Geblitzt in Probezeit

11. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
q1n3x
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Geblitzt in Probezeit

Guten Abend,
folgendes Problem:

Sohn1, der noch in der Probezeit ist, fährt mit dem Auto seiner Mutter, außerorts, 22 KM/H zu schnell.
Laut Bußgeldkatalog gibt das einen Punkt und Sohn1 müsste ein Aufbauseminar machen.
Die Polizei möchte nun eine Aussage von dem Fahrer. Wie soll vorgegangen werden?
Wäre es ein Versuch wert, Sohn2, der sich das erlauben könnnte, zur Falschaussage zu bewegen? Oder sind die konsequenzen zu hoch?
Fällt jmd. eine Möglichkeit ein, dem Aufbauseminar zu entgehen?

Gruß




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Wer ist denn Halter des Fahrzeugs und Adressat der polizeilichen Aufforderung? Ist das Bußgeld darin schon festgeschrieben?

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#2
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1602 Beiträge, 465x hilfreich)

Sohn 1 darf Sohn 2 nicht selber in den Anhörungsbogen eintragen, das wäesw eine falsche Verdächtigung § 164 StGB .
Sohn 2 müsste sich selber eintragen und hoffen, das die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellt.

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#3
 Von 
q1n3x
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Mutter ist der Halter.
Es ist kein Bußgeld festgesetzt worden, das Problem ist, dass die Polizei bei der Mutter vor der Tür stand, um den Fahrer zu ermitteln.
Die wollen nun, dass der Fahrer auf die Wache kommt und eine Aussage macht, was ich schon recht komisch finde. Normalerweise gab's das nie.
Rechnung, bezahlen und gut ist.
Ein Anhörungsbogen gibt's nicht. Die Polizisten baten nur mündlich darum, dass der Fahrer sich melden soll.


Was wäre denn, wenn Sohn1 sagt, dass er es nicht weiß, ob ers war und Sohn2 auch, aber Sohn2 denkt mit großer Wahrscheinlichkeit, dass er es seien könnte.
Wäre das auch eine Falschaussage.

Also wenn Sohn1 auf die Wache geht und diese Aussage mündlich macht, wird er aber eigentlich auchh gleich mit dem Foto erkannt. Somit würde die Idee ins Wasser fallen. Können die beiden eine schriftliche Aussage machen?

Gruß

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8598 Beiträge, 4095x hilfreich)

quote:
Was wäre denn, wenn Sohn1 sagt, dass er es nicht weiß, ob ers war und Sohn2 auch, aber Sohn2 denkt mit großer Wahrscheinlichkeit, dass er es seien könnte.
Wäre das auch eine Falschaussage.
Eine Falschaussage wohl eher nicht, aber wird auch nicht wirklich was bringen, denn dann wird verglichen wer das auf dem Bild ist und dafür besteht ein doch sehr gut und deutliches Bild. Die haben da schon recht scharfe und gut erkennbare Fotos!

quote:
Rechnung, bezahlen und gut ist.
Nur das man anhand des Bildes wohl gut erkenenn kann, dass der Fahrer wohl keine Frau ist! Wäre es nur ein Verwarngeld, wäre es mit einfach bezahlenso gewesen, aber nicht wenn es sichum Punkte handelt ;)

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#5
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Naja, Fakt ist mal, dass niemand, der beschuldigt wird überhaupt etwas sagen muss. In Bezug auf Familienangehörige haben auch Zeugen ein Aussageverweigerungsrecht.
Daher kommt es schon darauf an, in welcher Eigenschaft man was genau tun soll. Wenn die Polizei (schon fraglich, ob die überhaupt noch zuständig) um Bekanntgabe des Fahrers bittet, darf hier meines Erachtens diese "Bitte" durchaus ignoriert werden.

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#6
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1602 Beiträge, 465x hilfreich)

So wie du es schilderst, ist es das Beste gar nichts zu tun.
Die Behörde wird dann weiter ermitteln und durch Befragung der Nachbarn und durch Abgleich der Passbilder beim Einwohnermeldeamt versuchen, den Täter zu ermitteln, gelingt dies nicht, so droht dem Halter eine Fahrtenbuch Auflage.
Eine Fahrtenbuchauflage kostet je nach FSST auch so viel wie der Verstoß den dein Sohn begangen hat.

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