Geblitzt!

2. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)
Geblitzt!

Hallo lohnt es sich als Berufsfahrer einen Einspruch einzulegen wenn man mit 18kmh zuviel auf der Autobahn geblitzt wurde. Meiner Ansicht nach konnte man das Verkehrsschild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht sehen oder der Blitzer kam zu schnell dahinter.
Da ich als Selbständiger Subunternehmer Kraftfahrer bin , ist die Summe viel zu hoch die ich bezahlen muss
Wie stehen die Chancen das das Bußgeld eingestellt wird bzw. sollte ich Einspruch einlegen.

Grüße




32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129619 Beiträge, 41346x hilfreich)

Zitat (von Stillhalter):
einer Ansicht nach konnte man das Verkehrsschild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht sehen oder der Blitzer kam zu schnell dahinter.

Man ist sich also noch nicht ganz sicher welche Ausrede man benutzen will?
Eh egal, denn wenn man nichts substantiiertes hat, kann man sich den Einspruch sparen.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt im übrigen ab dem Standort des Schildes, insofern kann man "zu schnell dahinter" schon mal streichen.



Zitat (von Stillhalter):
Da ich als Selbständiger Subunternehmer Kraftfahrer bin , ist die Summe viel zu hoch die ich bezahlen muss

Wenn die paar EUR nicht drin sind, dann sollte man sein Geschäftsmodell wohl mal vom Grundsatz her überdenken ...




-- Editiert von User am 2. April 2023 23:59

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man ist sich also noch nicht ganz sicher welche Ausrede man benutzen will?


also als Ausrede würde ich es nicht bezeichnen, es sind nun mal Fakten die auf Tatsachen beanstandet sind, ich habe mir das nicht irgendwie ausgedacht. Leider kann man es bei einer mehrspurigen Autobahn leicht übersehen, wenn zudem neben einem noch in LKW fährt oder kurz davor

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#3
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn die paar EUR nicht drin sind, dann sollte man sein Geschäftsmodell wohl mal vom Grundsatz her überdenken

ich glaube du solltest dir mal nicht über mein Geschäftsmodell den Kopf zerbrechen, ich denke damit wärst schon überfordert :neck:

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Wie groß war denn der Abstand zwischen dem Schild und der Messstelle?

Woher weißt Du, dass der Abstand so gering gewesen ist, wenn das Schild doch, Deiner Meinung nach, gar nicht zu sehen gewesen ist?

Auf Autobahnen werden Geschwindigkeitsbeschränkungen fast immer links und rechts der Richtungsfahrbahn aufgestellt. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass die Beschilderung nicht erkennbar gewesen ist. Zumeist wird auf Autobahnen erst nach einem Wiederholungsschild geblitzt. Aber auch kurz nach dem ersten Schild ist eine Kontrolle rechtlich möglich und verwertbar.

Zitat (von Stillhalter):
Wie stehen die Chancen das das Bußgeld eingestellt wird
Wenn bereits Post gekommen ist, dann sind die Chancen mit Deiner Begründung gleich Null.

Zitat (von Stillhalter):
ollte ich Einspruch einlegen.
Wenn Du für Heiterkeit bei der Behörde sorgen möchtest, dann solltest Du das tun. Dir würde ein Einspruch allerdings keinen Vorteil bringen. Ganz im Gegenteil, denn es würde nur noch teurer werden.

Zitat (von Stillhalter):
ich glaube du solltest dir mal nicht über mein Geschäftsmodell den Kopf zerbrechen
Naja. Davon ausgehend, dass Du außerorts mit einem PKW mit 18 km/h zuviel geblitzt wurdest, kostet die Sache 60€. Das ist ja nun kein Vermögen.

-- Editiert von User am 3. April 2023 07:29

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von Stillhalter):
Da ich als Selbständiger Subunternehmer Kraftfahrer bin , ist die Summe viel zu hoch die ich bezahlen muss
60 Euro sind zu hoch?

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Der Vollständigkeit halber sollte aber noch erwähnt werden, dass zu den 60€ noch 28,50€ für Bearbeitung und Versand hinzukommen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Der Vollständigkeit halber sollte aber noch erwähnt werden, dass zu den 60€ noch 28,50€ für Bearbeitung und Versand hinzukommen.
Stimmt .... als 88,50 Euro sind zu viel? Dann stimme ich HvS voll und ganz zu:
Zitat (von Harry van Sell):
Wenn die paar EUR nicht drin sind, dann sollte man sein Geschäftsmodell wohl mal vom Grundsatz her überdenken ...

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Stillhalter):
oder der Blitzer kam zu schnell dahinter.
Der Blitzer darf direkt nach dem Schild stehen.
Nicht sichtbare Schilder gelten natürlich nicht. Dies müsste man aber natürlich nachweisen.
Beide Schilder sollen also nicht sichtbar gewesen sein?
Zitat (von Stillhalter):
Wie stehen die Chancen das das Bußgeld eingestellt wird
Die Chance tendiert gegen Null.

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#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4895x hilfreich)

Zitat (von Stillhalter):
Da ich als Selbständiger Subunternehmer Kraftfahrer bin , ist die Summe viel zu hoch die ich bezahlen muss
Da es "nur Geld" ist, hat man kein wirkliches Problem. Erst wenn man als Berufsfahrer einem möglichen Fahrverbot gegenübersteht hat man ein ernsthaftes Problem.

