Guten Tag,
Person A sei der Vater von der Person B, welcher in einer anderen Stadt lebt. Person A erhält nun einen Anhörungsbescheid, dass er (nach Abzug) innerorts 21 km/h zu schnell gefahren sei. Die Person auf dem Foto trägt eine große Sonnenbrille, welche eine zweifelsfreie Identifikation verhindert. Es handelt sich jedoch definitiv nicht um Person A.
Daraufhin belastet Person A Person B, da diese das Kfz regelmäßig nutzt (dies weiß das Kfz-Amt jedoch nicht).
Die Hauptwohnung von Person A sei gleichzeitig die Nebenwohnung von Person B und wurde auf dem Anhörungsbescheid als Adresse angegeben.
Die Hauptwohnung von Person B sei der Zulassungsstelle nicht bekannt, diese geht davon aus, dass Person B in der Nebenwohnung wohnt.
Person B erhält nun keinen Anhörungsbogen bzw. ignoriert ihn.
Was sind die Rechte der Kfz-Stelle?
Kann in solch einem Fall überhaupt ein Täter ermittelt werden?
Besteht für Person A die Gefahr, eine Falschaussage unterstellt zu bekommen?
Wie hoch wäre die Wahrscheinlichkeit einer Fahrtenbuchauflage nach § 31A STVZO?
-- Editier von go453782-13 am 15.11.2016 16:34
Geblitzt - schlechtes Foto - Fahrer ist nicht Halter
15. November 2016
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Frage vom 15. November 2016 | 16:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geblitzt - schlechtes Foto - Fahrer ist nicht Halter
#1
Antwort vom 15. November 2016 | 17:10
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Soweit ich weiß, wird in Deutschland normalerweise der Fahrer, der einen Verstoß begangen hat, dafür verantwortlich gemacht und nicht der Halter des Fahrzeugs.
#2
Antwort vom 15. November 2016 | 17:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Soweit ich weiß, wird in Deutschland normalerweise der Fahrer, der einen Verstoß begangen hat, dafür verantwortlich gemacht und nicht der Halter des Fahrzeugs.
Und wenn dieser nicht ermittelt werden kann?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. November 2016 | 18:04
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3228x hilfreich)
Ggfls. Fahrtenbuchauflage
#4
Antwort vom 15. November 2016 | 18:43
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 71x hilfreich)
Zitat :
Person B erhält nun keinen Anhörungsbogen bzw. ignoriert ihn.
-- Editier von go453782-13 am 15.11.2016 16:34
B erhält keinen Anhörungsbogen, oder sollte es "einen" Anhörungsbogen heißen?
Denn woher weiß er das er diesen Ignoriert?
Ignorieren ist keine gute Lösung dafür, daß geht nur nach hinten los wenn man sich gar nicht erklärt, oder genauer gesagt Widerspruch einlegt.
#5
Antwort vom 15. November 2016 | 20:19
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2391x hilfreich)
Zitat :Und wenn dieser nicht ermittelt werden kann?
Sehr unwahrscheinlich da ein verwandschaftliches Verhältnis besteht. Da kommen erst mal Befragungen in der Nachbarschaft mit dem Bildchen, und man ahnt es gar nicht wie gesprächig die Nachbarn des Halter sich erweisen werden.
Vor allem ein wenig peinlich wenn plötzlich die Tochter im Umfeld den Ruf der Raserin hat.
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