Geblitzt ohne sichtbares Tempolimit-Schild

26. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
fonsy20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geblitzt ohne sichtbares Tempolimit-Schild

Hallo,

ich wurde am Wochenende auf einer Landstraße, die auf dem betreffenden Abschnitt *eigentlich* auf 70 km/h begrenzt ist, geblitzt. War mir bis dahin relativ sicher, dass dort 100 erlaubt wäre. Die Strecke ist zwischen zwei Kreuzungen/Einmündungen, wo in einer Richtung jeweils im Bereich der Kreuzung kurz auf 70 begrenzt und anschließend wieder aufgehoben wird, in entgegengesetzter Richtung ist jedoch die komplette Strecke dazwischen durchgehend auf 70 begrenzt - warum auch immer.

Jedenfalls kam ich aus dem Ort wo ich wohne, also von einer dieser Einmündungen auf die Landstraße und wurde etwa 400m weiter mit ca. 95 geblitzt. Ab meinem Ortsausgangsschild steht nicht ein einziges Temposchild, also geh ich logischer Weise davon aus, dass 100 km/h erlaubt sind.

Hab auch mal eine kleine Skizze gezeichnet, falls das von meiner Erklärung nicht so gut rüberkommt.
http://img204.imageshack.us/img204/9439/geblitzt.jpg


Bisher kam noch kein Schreiben, aber da werden sicherlich so 50-100 Euro + 1 Punkt auf auf mich zukommen. Sollte ich die einfach zahlen oder Widerspruch einlegen? Hätte ich da ne Chance mit der Argumentation?

Habe auch schon etwas gegoogelt, aber noch keine eindeutige Antwort gefunden... scheinbar ein vieldiskutiertes Problem.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 708x hilfreich)

Als Ortskundiger solltest du wissen das die besagte Strasse nur mit max. 70 km/h befahren werden darf. Ortsunkundige haben die Chance das sie bei Einlegung eines Widerspruches aus dieser Sache raus kommen. Grundlage ist jedoch das sie beweisen können das sie aus dem Ort in besagter Richtung ( Rechtabbieger) gefahren sind.
Ein Tempolimet wird nicht automatisch an einer Einmündung oder Kreuzung aufgehoben wenn der Streckenverlauf eindeutig ist.
Da das Ortausgangsschild nicht unmittelbar an der besagten Strasse steht, besteht auch keine Notwenigkeit ein Schild aufzustellen.

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-- Editiert am 26.10.2010 11:38

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14921 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo fonsy20,

nur damit wir uns richtig verstehen: Du bist vom Ortsausgang (mit Schild Nr. 311, wodurch eventuelle Tempolimits aufgehoben wären) in Richtung Landstraße gefahren, dort dann nach rechts auf die selbige abgebogen und dann an der eingezeichneten Stelle geblitzt worden. Dabei bist du an keinem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild vorbeigekommen.

Dann würde die Beschränkung für dich auch nicht gelten, wohlgemerkt für den Geradeausverkehr gilt trotz Einmündung weiterhin Tempo 70 (Kreuzung hebt eine Beschränkung nicht auf).
Es dürfte dir - als Anwohner - auch leicht fallen, glaubhaft zu machen, dass du wirklich aus der Seitenstraße gekommen bist.

MfG Stefan

PS: Wir sprechen doch von Deutschland, oder? Denn in Ö seiht es u.U. anders aus.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14921 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo gabimaus,

erstens sehe ich das anders, die Geschwindigkeitsbegrenzung müsste hier für die Seitenstraße wiederholt werden.
Zudem wissen wir doch gar nicht ob er ortskundig ist, vielleicht fährt er ja immer nur nach rechts auf die Landstraße; jedenfalls würde ich so argumentieren.

MfG Stefan

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#4
 Von 
guest-12326.10.2010 15:28:55
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 708x hilfreich)

Wer hat denn nun schon wieder so einen "Trollsch(w)ätzer" eingeladen?


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.10.2010 15:28:55
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1050x hilfreich)


Für alle die denken Rechtschreibung ist das aller wichtigste und vergessen nebenbei, dass es ein Forum über Verkehrsrecht ist!

quote:<hr size=1 noshade>Kreuzungen heben Streckenverbote nicht auf!

u.a. Oberlandesgericht Hamm (VerkMitt 1996 Nr. 23 und Az. 2 Ss OWi 524/01 )

Diese klare Linie wird bei der Fahrprüfung längst so angewendet; der TÜV Rheinland hat schon 1990 darauf hingewiesen, dass der Kandidat immer auf die Aufhebung eines Streckenverbotes durch ein Verkehrszeichen achten muss.

Manches Gerichtsurteil geht sogar noch weiter. So wurde ein Autofahrer verurteilt, der in eine Straße außerorts eingebogen war und dort mit über 100 km/h fuhr, obwohl nur 70 km/h erlaubt waren. Er konnte das Verkehrszeichen jedoch beim Einbiegen nicht gesehen haben, weil es dort fehlte. Dem Autofahrer wurde vor Gericht aber nachgewiesen, dass er ortsansässig war und diese Strecke regelmäßig in der Richtung befuhr, in der das Tempolimit vor der Kreuzung stand. Somit hätte ihm das Verbot bekannt sein müssen, und der Tempoverstoß war ihm voll anzulasten. <hr size=1 noshade>

So nun sind alle drann die glauben es kann nur gerecht auf der Welt zu gehen.

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#8
 Von 
fonsy20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke erstmal für die Antworten und Meinungen.

quote:
nur damit wir uns richtig verstehen: Du bist vom Ortsausgang (mit Schild Nr. 311, wodurch eventuelle Tempolimits aufgehoben wären) in Richtung Landstraße gefahren, dort dann nach rechts auf die selbige abgebogen und dann an der eingezeichneten Stelle geblitzt worden. Dabei bist du an keinem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild vorbeigekommen.


