Ich wurde gestern in einer 30-er Zone geblitzt. Fuhr etwa 40 - 45 km/h.
Der Messwagen stand etwa 20 Meter hinter dem 30-er Schild. Bis dahin galt 50 km/h.
Gibt es nicht eine Regelung, dass nicht unmittelbar nach dem 30-er Schild geblitzt werden darf, damit der Autofahrer die Geschwindigkeit noch entsprechend reduzieren kann?
Danke für eine Antwort!
Geblitzt in 30-er Zone
Die 30 gelten ab dem Schild, der Messwagen könnte sogar direkt dahinter stehen.
Wegen der 25 € lohnt sich ein Einspruch auch kaum.
Überlegen sollte man allerdings, dass diese Schilder (meist) nicht ohne Grund dastehen ...
Es gibt, je nach Bundesland, entsprechende Richtlinien. Richtlinien sind aber nicht verbindlich. Die Polizei hält sich mit ihren Kontrollen, soweit es die Situation erlaubt, an diese Richtlinien. Die kommunalen Verkehrsüberwacher eher weniger, weil sie im Gegensatz zur Polizei unter Erfolgsdruck stehen. Und wie Epoeri schon sagte: Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild. Ein Einspruch macht die Sache nur noch teurer.
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Diese Richtlinien gelten generell nicht innerorts (Ausnahme nach Ortsschild).
Warum sollte man beispielsweise einem Autofahrer bei einer Schule auch noch 100 m 'Schonfrist' zu billigen. Dann ist er an der Schule schon vorbei.
@epoeri
Wie kommen Sie auf 25 Euro? Ich denke eher weniger...
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Schon mal die Richlinien studiert? Da wird nicht zwischen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaft unterschieden. Da es mitunter an verschiedenen Gefahrenschwerpunkten, wie z. B. Schulen, auch Tempolimits gibt die nur auf eine kurze Distanz gelten habe ich auch geschrieben, dass sich die Polizei, soweit es die Situation erlaube,
an diese Richlinien halte.
Die 25€ ergeben sich ab einer Überschreitung von 11 km/h. Da der TE eine Überschreitung bis zu 15 km/h genannt hatte ist die Antwort nicht verkehrt. Wenn man allerdings den Tachovorlauf und die Toleranz abzieht dürfte sich vermutlich eine vorwerfbare Geschwindigkeit ergeben, die eine geringere Überschreitung als 11 km/h ergibt. Dan kostet der Spaß natürlich nur 15€.
@ freudenfeuer,
mir ist unbekannt, dass die Polizei innerhalb von Ortschaften wegen der Richtlinien erst (bspw.)100 m nach dem Schild blitzen darf.
Bisher ging ich davon aus, dass innerorts direkt hinter dem geschwindigkeitsbeschränkendem Verkehrsschild geblitzt werden darf.
An welchen Stellen innerorts muss die Polizei denn die ca. 100 m Abstand einhalten?
Ich lerne gerne dazu.
Hier liegt wohl ein Mißverständnis vor. Ich habe nie behauptet, dass die Polizei nicht auch direkt hinter dem Schild blitzen dürfe. Ich sprach nur von Richtlinien, welche je nach Bundesland etwas unterschiedlich sind. Mit Richt
linien wiederum verhält es sich ähnlich wie mit der Richt
geschwindigkeit. Beide bedeuten keine verbindliche Anordnung.
-- Editiert von Freudenfeuer am 22.06.2008 20:27:26
Mir ging es im Kern um die Feststellung, dass es m.E. innerorts keinen Fall gibt, an dem die Polizei wegen der Richtlinien nicht direkt nach einem die Geschwindigkeit beschränkenden Schild blitzen darf.
Die Richtlinien unterscheiden nicht zwischen igO und agO.
@ Jotrocken
Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 15 km/h kosten 25 Euro.
'Der Messwagen stand etwa 20 Meter hinter dem 30-er Schild. Bis dahin galt 50 km/h.'
Hmm???? Wenn ich es so Lese glaubt TE, das
50 Km/h bis 20 m ab 30-er Schild erlaubt sind??? Was fürn Schwachsinn!
Mit einer guten Brille kann so etwas nie passiern. Wenn ich 50 fahre und sehe in 30m steht ein Schild welches mir sagt, fahre bitte
ab diesm nur noch höchstens 30, na dann veringere ich doch meine Geschwindigkeit!
Solche Verkehrsteilnehmer, die auch noch zu geben das sie zu schnell gefahren sind und dann versuchen auf einem Rechtweg ihre Unschuld beweisen zu können, die
-en mich an!
