----------------
"Daniel Schneider"
#2
Antwort vom 22. Februar 2004 | 22:06
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 13x hilfreich)
Na wenn das die Antworten auf Fragen sind
"Prost Mahlzeit".
Das ist meine Tabakmarke - kann ich nur empfehlen....................................
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Februar 2004 | 10:22
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Die Tat ist leider nicht verjährt, weil das Ausstellungsdatum zählt (13.02.). Mit dem Anhörungsbogen beginnt die 3-monatige Verjährungsfrist erneut.
Und jetzt?
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