Geblitzt innerorts, falsche Standortangabe!?

28. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Dominik154
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Geblitzt innerorts, falsche Standortangabe!?

Guten Tag,

habe meinen Ahörungsbogen erhalten, da ich innerorts um 23:56Uhr in einer 30er Zone (NUR VON 22-6Uhr WEGEN LÄRMSCHUTZ)mit 63km/h geblitzt wurde. Auf dem Anhörungsbogen ist auch der Blitzerstandort angegeben (Wortlaut: Höhe Hausnummer 28) Auf dem Foto ist hinter meinem Auto ein Baum zu erkennen, welcher beweißst, dass ich etwa 100Meter zuvor (bei Hausnummer 20) geblitzt worden bin.
Ist die Standortangabe verbindlich? Fakt ist ja, ich wurde nicht dort geblitzt wie es auf dem Brief steht.

Das Problem an der Sache ist der 1 Monat Fahrverbot. Ich fange morgens um kurz vor 5Uhr an zu arbeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln wäre ich frühstens um 6:30Uhr an meinem Arbeitsplatz. Ist das schon Grund genug von einem Fahrverbot abzusehen?

Danke schon einmal für die Antwort
Gruß
Dominik154




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5448 Beiträge, 1823x hilfreich)

quote:
Ist die Standortangabe verbindlich?


Das ist einer der sogen. "Formfehler", die keine Auswirkung auf die Berechtigung haben. Wenn du Einspruch einlegst, wird der Bescheid entsprechend korrigiert.

quote:
Ist das schon Grund genug von einem Fahrverbot abzusehen?


Nein, du kannst dir ja ein Taxi nehmen. Es ist ja nicht dein Beruf in Gefahr wie bei einem Vertreter, der quer durch die Republik reisen muß. Unbequemlichkeit und finanzielle Einbußen sind kein Härtegrund, sondern eigentlich der Sinn einer Strafe. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dominik154
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Nein, du kannst dir ja ein Taxi nehmen.


25km einfacher Weg? Bei etwa 20-25 Arbeitstagen? Das ist doch wohl alles andere als Zumutbar!? Klar, es gibt Urlaub. Aber geht ja ums Prinzip.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1178 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Klar, es gibt Urlaub. Aber geht ja ums Prinzip.


Korrekt, es geht ums Prinzip und das sagt eben in deinem Fall, dass du 1 Monat zu Fuss, mit dem Fahrrad, mit der Bahn usw, aber nicht mit dem Auto fahren darfst.
So ein Fahrverbot soll eben als Strafe angesehen werden.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

quote:
Auf dem Foto ist hinter meinem Auto ein Baum zu erkennen, welcher beweißst, dass ich etwa 100Meter zuvor (bei Hausnummer 20) geblitzt worden bin.
Und durfte man dort noch schneller Fahren? (ich vermute mal, dass auch das schon in der 30er-Zone war, und dann bringt der falsche Ort gar nichts)

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5448 Beiträge, 1823x hilfreich)

quote:
25km einfacher Weg? Bei etwa 20-25 Arbeitstagen? Das ist doch wohl alles andere als Zumutbar!?


Wieso, das sind vielleicht 40 EUR pro Fahrt = 80 EUR pro Tag = 1600-2000 EUR für den Monat.

Das ist nicht unzumutbar. Unzumutbar wäre, wenn du deinen Vertreterjob mit 5000 EUR/Monat deswegen verlieren und dafür dem Staat auf der Tasche liegen würdest.

Du kannst auch ggfs. radeln, Fahrgemeinschaften mit Kollegen bilden, deine Frau fährt dich oder du bezahlst einen Studenten etc.

Wie Scappler schon sagte, "ein Fahrverbot soll eben als Strafe angesehen werden" und nicht schon dann wegfallen, wenn das den Betreffenden Geld kostet. Die Strafe besteht nun mal nicht alleine in der Unbequemlichkeit, nicht mehr fahren zu dürfen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5448 Beiträge, 1823x hilfreich)

PS. Urlaub nehmen noch vergessen. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4808x hilfreich)

quote:
Wieso, das sind vielleicht 40 EUR pro Fahrt = 80 EUR pro Tag = 1600-2000 EUR für den Monat.

Das ist nicht unzumutbar. Unzumutbar wäre, wenn du deinen Vertreterjob mit 5000 EUR/Monat deswegen verlieren und dafür dem Staat auf der Tasche liegen würdest.


Naja, gehen wir mal davon aus, dass der TE keine 5000€ netto nach Hause trägt.

Damit wären wir bei den Fahrtkosten schon mal bei einem durchschnittlichen Monatsnettoeinkommen, zuzüglich der Geldstrafe.
Wovon der TE neben den Taxikosten dann allerdings seine Lebensmittel, Miete, Strom, Wasser etc. bezahlen soll wird nicht verraten....

Unzumutbarkeit ist stark Einkommensabhängig, daher finde ich so pauschale Aussagen etwas daneben.

Aber ja, was bleibt und wohl auch herhalten muss, wird wohl der Urlaub sein.

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#8
 Von 
kata-deff
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

wenn du keine punkte in flensburg hast, dann kannst du beantragen, dass du die doppelte geldbuße zahlst und dafür von einem fv abgesehen wird. pkt kassierst du aber dennoch

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1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5448 Beiträge, 1823x hilfreich)

quote:
Unzumutbarkeit ist stark Einkommensabhängig


Ich wollte darauf hinaus, daß Unzumutbarkeit in so etwas Einschneidendem wie einem Jobverlust bestehen würde und nicht "nur" in finanziellen Belastungen.

Sicherlich kann im Einzelfall die finanzielle Belastung auch ohne Jobverlust unzumutbar sein, das wären aber absolute Ausnahmefälle.

Der Verlust eines Monatsgehaltes ist jedenfalls nicht unzumutbar, unabhängig von seiner Höhe.

Irgendwelche extremen Härten (hohe Verschuldung, Pfändung bis an das Existenzminimum etc.) hat der TE ja nicht behauptet.

quote:
Aber ja, was bleibt und wohl auch herhalten muss, wird wohl der Urlaub sein.


Oder man könnte sich bei so hohen Taxikosten evtl. auch ein Pensionszimmer in der Nähe der Arbeit nehmen, das weniger kostet als zwei Taxifahrten am Tag. Wenn's denn möglich ist.

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