Geblitzt in früherer 70-Zone - jetzt Fahrverbot?

30. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Pieni
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 17x hilfreich)
Geblitzt in früherer 70-Zone - jetzt Fahrverbot?

Hallo,

gestern hat meine Mutter einen Bescheid erhalten, dass sie Anfang des Monats nachts auf einer Landstraße, geblitzt worden sei. Ich war mit ihrem Wagen unterwegs, als ich zu Hause zu Besuch war. Ich gebe zu, ich war noch etwas zu schnell, bin etwa 80 km/h gefahren. Als ersten Schritt werden wir dies nun erstmal mitteilen.

Die fragliche Stelle befindet sich innerhalb einer Ortschaft, allerdings war die Straße bisher immer mit 70 km/h-Begrenzung ausgewiesen. Ja, auch innerhalb. Es handelt sich um eine vielbefahrene Durchgangsstraße, die ich früher sehr oft gefahren bin, also aus reiner Gewohnheit dort von vorher 100 auf nur 70 (80) abgebremst habe.

Laut der Angaben in dem Bescheid soll ich jedoch die nur erlaubten 50 km/h mit 31 km/h überschritten haben. Ich habe mir die Stelle direkt gestern abend noch mal angesehen, die 70-Schilder sind tatsächlich verschwunden. Ein Kumpel, der die Strecke fast täglich fährt, meinte, dass die Schilder dort immermal wieder abgebaut, aber auch wieder aufgestellt werden.

D.h. also mir droht ein Fahrverbot. Allerdings habe ich gelesen, dass man als Erst-Sünder (das bin ich, in fast 9 Jahren noch keinerlei Punkte oder Blitzer oder sonstiges) und vor allem als reuiger Sünder, das Fahrverbot evtl abwenden kann. Es geht nicht darum, der kompletten Strafe zuentkommen. Es ist zwar viel Geld, aber ich sehe meinen Fehler absolut ein. Auch auf gewohnten Strecken, muss man schließlich Änderungen erkennen und sich an die Regeln halten.

An wen müsste ich mich wegen des drohenden Fahrverbots wenden und was kann ich tun, um dies evtl abzuwenden?

Gruß!






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12 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Der Umstand, dass Du Erst-Sünder bist und auch reuig reicht nicht aus, um ein Fahrverbot abzuwenden. Du müsstest schon darstellen, warum Dich ein Fahrverbot deutlich härter trifft als einen normalen Autofahrer, z.B. weil es für Dich existenzbedrohend ist.

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#2
 Von 
Pieni
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ob es ein Härtefall ist, weiß ich nicht. Meine Arbeitsstelle befindet sich 30 km vom Wohnort entfernt in ländlichem Gebiet, das ganze im Schichtdienst. ÖPNV ist wenig vertreten. Ich arbeite als Rettungsassistent, muss also beruflich sehr viel fahren.

Ich hatte gehofft, dass evtl das Augenblicksversagen zu tragen kommen kann. Es handelt ishc um eine Strecke, die ich früher oft gefahren bin und auch jetzt noch ab und an, wo jahrelang 70 km/h erlaubt waren. Die Strecke erweckt durchaus den Eindruck, dass man sich außerhalb eines Ortes befindet (viel Acker rundherum, vereinzelt Bauernhöfe) und das ganze spät abends passierte. Dazu hatte ich diese Erklärung gefunden: AG Meißen zfs 03, 570

Mich würde auch interessieren, wie so eine Anhörung eigentlich abläuft, vor allem wenn man in einem anderen Bundesland wohnhaft ist. Muss ich dazu freinehmen und wieder herkommen?


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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Die Anhörung erfolgt schriftlich und zwar mit dem "Bescheid", den Du erhalten hast. Da steht bestimmt auch nicht bescheid drauf, sondern sinngemäß "Anhörung des Beschuldigten".

Diesen Anhörungsbogen kannst Du zurückschicken oder auch nicht. wenn Du ihn nicht zurückschickst oder auf dem Bogen den verstoß nicht zugibst, dann kommt wahrscheinlich demnächst eine Polizeistreife vorbei und versucht Dich anhand des Fotos zu identifizieren. Alternativ kann es auch sein, dass Du eine Einladung zur nächstgelegenen Polizeidienststelle erhälst.

Wenn dann geklärt ist, dass Du der Fahrer warst, dann erhälst Du anschließend einen Bußgeldbescheid, der das Fahrverbot beinhaltet. Natürlich kannst Du auch schon mit der Rücksendung des Anhörungsbogens beantragen, dass auf die Verhängung eines Fahrverbotes verzichtet wird und dies begründen. Dann musst Du den Verstoß aber auch zugeben.

