Geblitzt... sollte ich zum Anwalt gehen?

15. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)
Geblitzt... sollte ich zum Anwalt gehen?

hallo, habe folgendes problem. war heute auf der autobahn unterwegs, plötzlich kam tempo hundert an werktagen (ich dachte in dem augenblick noch, samstag sei kein werktag, wurde aber zuhause am pc vorhin eines besseren belehrt). ich habe langsam runtergebremst, weil es ja in nrw auch nachts gefroren hatte. plötzlich sehe ich einen blitzer. ich kann nicht sagen, ob ich noch 50 oder 30 zu schnell war, habe jedenfalls nochmals deutlich abgebremst. meine vorderleute waren teilweise viel schneller, ich habe jedoch nirgends einen blitz ausmachen können (ich dachte immer, man würde das sehen). für den fall, dass ich aber doch geblitzt wurde: sollte ich zum anwalt gehen? mein vater wurde einmal aus einem fahrzeug heraus geblitzt, ist zum RA, dieser wollte akteneinsicht nehmen, und das verfahren wurde sofort eingestellt ;)

würdet ihr das auch mir empfehlen, sofern ich post erhalte????

ich habe schon gedacht, vielleicht habe die auch abstand gemessen und gar nicht das tempo. aber tut man sowas denn vom rechten straßenrand? ich dachte immer, das geschieht nur von brücken???

wäre super, wenn man mir hier weiterhelfen könnte....bei einer simplen geldstrafe würde ich auf jeden fall zum anwalt, kann ja nicht schlimmer werden...bei einem fahrverbot...vielleicht erstmal auf "doof" machen hinsichtlich des fahrers, falls das bild nicht gut ist???

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

-- Editiert von Laeuschen am 15.01.2005 13:19:26




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
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Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

bin für jede antwort dankbar...

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#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 252x hilfreich)

Hi!

Erstmal zum Blitzen selber:
Soweit ich weiß blitzen die zwar mit Infrarot. Ein deutliches Blitzen ist jedoch immer erkennbar. Also wenn du den Blitzer angeschaut hast und nichts gesehen hast, dann könnte es auch noch einmal gut für dich ausgehen;)

Wegen dem Anwalt:
Das kann man so nicht allgemein beurteilen. Man muß bedenken, daß dort auch nur Menschen sitzen im Ordnungsamt. Wenn sich einer gleich von einem ANwaltschreiben einschüchtern läßt, dann kann der nächste Bearbeiter diese (langersehnte) Gelegenheit dafür nutzen, sein mühsam erlerntes juristisches (pseudo-) Wissen abzuladen.

Sich auf "doff" stellen bringt rechtlich kaum was ein. "Dummheit schützt vor Strafe nicht".

Wenn ein Bescheid bzw. Anhörungsbogen relativ spät kommt, dann könnte ein Anwalt seine Verzögerungstricks ausspielen.

Ansonsten würd ich an Deiner Stelle erstmal abwarten.

Gruß & Viel Glück
Harry!

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#3
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 252x hilfreich)

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-- Editiert von Harry2000 am 15.01.2005 19:23:20

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#4
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

ich meinte ja auf doof machen im sinne von: "tja, wer gefahren ist, weiß ich jetzt auch nicht so genau...gibt es denn ein bild, wo man was drauf erkennen kann....???"



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#5
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 252x hilfreich)

... das wäre z.B. eine Möglichkeit, das Verfahren in die Länge zu ziehen.

Solltest du in Sachsen geblitzt worden sein, so kann ich dir (aus eigener Erfahrung:( ) sagen, daß die da ziemlich fix arbeiten.


Gruß
Harry!

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#6
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

NRW...Ruhrpott!

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#7
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 340x hilfreich)

In Deutschland arbeiten die üblichen Blitzanlagen nicht im infraroten Spektralbereich (Technik viel teurer), sondern im Rotbereich. Die Filme sind solche mit gesteigerter Empfindlichkeit im Roten.

Entfernungsmessungen auf Autobahnen finden in der Tat oft von Brücken aus statt. Nicht selten steht aber zusätzlich eine kleine Videokamera(!) - kein Blitzgerät - unten an der Straße, oft auf dem Mittelstreifen, weil die meisten Abstandsverstöße auf der Überholspur sind.