-- Editiert von User am 3. April 2023 10:28

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9826 Beiträge, 2071x hilfreich)

Ich sehe hier erstmal kein Fahrverbot @ radfahrer

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#11
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Das hat Radfahrer auch nicht behauptet.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13317 Beiträge, 4767x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Naja. Davon ausgehend, dass Du außerorts mit einem PKW mit 18 km/h zuviel geblitzt wurdest, kostet die Sache 60€.


Weht der Wind eventuell daher, dass es ein Fahrzeug über 3,5to war?
Ansonsten verstehe ich die Aufregung nicht.
Dann wären wir bei 168,50 € und einem Punkt.
Je nach Kontostand, wäre der Punkt eventuell schmerzhaft.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4895x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich sehe hier erstmal kein Fahrverbot @ radfahrer
Habe ich ja auch nicht behauptet. Deswegen sage ich ja, dass er eigentlich kein Problem hat. Zahlen und gut ist.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#14
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Weht der Wind eventuell daher, dass es ein Fahrzeug über 3,5to war?
Deswegen habe ich bewusst vorsichtig formuliert. Es könnte z.B. auch ein Gespann gewesen sein. Es gibt vielfältige Möglichkeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129619 Beiträge, 41346x hilfreich)

Zitat (von Stillhalter):
Leider kann man es bei einer mehrspurigen Autobahn leicht übersehen,

Das ist zum eine was ganz anderes als
Zitat (von Stillhalter):
konnte man das Verkehrsschild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht sehen

zum anderen räum man damit nur ein, das man sein Fahrzeug mangelhaft führt.



Zitat (von Stillhalter):
wenn zudem neben einem noch in LKW fährt oder kurz davor

Und damit räumt man ein, das man den Sicherheitsabstand nicht eingehaöten hat.


Die formulierung des Einspruchs sollte man wohl besser nicht selber formulieren, da redet man sich schnell um Kopf und Kragen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Da es "nur Geld" ist, hat man kein wirkliches Problem. Erst wenn man als Berufsfahrer einem möglichen Fahrverbot gegenübersteht hat man ein ernsthaftes Problem.

das hängt immer noch von der persönlichen Situation von einem selbst ab :dance:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Wie groß war denn der Abstand zwischen dem Schild und der Messstelle?

da kann ich jetzt nichts zu sagen, aber es wäre ein Einschätzung meines Gefühls und bzw. die etwas schwierige Fahranpassung der Autobahn, ... das weißt man halt eben!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Woher weißt Du, dass der Abstand so gering gewesen ist, wenn das Schild doch, Deiner Meinung nach, gar nicht zu sehen gewesen ist?

das frage ich mich auch wo die Schilder abgeblieben sind, also auch starke Abzocke seitens des Staates!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Wenn Du für Heiterkeit bei der Behörde sorgen möchtest, dann solltest Du das tun

dann werden die wohl wahrscheinlich nicht aus ihrer Mogel Heiterkeit rauskommen, denn ich habe Einspruch eben wegen meiner Argumente eingelegt. :dau:

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#20
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und damit räumt man ein, das man den Sicherheitsabstand nicht eingehaöten hat.

was hat der Sicherheitsabstand damit zu tun, wenn man rechts ein bisschen schneller ist als ein LKW neben an

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die formulierung des Einspruchs sollte man wohl besser nicht selber formulieren, da redet man sich schnell um Kopf und Kragen

genau das selbe habe ich auch praktisch umgesetzt

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129619 Beiträge, 41346x hilfreich)

Zitat (von Stillhalter):
was hat der Sicherheitsabstand damit zu tun, wenn man rechts ein bisschen schneller ist als ein LKW neben an

Eventuell mal mit der Deutschen Sprache beschäftigen?
Zitat (von Stillhalter):
kurz davor

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von Stillhalter):
ich habe Einspruch eben wegen meiner Argumente eingelegt.
Dann wünsche ich mal viel Erfolg. Wäre nett, wenn Du uns über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren würdest.

1x Hilfreiche Antwort


#25
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Du kannst nicht. Auto fahrn
Und Du kannst weder schreiben, noch sachlich argumentieren.

3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von Stillhalter):
was hat der Sicherheitsabstand damit zu tun, wenn man rechts ein bisschen schneller ist als ein LKW neben an
Rechts schneller?!?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129619 Beiträge, 41346x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Rechts schneller?!?

Ja, die Sonderspur für ganz Eilige.
Normalsterbliche nennen es "Standspur" ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5937 Beiträge, 2617x hilfreich)

Könnte einer dieser typischen Fälle sein, bei dem der Einspruch alles noch viel schlimmer macht.

Werden wir vermutlich leider nie erfahren.

Ebenso wenig wie das Geschäftsmodell, bei dem es sich rechnen soll, mehrere Stunden zu investieren, um 90 EUR zu sparen.
Viel mehr als eine Stunde darf da nicht drin sein, sonst kalkuliert man falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Ebenso wenig wie das Geschäftsmodell, bei dem es sich rechnen soll, mehrere Stunden zu investieren, um 90 EUR zu sparen.
Das ist natürlich Quatsch, denn er legt die Bearbeitung dieses Widerspruchs, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, in seine Freizeit.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Rechts schneller?!?

Ohh da hat sich ein Fehler eingeschlichen, natürlich wurde links überholt! :wink:

0x Hilfreiche Antwort

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