Geblitzt ausserorts Lkw

11. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
miki14
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Geblitzt ausserorts Lkw

Hallo,

Ich bin im September abends auf der A2 mit einem Sattelschlepper mit 84km/h geblitzt worden. Tempolimit für Lkw war 60 für Pkw 130! Ich habe einen Bußgeldbescheid von 80Euro plus 1 Punkt erhalten wegen 21kmh über dem Limit. Die Bußgeldstelle sagt, dass das Tempolimit wegen einer Baustelle war. Es waren aber keine baulichen Maßnahmen sichtbar ( Fahrbahnveränderung, Beleuchtung, Maschinen etc). Baustelle war dann auch offiziell Ende September aufgelöst worden. Ich sehe öfters Tempolimits in Baustellen von 80 für Pkw und 60 für Lkw und das macht ja auch Sinn aber hier von einer Gefährdung zu sprechen wenn Pkws mit 130 auf einer dreispurigen Autobahn fahren dürfen scheint mir nicht verhältnismäßig. Macht es Sinn Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen? Würde den Punkt gerne vermeiden, währe mein Erster.
Dank für Eure Antworten.




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50014 Beiträge, 17522x hilfreich)

Zitat:
Tempolimit für Lkw war 60 für Pkw 130!


Marode Brücke?

Zitat:
Macht es Sinn Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen?


Nein, denn selbst wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung unzulässigerweise angeordnet worden wäre, liegt es nicht im Ermessen des Verkehrsteilnehmers, diese zu missachten.

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#2
 Von 
miki14
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Tempolimit für Lkw war 60 für Pkw 130!


Marode Brücke?

Nein, dreispurige Autobahn, keine Kurven, Gefälle, Bauarbeiten, Brücken, Strassenschäden etc. Einfach Tempo 60 für Lkw auf der grünen Wiese, mit einem kleinen Schild angezeigt und 15km später Blitzer.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128793 Beiträge, 41128x hilfreich)

Zitat (von miki14):
Es waren aber keine baulichen Maßnahmen sichtbar

Irrelevant. Nur weil man es (nachts) nicht sieht, bedeutet es nicht das es nicht da ist.


Das Schild gilt wenn es da steht und ab der Stelle wo es steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50014 Beiträge, 17522x hilfreich)

Zitat:
und 15km später Blitzer.


Aber dazwischen wurde das Schild mehrfach wiederholt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
miki14
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Bußgeldstelle sagt es waren 3 Schilder, habe das erste gesehen und auch verlangsamt, da aber nie eine Baustelle kam und das Verkehrsleitsystem Tempo 130 anzeigte habe ich wieder 84 gefahren. Die folgenden Schilder hatte ich nicht wahrgenommen, da es schon dunkler war und ich auch mal den Navi gecheckt hatte.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50014 Beiträge, 17522x hilfreich)

Da wäre es durchaus interessant, wie die Beschilderung genau erfolgt ist, d.h. ob diese widersprüchlich war.

Um welchen genauen Streckenabschnitt geht es denn? Vielleicht kennt hier jemand die genaue Art der Beschilderung.

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#7
 Von 
miki14
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

LK Peine BAB2 Höhe Parkplatz Röhrse, Km 192,790 FR Hannover.

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14921 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

stand da nur ein VZ 274 (Geschwindigkeitsbegrenzung), oder noch ein VZ 123 (Achtung Baustelle) o.ä. dabei?

Zitat:
Würde den Punkt gerne vermeiden, währe mein Erster.
Warum ist dir das wichtig? Einer ist keiner, wie man so sagt.

Zitat:
Die folgenden Schilder hatte ich nicht wahrgenommen, da es schon dunkler war und ich auch mal den Navi gecheckt hatte.
Unerheblich. In einem Strafverfahren wäre diese Aussage sogar kontraproduktiv.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50014 Beiträge, 17522x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

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