Ich bin heute an der Berg am Laim Str./Ecke Baumkirchner Str, in München von hinten geblitzt worden. Es befinden sich zwei stationäre Blitzkästen eine vor der Ampel und eine hinter der Kreuzung . Beide befinden sich in Fahrtrichtung. Auf der Straße befinden sich zwei Fahrspuren und zwei Ampeln. Ich stand direkt vor der Ampel und wartete auf mein Grünsignal. Plötzlich sagte meine Freundin, biege doch besser links ab. Hier stand die Ampel auf Grün. Ich schaute kurz ob links frei ist und bog dann links bei grünen Signal in diese Richtung ab. Von hinten sah ich das rote Blitzlicht. Die Kreuzung habe ich somit nicht überquert. Lt. der Polizeiinspektion Trudering erwartet mich ein Bußgeldverfahren, zu welcher ich mich äußern kann (Standardantwort). Was sagt ihr zu dem Sachverhalt. Die Strafe beim Überfahren eines Rotlicht ist ja doch hoch, abgesehen von den Punkten, zumal ich das Rotlicht bzw.die Ampel gar nicht überfahren habe. Kann mir jemand den Tip, ob ein Widerspruch oder Einspruch sinnvoll ist oder ob es gar kein Sinn macht und man bezahlt besser sofort, da sich die Verwaltungskosten sonst erhöhen ? Vielen lieben Dank für ein entsprechendes Statement.
-- Editier von 59Chrissi am 24.01.2016 13:27
Geblitzt - aber die Kreuzung nicht überschritten
24. Januar 2016
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Frage vom 24. Januar 2016 | 13:13
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geblitzt - aber die Kreuzung nicht überschritten
#1
Antwort vom 24. Januar 2016 | 14:43
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 45x hilfreich)
in der fahrschule nicht aufgpeasst was man an einer roten ampel mit 2 oder 3 spuren und verschiedenen ampelsignalen nicht darf?
im besten fall ist es abbiegen ohne rechtzeitiges einordnen wenn niemand gefährdet worden aber ich würde das in jedem fall einen anwalt übergeben.
hier geht es um etwas ähnliches
http://www.frag-einen-anwalt.de/rote-%28geradeaus%29Ampel-ueberfahren-%28Rechtsabbiegerspur-gruen%29-rechts-abgebogen---f62641.html
-- Editiert von ohmeingott am 24.01.2016 14:56
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