Die Wahrscheinlichkeit, dass auf die Verhängung des Fahrverbotes verzichtet wird, ist aber mit der von Dir genannten Begründung sehr gering. Es wird erwarten, dass Du die 4-monatige Frist zur Abgabe des Führerscheins nutzt, um das Fahrverbot so zu legen, dass es in den Urlaub fällt.

Außerdem solltest Du Dir in Deiner Aussage überlegen, ob Dir die Strecke bekannt ist oder nicht und nicht beide Möglichkeiten verwenden, so wie Du es hier gemacht hast.

Wenn trotz Deines Antrages auf ein Absehen vom Fahrverbot im Bußgeldbescheid ein fahrverbot verhängt wird, dann kannst Du gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Daraufhin wird es dann wohl zu einem Gerichtsverfahren kommen, in dem dann der Richter entscheidet, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.

Zudem ist zu empfehlen, für Äußerungen gegenüber der Bußgeldstelle und dem Gericht einen Anwalt einzuschalten, wenn tatsächlich das Ziel verfolgt wird, das Fahrverbot abzuwenden. Anderfalls kann es Dir schnell passieren, dass Du Dich in Widersprüche verwickelst. Schließlich ist Dir das hier auch passiert und wahrscheinlich hast Du es noch nicht einmal gemerkt, dass Du Dir selbst widersprochen hast.

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#4
 Von 
Pieni
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 17x hilfreich)

Hi,
danke für den Hinweis. Ein Widerspruch fällt mir tatsächlich nicht auf: Ich kenne die Strecke, bin sie früher regelmäßig gefahren. Jetzt, etwa 6 Jahre später, nur noch hin und wieder, sprich alle paar Monate mal, wenn ich zu Besuch bin, da ich aus beruflichen Gründen umziehen musste. Vielleicht habe ich das etwas umständlich beschrieben.

Als ich heute Bekannten, die noch vor Ort wohnhaft sind, von dem Blitzer erzählte, waren sie alle von der neuen Geschwindigkeitsbregrenzung überrascht. Also selbst weiterhin Einheimische, kennen diese Neuerung nicht und machen sich teils Sorgen, ebenfalls einen entsprechenden Bescheid bald zu erhalten.

Genau diesen Umstand würde ich gerne hauptsächlich geltend machen, um die Strafe zu mildern.

Wobei, ich glaube ich habe den vermeintlichen Widersprich doch gefunden:
Die Beschreibung, dass die Strecke den Eindruck erweckt, sich außerhalb eines Ortes zu befinden, bezog sich mehr auf eines der Beispiele aus den Urteilsverkündungen, die ich gefunden hatte, nicht auf meine eignen Ortskenntnisse, und sollte nur als zusätzlicher Faktor dienen. Da habe ich mich tatsächlich etwas blöde ausgedrückt. Sorry!


edit: Eine Identifizierung stelle ich mir spaßig vor, das Kennzeichen ist zwar deutlich zu sehen, aber das Foto ein Gemsich aus hellen und dunklen Flecken ;-)

-- Editiert am 30.09.2009 17:55

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#5
 Von 
Pieni
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo noch mal,
entschuldigt den doppelten Beitrag, aber mir läßt ein Detail keine Ruhe.

Die zu hohe Geschwingikeit kam ja zum tragen, da die Begrenzungsschilder kürzlich entfernt wurden. Dass dies wirklich eine Neuerung ist, die bisher weitgehend unbekannt war, läßt sich leicht nachweisen. Schließlich kann ich schon nicht mehr an der Hand abzählen, wie viele Leute aus dem dortigen Bekanntenkreis jetzt mit gemischten Gefühlen zum Briefkasten gehen.

Gibt es irgendeine Richtlinie, die besagt, dass derartige Änderungen in der Verkehrsführung angekündigt werden sollten/ vielleicht sogar müssen/ oder ein Hinweisschild erfordern?
In einem nahegelegenen Ort ist dies nämlich der Fall. Dort wurde an entsprechender Stelle auf den Wegfall der alten Schilder mit einem rechteckigen, großen Schild hingewiesen.

Schönen Sonntag!

PS: Es geht mir nicht um den kompletten Wegfall der Strafe. die 15 km/h - Toleranz war ich nach alter Regelung einfach zu schnell. Es geht nur um die Schwere.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>PS: Es geht mir nicht um den kompletten Wegfall der Strafe. die 15 km/h - Toleranz war ich nach alter Regelung einfach zu schnell. Es geht nur um die Schwere. <hr size=1 noshade>


Nun davon werden Sie keinen Richter und auch keine Bußgeldstelle überzeugen können.

Wenn Sie auf den Führerschein angewiesen sind sollten Sie vielleicht mal folgendes überlegen.