Entschuldigung, aber das musste ich nun mal los werden.
ja... 250 euro und 25 jahre fahrverbot, das wäre die richtige antwort gewesen.
das schild steht sicherlich zum vergnügen da!
eigentlich müsstest du einen ausgeben, weil du so glimpfig davon gekommen bist.
aber ma ernst, natührlich ist es frech von den ordnungshütern 20m nach einer geschwindigkeitbegrenzung zu blitzen. was bilden die sich den ein?
hätten die 20 m vor der geschwindigkeitsbegrenzung gestanden, wärst du vieleicht mit 80KM/h auf dem foto gelandet.
also nehme es mit it einem lächeln auf und merke dir die stelle fürs nächste mal....
Ja, ja, ist ja gut!! Hatte doch nur eine einfache Frage gestellt, weil ich mal was Ähnliches (wohl Falsches) gehört habe.
Den Beitrag von muren halte ich allerdings im Tonfall für völlig neben der Spur.Aber Rumpöbeln im www. ist für manche halt ein billiges Hobby.
Das war keine einfache Frage, sondern einen Versuch dein ' vergehen hinsichtlich der Verkehrsordung' rechtfertigen zu wollen!
Und wenn mir übel wird
, dann ist es keine Pöbelei, sondern ein Ausdruck des entsetzens.
Schon auf die Idee zu kommen, vieleicht haben die Ordnungshüter sich geirrt, und ich durfte
in einer 30iger zone schneller fahren, das ist der Punkt wo ich eben
.
Sicherlich bist du noch ein Fahranfänger, oder einer der es nie lernt?
@muren
So ein Blödsinn. Natürlich kann man nachfragen, ob es eventuell einen legalen Ausweg (von dem man möglicherweise mal gehört hat) gibt, selbst wenn es ihn dann doch nicht geben sollte.
Gäbe es jedoch einen, so wäre es das gute Recht eines jeden, den auch zu nutzen.
Das nennt sich dann Rechtsstaat, sprich - jeder hat das Recht, alle entsprechenden rechtlichen Wege und Mittel zu nutzen.
Und hier ist übrigens 123recht.de und nicht moral.com oder wie-verbessere-ich-mein-karma.info
Gruß
Xavienne
hallo, gibt es das wirklich (moral.com oder wie-verbessere-ich-mein-karma.info)?
Das wären auf jeden Fall Seiten, auf denen du dich mit verbalem Entrüstungs-Habitus richtig austoben könntest.
Google doch mal !
'Das nennt sich dann Rechtsstaat, sprich - jeder hat das Recht, alle entsprechenden rechtlichen Wege und Mittel zu nutzen.'
Um???. seine Unschuld beweisen zu können!?
Wo bleiben die Opfer in diesem Punkt?
Diese sind doch die Unschuldigen die es eben hin zunehmen haben, das an ihren Füssen vorbei gerast wird. Wer in einer 30 iger Zohne 45 fährt ist ein Raser. Er hält sich nicht an die geselschaftlichen Normen und hat (muß) mit den Strafrechtlichen konzequenzen (zu) rechnen.
'Gäbe es jedoch einen, so wäre es das gute Recht eines jeden, den auch zu nutzen.`'
Ja, na dann brauchen wir auch keine Gesetze!
Punkt und aus!
Das es den Menschen die sich nicht an Verkersordungen halten sehr leicht gemacht wird
und denen die etwas für die Sicherheit auf den Strassen tun wollen sehr schwer, darüber könnte ich ein dickes Buch schreiben.
Die Opfer bzw. jene die etwas für die Sicherheit auf den Straßen tun wollen, können natürlich ebenfalls alle rechtsstaatlichen/legalen Wege nutzen.
Und wenn einer mit 45 in einer 30er-Zone geblitzt wird, wird er sich natürlich nicht rausreden können. Nicht zuletzt aufgrund der bestehenden Gesetze.
Aber fragen, ob's vielleicht doch irgendwie möglich wäre, darf er doch noch, oder?
Ich versteh ja die emotionale Betroffenheit, aber hier geht's eben rein um rechtliche Fragen/Möglichkeiten/ggf. auch Lücken. Das zu vermischen birgt immer Zündstoff.
Gruß
Xavienne
-- Editiert von xavienne am 25.06.2008 01:41:33
Und dann gibt es ja gar nicht so selten die 30-er Zonen, die nur eingerichtet wurden zum Abkassieren. In meinem Fall führt die Straße an einer Schule vorbei - 30 km/h also völlig ok. ABER: Die Schule ist seit 2006 geschlossen, wird auch nicht mehr eröffnet - die 3o-er Zone bleibt!!
Aber solche Sachen kann man mit muren, so scheint mir, nicht diskutieren. Sie/er vertritt wohl die Ansicht, alle Autofahrer sind per se potentielle Verbrecher.
So kann man die Sache sehen, sollte sich dann aber nicht wundern, wenn man nicht allzu ernst genommen wird.
Und jetzt?
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