Geblitzt - aber die Kreuzung nicht überschritten

24. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
59Chrissi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geblitzt - aber die Kreuzung nicht überschritten

Ich bin heute an der Berg am Laim Str./Ecke Baumkirchner Str, in München von hinten geblitzt worden. Es befinden sich zwei stationäre Blitzkästen eine vor der Ampel und eine hinter der Kreuzung . Beide befinden sich in Fahrtrichtung. Auf der Straße befinden sich zwei Fahrspuren und zwei Ampeln. Ich stand direkt vor der Ampel und wartete auf mein Grünsignal. Plötzlich sagte meine Freundin, biege doch besser links ab. Hier stand die Ampel auf Grün. Ich schaute kurz ob links frei ist und bog dann links bei grünen Signal in diese Richtung ab. Von hinten sah ich das rote Blitzlicht. Die Kreuzung habe ich somit nicht überquert. Lt. der Polizeiinspektion Trudering erwartet mich ein Bußgeldverfahren, zu welcher ich mich äußern kann (Standardantwort). Was sagt ihr zu dem Sachverhalt. Die Strafe beim Überfahren eines Rotlicht ist ja doch hoch, abgesehen von den Punkten, zumal ich das Rotlicht bzw.die Ampel gar nicht überfahren habe. Kann mir jemand den Tip, ob ein Widerspruch oder Einspruch sinnvoll ist oder ob es gar kein Sinn macht und man bezahlt besser sofort, da sich die Verwaltungskosten sonst erhöhen ? Vielen lieben Dank für ein entsprechendes Statement.

-- Editier von 59Chrissi am 24.01.2016 13:27




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 45x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.649 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.660 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.