Ihre Mutter bekam jetzt eine Anhörung richtig?

Nun Ihre Mutte braucht ja gar keine Angaben zur Sache zu machen, auch nicht den Fahrer (Sie) mitteilen und noch nichtmal den Bogen zurückzusenden. (auch wenn das da drauf steht).

Weitere Ermittlungen der Bußgeldstelle werden also folgen, das heisst ein Außendienstler der Bußgelstelle wird Ihre Mutter zu Hause aufsuchen und fragen wer der Fahrzeugführer ist. Dazu MACHT SIE KEINE ANGABEN! Sie ist dazu nicht verpflichtet. Sie ist zwar Zeugin, aber braucht auf Fragen auf mit dehren Beantwortung Sie sich selbst oder Sie belastet keine Angaben zu machen. Da meistens auch keine Belehrung nach § 52 ,55 StPO § 136 StPO erfolgt, Reicht ein Satz: Ich mache zum Sachverhalt keine Angaben.

Vermutlich wird die Bußgeldstelle dann im Nahbereich weiter ermitteln, Nachbarn fragen ect.pp. Wenn Sie da einer erkennt, blöd, aber vielleicht ist das Foto ja auch schlecht. Und es erkennt Sie keiner dann steht die Bußgeldstelle auf dem Schlauch, gegen Ihre Mutter kann Sie das Bußgeld magels Tat nicht verhängen, das wäre nämlich arg willkürlich, und Sie kennt die Bußgeldstelle nicht. Und mit Glück ist die Sache nach 3 Monaten verjährt.

Wenn Sie Sie doch ermitteln sollte, sollten Sie mit Hilfe eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht gegen den Bußgeldbescheid Rechtsmittel erheben. Und zunächst prüfen ob die Messung überhaupt ordnungsgemäß war, war Sie das können Sie immer noch versuchen gegen eine höhere Geldbuße das Fahrverbot abzuwenden. Die Obergerichte haben die Messlatte dafür jetzt aber sehr hoch gehängt, eine Aussetzung des Fahrverbotes gegen höhere Geldbuße kommt nur noch bei außergewöhnlichen Härten die über das Maas der normalen Beeinträchtigung des Fahrverbotes hinaus gehen in Betracht.



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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#7
 Von 
guest-12305.10.2009 11:06:01
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Pieni
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 17x hilfreich)

Ok, das könnte man tatsächlich versuchen. Das Foto ist extrem schlecht, es sind nur helle Flecken umgeben von Dunklem zu sehen, mit sehr viel Fantasie vielleicht leichte Strukturen eines Menschen, aber das war es auch
Das Kennzeichen, auf einem zweiten Foto, ist jedoch einwandfrei lesbar.

Ich habe gelesen, dass man in Fällen, in denen ein Fahrer nicht ermittelt werden konnte, ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommen (kann). Wie wahrscheinlich ist dies, oder wer würde dies aussprechen? Es muss nicht sein, dass meine Mutter auf Grund meines Fehlers mehr Arbeit hat.

Mich ärgert es einfach wahnsinnig, dass der Landkreis oder wer auch immer
verantworlich ist, einfach mal so die Regeln ändert und woops, die Leute in die Falle tappen läßt. Selbst wenn mir das Fehlen der Schilder aufgefallen wäre, und ich nur 70 km/ h gefahren wäre, hätte ich wohl dank der Überraschung im ersten Moment erst zu spät die korrekte Geschwindigkeit erreicht.


So viele Maßss und nur eins, das wirklich Freude macht ;)

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#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
entschuldigt den doppelten Beitrag
Kein Problem.

quote:
Gibt es irgendeine Richtlinie
Mir ist keine bekannt. Allerdings sind Richtlinien Ländersache. Wie das aber mit Richtlinien so ist: Sie sind nicht verbindlich. Das ist ähnlich wie die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen. Man soll, muss sich aber nicht daran halten.

Gängige Praxis ist, dass die Polizei die Einhaltung einer geänderten Verkehrsführung frühestens 1-2 Wochen nach deren Änderung kontrolliert. In dieser Zeit sollten auch ortskundige Fahrer die Änderung mitbekommen haben.

quote:
Genau diesen Umstand würde ich gerne hauptsächlich geltend machen, um die Strafe zu mildern.
Eine Milderung der Strafe wird es nicht geben da der Bußgeldkatalog mit seinen Regelsätzen ohnehin von fahrlässiger Tatbegehung ausgeht. Wenn Du die Änderung der örtlichen Verkehrsregelung nicht mitbekommen hast ist das Fahrlässigkeit. Das einig mögliche Entgegenkommen der Behörde oder eines milden Richters wäre das Absehen vom Fahrverbot gegen erhöhtes (verdoppeltes) Bußgeld.