Bei "auf doof stellen" (im Sinne von: "weiß nicht, wer damals gefahren ist") droht unter Umständen dem Halter eine Fahrtenbuchauflage. Voraussetzung allerdings: Anhörungsbogen wurde rechtzeitig, also innerhalb von 2-3 Wochen, zugesandt. Behörde ist hier im Gegensatz zur sonstigen Praxis für rechtzeitigen Zugang beweispflichtig. Wenn allerdings ein Foto des Fahrers vorliegt, kann man sich nicht darauf berufen, da es nicht auf das Erinnerungsvermögen, sondern auf das Wiedererkennungsvermögen anhand eines Fotos ankommt.

Erst einmal abwarten, ob überhaupt etwas (und wenn ja, was) weiter kommt.

-- Editiert von fix am 16.01.2005 17:59:38

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#8
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Ja das Fahrtenbuch wird familiär schon bei mehreren Fahrzeugen geführt ;)

Aber Thema "Blitzen im Rotbereich"...also sollte man schon etwas sehen, wenn es blitzt, oder? Wie gesagt, mein Vordermann war auch nicht langsamer, da hab ich auch nix gesehen...

Und am Straßenrand stand schon eine Radarfalle, keine Kamera. Das habe ich erkannt. Hatte auch schon überlegt, ob die vom Rand und von der ca. 200m entfernten Brücke blitzen - das hätte aber auch nicht viel Sinn gemacht...

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50059 Beiträge, 17539x hilfreich)

Zunächst einmal gibt es eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass Du gar nicht geblitzt wurdest. Den Blitz bemerkt man normalerweise.

Vielleicht war der Aufbau noch nicht fertig oder die Messung schon beendet. Vielleicht waren auch mehrere Fahrzeuge im Messbereich. Es gibt also eine Reihe von Möglichkeiten, warum es Dich gar nicht erwischt hat.

Mir der Zusendung des Anhörungsbogens beginnt die Verjährungsfrist erneut. Die Behörde hat dafür also 3 Monate Zeit. Das "in die Länge ziehen" bringt also nichts. Die Behörde ist übrigens nicht für das rechtzeitige Zugehen des Anhörungsbogens beweispflichtig. Sie musst nicht einmal beweisen, dass er überhaupt zugegangen ist. Es reicht, dass er rechtzeitig erstellt wurde (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG ).

Dass es ein Bild gibt, wo der Fahrer drauf ist, davon kannst Du ausgehen. Das würde ich mir auf jeden Fall zeigen lassen, um Dich auch davon zu überzeugen, dass Du erkennbar bist.

Wenn die Messung fehlerfrei war, dann bringt aus meiner Sicht die Einschaltung eines RA nichts.

-- Editiert von hh am 17.01.2005 11:41:36

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#10
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

In Sachen RA haben wir bisher nur sehr gute Erfahrungen gemacht (familiär - ich bin bisher nie geblitzt worden) - i.d.R. wurden die Verfahren gleich nach dem ersten Brief des RA mit der Bitte um Akteneinsicht eingestellt ;)

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#11
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

In Sachen RA haben wir bisher nur sehr gute Erfahrungen gemacht (familiär - ich bin bisher nie geblitzt worden) - i.d.R. wurden die Verfahren gleich nach dem ersten Brief des RA mit der Bitte um Akteneinsicht eingestellt ;)

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50059 Beiträge, 17539x hilfreich)

Die Erfahrung kann ich nicht teilen.

Bei derart massiven Verkehrsverstößen (30-50 km/h zu schnell) würde mich das auch sehr wundern.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Also es ging schon um mind. 1 Monat Fahrverbot. Das waren mind. 41 km/h drüber (Autobahn). Ein Brief vom RA hat stets genügt....Nicht umsonst wird immer propagiert, dass rund 95% der Messungen durch fehlerhafte Bedienung des Gerätes, falschen Messwinkel usw. falsch sind und rechtlich nicht durchzusetzen seien...

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