Das ist so richtig... und ja, es geht um Deutschland.

Bin zwar "ortskundig", wohne aber auch noch nicht allzu lange hier und befahre die andere Abbiegerichtung auch nur sehr, sehr selten... da ich kein fotografisches Gedächtnis hab, merke ich mir nicht alle Schilder die ich irgenwann, irgendwo mal am Straßenrand entdeckt hab. Aber ich glaub das erwartet auch niemand.

Nach meinem Rechtsempfinden muss ich der Polizei oder StA garnichts "nachweisen". Wenn die mir etwas vorwerfen, dann muss man MIR nachweisen... oder nicht?

In dem zitierten Urteil geht es auch um einen komplett anderen Sachverhalt. Schon allein dieser Satz aus dem Urteilskommentar macht das deutlich:
quote:
Dem Gesamtzusammenhang des Urteils kann ... entnommen werden, dass der Betr. Angaben zur Sache gemacht und sich dahingehend geäußert hat, dass er das Z. 274 zwar wahrgenommen, er aber angenommen habe, das Streckenverbot sei nach der Kreuzung aufgehoben gewesen . Insoweit unterlag er jedoch einem vermeidbaren Verbotsirrtum.


Ich habe bis auf das Ortsausgangsschild kein Verkehrszeichen wahrgenommen.

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#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

quote:
Nach meinem Rechtsempfinden muss ich der Polizei oder StA garnichts "nachweisen". Wenn die mir etwas vorwerfen, dann muss man MIR nachweisen... oder nicht?


Zwei Polizisten belegen das anhand des Straßenverzeichnis.
Dann ist es an dir das zu widerlegen. Dreh ein Video ab Ortsschild, nimmt es mit vor Gericht. Beim Drehen einen Zeugen mitnehmen.

quote:
Ich habe bis auf das Ortsausgangsschild kein Verkehrszeichen wahrgenommen.


Das Drogen die Wahrnehmung trüben bringt dir nichts. Fahr die Strecke ab und schau nochmal. So blöd sind die Polizisten eigentlich selten....

Uwe

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14921 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

solche hier zitierten Urteile sind ziemlich weltfremd, da man nicht erwarten kann, dass ein Autofahrer von sämtlichen Straßen, die er (nur) gelegentlich nutzt, die Schilder auswendig kennt. Aber wie immer vor Gericht, nichts ist unmöglich (man wird fast immer ein positives und ein negatives Urteil ausgraben können).

quote:
Nach meinem Rechtsempfinden muss ich der Polizei oder StA garnichts "nachweisen". Wenn die mir etwas vorwerfen, dann muss man MIR nachweisen... oder nicht?

Naja, die Behörde wird behaupten, dass dort Tempo 70 gilt, und du bist nachweisbar schneller gefahren. Jetzt wärest du am Zug, indem du das Tempolimit (für dich) bestreitest, da es kein Schild gab. Dabei musst du dann schon glaubhaft machen (nicht beweisen, nur glaubhaft machen), dass du wirklich aus der Seitenstraße gekommen bist (sonst könnte sich ja jeder so rausreden). Das dürfte für dich als Anwohner aber kein Problem sein; durchaus aber für den Durchreisenden, der eventuell vor oder nach dir geblitzt wurde.

quote:
Ich habe bis auf das Ortsausgangsschild kein Verkehrszeichen wahrgenommen.

Uwe hatte ja auch schon geschrieben, "nicht wahrnehmen" reicht nicht, es darf dort wirklich kein Schild gestanden haben; ich denke aber, dass du es so gemeint hast.
Wenn es denn so kommt, solltest du in deinem Einspruch aber korrekter sein, daher erwähne ich es nochmal. Dass du dort noch nicht lange wohnst und auch immer nur in die eine Richtung abbiegst, würde ich dann auch unbedingt dazuschreiben.

MfG Stefan

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#11
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1050x hilfreich)

quote:
Dann würde die Beschränkung für dich auch nicht gelten, wohlgemerkt für den Geradeausverkehr gilt trotz Einmündung weiterhin Tempo 70 (Kreuzung hebt eine Beschränkung nicht auf).
Es dürfte dir - als Anwohner - auch leicht fallen, glaubhaft zu machen, dass du wirklich aus der Seitenstraße gekommen bist.


Ich denke darum gteht es nicht, sondern darum das der TE als Ortsansässiger vieleicht wußte das besagte Strasse nur mit max. 70 befahren werden darf.
Wie ich schon zitierte konnte das Gericht in einem ähnlichen Fall nachweisen das der Autofahrer diese Strecke regelmässig befuhr in dem das Schild erkennbar war!
Der TE kennt durch seine Schilderung auch diese Geschwindigkeitsbegrenzung.
Nur ist er der Annahme nach gegangen, dass nach der Einmündung das Tempolimet aufgehoben sei. Und diese Annahme ist einfach Falsch.
Wenn er dieses einem Richter vor Gericht ezählen würde, wäre die Verhandlung nach 5 Minuten beendet.
Übrigens: Beschränkungen gelten für jeden normalen Verkehrsteilnehmer.

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#12
 Von 
guest-12327.10.2010 17:26:09
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1050x hilfreich)

@anna santa... sollten hat mit müssen nichts zu tun. Per Gesetz ist es nicht nötig, weil eben Einmündungen/ Kreuzungen diese Geschwindigkeitbegrenzung, in diesem Fall, nicht aufheben.
Wie schon gesagt, als Ortsunkundiger hätte man große Chanchen aus dem Schlamassel raus zu kommen.


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#14
 Von 
Florian988
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 18x hilfreich)
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