quote:
Es geht mir nicht um den kompletten Wegfall der Strafe. die 15 km/h - Toleranz war ich nach alter Regelung einfach zu schnell.
Entscheidend ist aber die neue Regelung. Diese ist für einen aufmerksamen Kraftfahrer erkennbar. Auch wenn der Mensch ein Gewohnheitstier ist, muss er mit einer täglich wechselnden Verkehrssituaton und Verkehrsregelung rechnen. Auch wenn das in der Praxis häufig nicht der Fall ist.

quote:
Dort wurde an entsprechender Stelle auf den Wegfall der alten Schilder mit einem rechteckigen, großen Schild hingewiesen.
Das is teine freiwillige und eher ungewöhnliche Serviceleistung der Behörde. Ein entsprechender Rechtsanspruch besteht nicht. Derartige besonderen Hinweise sind mir nur bei einer geänderten Vorfahrtregelung bekannt. Nicht aber bei einem geänderten Tempolimit.

quote:
Schönen Sonntag!
Danke. Dir auch. Auch wenn Dir meine Antwort sicherlich nicht gefallen wird.




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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pieni
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 17x hilfreich)

quote:
Gängige Praxis ist, dass die Polizei die Einhaltung einer geänderten Verkehrsführung frühestens 1-2 Wochen nach deren Änderung kontrolliert. In dieser Zeit sollten auch ortskundige Fahrer die Änderung mitbekommen haben.

Den Zeitpunkt der Änderung müsste man wohl beim Verkehrsmat erfragen, denn als meine Mutter den Bogen erhielt und wir mit de Leuten spraach waren ja bereits 2 Wochen seit der eigentlichen Tat vergangen und keiner der Angesprochenen wusste von der Änderung. :???:

quote:
Das is teine freiwillige und eher ungewöhnliche Serviceleistung der Behörde. Ein entsprechender Rechtsanspruch besteht nicht. Derartige besonderen Hinweise sind mir nur bei einer geänderten Vorfahrtregelung bekannt. Nicht aber bei einem geänderten Tempolim

so ist bes tatsachlich, die Schilder stehen an einer geänderten Vorfahrt. Da habe ich zu schnell Äpfel und Birnen in einen Topf geworfen.

quote:
Danke. Dir auch. Auch wenn Dir meine Antwort sicherlich nicht gefallen wird.



Ah, Sinn des Fragens war ja, ernsthafte und realitätsnahe Antworten zu erhalten, nicht Stärkung meiner Fantasie, das Verkehrsamt von der Unfairness überzeugen zu können. So eine Meldung in der Tageszeitung und Radio wäre nett gewesen. Irgendwo habe ich ein ähnliches Problem gelesen, wo die Antworten den TE aufmerksam machten, dass schließlich überall plötzlich eine Änderung der Situation auftreten kann: ein Ball rollt auf die Straße etc, aber es geht ja eigentlich um feste, verankerte Gegenstände, die sich in den wenigsten Fällen plötzlich bewegen und verschwinden. :wipp:

Naja, inzwischen habe ich dann auch einen Zeugenbogen erhalten und werde den mit samt Erklärung losschicken. Schau`n wir mal.

Eine hypothetische Frage hätte meine Neugierde noch produziert: Es heißt ja, dass man evtl. durch erhöhte Bußgeld Fahrverbote abwenden kann. Ginge es eigentlich auch andersherum? Durch verlängertes Fahrverbot das Strafgeld senken?

So oder so, schon mal ein "Merci beaucoup" für eure hiflreichen Antworten!

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Paddy4711
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich habe eigentlich eine Frage an den Autor dieses Beitrags.
Ich habe das selbe problem. Ich bin auch RettAss und wurde beim Überholen eines LKW´s auf der Autobahn mit der Laserpistole gemessen. Das ergebnis: 45 km/h zu schnell 3 Punkte 180€ Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot.
Ich habe gerade erst wieder eine Stelle im Rettungsdienst gefunden. Ich würde das Fahrverbot ja im Urlaub absitzen. Ich bekomme nur während der Probezeit natürlich keinen.

Wie ist das bei dir ausgegangen? Bist du um ein Fahrverbot herum gekommen?


Würde mich über eine Antwort freuen.


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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Als Ersttäter hast Du ab Rechtskraft der Entscheidung 4 Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten. Durch einen Einspruch, und dessen Rücknahme, kannst Du die Rechtskraft noch verzögern. Es sollte also kein Problem sein das Fahrverbot in den Urlaub zu legen.

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-- Editiert am 30.03.2010 08:49

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