Geblitzt auf BAB mit Foto

1. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lothar_Berlin
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 3x hilfreich)
Geblitzt auf BAB mit Foto

Hallo zusammen,

ich bin auf einer BAB mit Geschwindigkeitsbegrenzung (120 km/h)
geblitzt worden und bekam Post.
In diesem Schreiben wird mir als Halter vorgeworfen die Geschwindigkeit um 24 km/h (Toleranz abgezogen) überschritten zu haben. Ferner lag ein Foto (Kopie) dabei, worauf ich relativ schlecht zu erkennen war. Sicherlich wird das Orginalfoto besser sein.
Auf dem umseitigen Anhörungsbogen machte ich die Pflichtangaben zu meiner Person und gab einen amerikanischen Freund in den USA an.
Neulich rief mich die örtliche Polizeidienststelle an, welche im Rahmen der Amtshilfe einen Fotovergleich mit mir durchführen wollte. Der Polizist wollte sogar gleich vorbeikommen.
Nun meine Fragen. Muss ich den Fotovergleich über mich ergehen lassen? Sicherlich wird mich die Polizei auch mal besuchen und wie verhalte ich mich dann? Keine Aussagen und weitere Angaben?
Ich kann mich ja nun deshalb nicht immer "verstecken".
Oder einfach den Betrag überweisen und beim Besuch der Herren den Einzahlungsbeleg zeigen?
Wie mache ich es richtig? Zum Schluss doch immer falsch oder?

Über eine konkrete und schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich kann mich ja nun deshalb nicht immer "verstecken".

Nötigenfalls wird auch einfach das Paßfoto angefordert, dann kann man den Vergleich auch ohne Ihre Mitwirkung durchführen.

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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Wie @ Mareike schon erwähnte, ist der Fotovergleich durch den Beamten noch die "unverfänglichste" Variante!
Als nächstes könnte das benannte Foto angefordert werden - bzw. (und das ist glaube am peinlichsten) in der Nachbarschaft nachgefragt werden!
Also die Geschwindigkeitsüberschreitung ist doch wahrlich nicht der "Hammer"!
Hätte ich zähneknirschend überwiesen und gut!
Wenn schon ein Foto vorhanden ist, wirds immer schwer, die "Unschuld" zu beweisen!

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ich schließe mich meinen Vorredner an.

Mache nicht so ein Theater davon. Unsere Polizei hat wahrlich besseres zu tun, als Fotos zu vergleichen. Gib einfach zu, dass Du es warst.

Am Ende musst Du doch sowieso zahlen. Wenn Du glaubst auf geschickte Art darum herum zu kommen, dann träumst Du leider.

Der Spaß kostet 40€ plus Gebühren (ca. 25€) und 1 Punkt in Flensburg.

Und wenn Du das Ganze trotzdem durchziehen willst, dann solltest Du auch anschließend Deinem Ortspolizisten möglichst aus dem Wege gehen. Es könnte sein, dass er wegen der vielen Arbeit, die er mit Dir hatte, pingelig wird.

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#4
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

ich frage mich immer wieder, warum die menschen, die einen fehler begangen haben nicht dazu stehen können?

zahle einfach, wie hh schreibt ist das nicht soo teuer,

grüße

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#5
 Von 
verona
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Kann und will mich úedipus voll anschließen, wenn Du selbst weisst, dass diese Aktion gerechtfertigt ist, dann musste halt auch dafür geradestehen. Im Übrigen kann ich das nur bestätigen, bei einem Nachbarn klingelte vor einiger Zeit auch die Polizei- Samstag vormittag, wo ALLE zuhause waren...., hielt ein Foto hin und fragte meine Nachbarin ob sie diese Person kennt. Es war ihr Sohn und sie war völlig ahnungslos.....Geht also wohl auch meistens in die Hose... Fahr einfach in Zukunft so, wie vorgeschrieben. Gute Fahrt!!!!!!!

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@LotharBerlin
Evtl. haben Sie sich strafbar gemacht wegen falscher Verdächtigung (§164I StGB ), da Sie Ihren Bekannten aus den USA als Fahrer angegeben haben.
An Ihrer Stelle würde ich zahlen und diese Sache lieber schnell vergessen.

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#7
 Von 
Lothar_Berlin
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Beiträge; habe einiges dazugelernt.
Mittlerweile kam vom zuständigen Amtsgericht die Einstellung.

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#8
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@Lothar_Berlin: Einstellung ohne Zahlung? Das nenn ich nun mal Glück! Beim nächsten Mal würde ich es mir allerdings überlegen, ob ich wieder einen "Ami" an mein Auto lasse!! Geht ziemlich fix und man führt ein Fahrtenbuch - und wer will das schon wirklich! ;)

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
andrew_vd
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 48x hilfreich)

Gratuliere, @LotharBerlin!
Die Aktion war aber tatsächlich etwas riskant, wenn sie Sie als Fahrer identifiziert hätten (anstatt dem Ami), wäre eine Anklage wg. falscher Verdächtigung möglich gewesen (Verurteilung nicht unbedingt).

Dies scheint aber ein Indiz mehr dafür zu sein, dass die Polizei doch Wichtigeres zu tun hat als Radarfotovergleiche, und wenn ihre Schreibtische voll sind, legen sie unklare Fälle gern mal ad acta.

Übrigens
1 - den Fotovergleich muss man nicht über sich ergehen lassen (ausser als Zeuge vor Gericht und dort mit dem Bild konfrontiert).
2 - einer Einladung zur Polizeidienststelle muss man nicht Folge leisten, und es empfiehlt sich auch nicht.
3 - Nachbarn kann man evtl. impfen, das Foto nicht zu erkennen
4 - Steht kein Fahrer fest (d.h. kein Strohmann als Fahrer eingetragen, und auch keiner anhand Foto ermittelt), kann ab 20km/h drüber prinzipiell ein Fahrtenbuch angeordnet werden - gênant!
5 - die Behörden wissen genau, dass die Angabe eines Ausländers in vielen Fällen der Versuch ist, um die Strafe herumzukommen (wie hier). Sie sind dann grundsätzlich misstrauisch, haben aber auch bei weitem nicht die Ressourcen, um wegen jedem solchen Fall Fotoabgleiche zu machen oder den Halter als Zeugen vor Gericht zu laden.

Was ich gerne wüsste, kann die Behörde jederzeit im Einwohnermeldeamt das Foto anfordern? Steht da nicht der Datenschutz im Weg?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lothar_Berlin
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 3x hilfreich)

@ andrew_vd

Meines Erachtens ist die Behörde schon befugt z. B. beim Landeseinwohneramt zwecks eines Fotoabgleichs das Foto anzufordern. Allerdings muss es im Verhältnis zum Gestzesverstoss stehen. Wegen 20€ wird dies keine Behörde tun. Allerdings bei einer Straftat wohl schon.

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