Hallo,
mein Kumpel hatte 2005 seinen Führerschein wegen mehreren Verstössen abgeben müssen. Im März 2007 nach erfolgreicher MPU bekam er seinen Führerschein wieder.
Nun ist er geblitzt wurden mit ca 31km/h zuviel innerhalb geschlossener Ortschaft.
Hat die Vergangenheit Auswirkungen auf das Strafmaß? Gibt es nach der MPU eine Probezeit??
Er hat jetzt ganz schön Bammel.
Der Blitzer ist noch nicht angekommen. Ab wann kommt da auch nichts mehr?? Also geblitzt wurde am 09.03.08 - kann man sagen wenn bis zum 09.06.08 nichts da ist kommt auch nichts mehr???
Viele Grüße
Geblitzt nach MPU... ?
8. April 2008
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Frage vom 8. April 2008 | 10:30
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 56x hilfreich)
Geblitzt nach MPU... ?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 8. April 2008 | 12:45
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1940x hilfreich)
Probezeit nach einer MPU gibt es nicht. Wenn er zum Zeitpunkt des Verlusts der Fahrerlaubnis nicht mehr in der Probezeit war ist er es heute auch nicht.
Ob die alten Vergehen noch verwertbar sind lässt sich so nicht sagen. Dazu müsste man wissen wann die Vergehen waren, um was für Vergehen es sich gehandelt hat und wann deren Rechtskraft war.
Es ist daher nicht auszuschliessen, dass das Bußgeld erhöht und / oder das Fahrverbot verlängert wird. Fahrverbot gibt es ab 31 km/h zu schnell.
quote:
kann man sagen wenn bis zum 09.06.08 nichts da ist kommt auch nichts mehr???
Nein, das kann man so nicht sagen. Es könnte z. B. eine Anhörung angeordnet und auf dem Postweg verloren gehen. Mit Sicherheit verjährt ist die Sache erst 6 Monate und 2 Wochen nach dem Verstoß.
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