Geblitzt - Kein Schild nach Parkplatz

13. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
felix.martus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Geblitzt - Kein Schild nach Parkplatz

Hallo,

ich wurde in einer 30er Zone mit 52 geblitzt, nachdem ich von einem Parkplatz in besagte 30er Zone abgebogen bin.

Die Auffahrt auf den Parkplatz ist ca. 100 Meter vor dem 30er Zone Schild, (wo 50 erlaubt ist) die Abfahrt 5 Meter dahinter. Ich bin also zu keiner Zeit an einem 30er Schild vorbeigefahren und wusste deshalb auch nicht das dort nur 30 erlaubt ist. Das Schild habe ich erst gesehen als ich umgekehrt bin und nach Schildern gesucht habe.

Hier ein Bild zu der Situation: https://goo.gl/z4vZBP

Muss ich die Strafe zahlen?

Vielen Dank im Voraus
Felix




3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
felix.martus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Tom,

danke für deine Antwort!

Zitat (von TomRohwer):
Wenn ich mir das Bild anschaue, ist der Parkplatz überhaupt nicht der Knackpunkt - der "Tempo-30-Bereich" endet nämlich an der Einmündung der "horizontalen" Straße in die "vertikale" - an der Einmündung müsste an der "vertikalen" Straße erneut ein Tempo-30-Schild stehen. Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten nicht "um die Ecke" weiter.


Das 30er Schild startet eine 30er Zone. Ich war der Meinung, 30er Zonen müssen nur am Anfang und am Ende beschildert werden und gelten Innerhalb der Zone auch nach Kreuzungen. Irre ich da?

Zitat (von TomRohwer):
Ganz allgemein: eine Geschwindigkeitsbegrenzung muss so angezeigt werden, daß der Verkehrsteilnehmer sie sehen kann, bevor sie gültig wird. Wenn es möglich ist, in den Straßenbereich mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung einzufahren, ohne das entsprechende Schild sehen zu können, dann wäre das eine gute Grundlage, einen Bußgeldbescheid anzufechten.


Bevor ich auf den Parkplatz gefahren bin, hätte ich das 30er Zone Schild, in der Ferne, theoretisch sehen können. Allerdings achtet man beim Einfahren auf einen Parkplatz nicht darauf, was für Schilder in 100m Entfernung stehen, da sie für das Einfahren auf den Parkplatz keine Rolle spielen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 45x hilfreich)

so ist es. in einer 30er zone muss nur der anfang und das ende beschildert sein.
in deinem fall würde ich einspruch einlegen und das ganze auch gut dokumentieren.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.624 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.250 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.