Geblitzt und Fahrverbot

14. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
239
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Geblitzt und Fahrverbot

Hallo,

ich wurde auf der Autobahn (Baustelle) in der 60er Zone mit 103 geblitzt. Bekomme jetzt 3 Punkte und muss meine Schein 1 Monat abgeben. Da ich im Aussendienst bin und auf meinen Schein angewiesen bin, wird das schwierig.

Leider habe ich keinen Rechtschutz. Macht das Sinn in einen Streit zu gehen? Hat man eine gewisse Frist wann man den abgeben muss, oder muss man sich das erstreiten?

Danke schon mal


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

Wenn es in den letzten zwei Jahren kein FV gab, wird das aktuelle erst spätestens vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam, also wenn man keinen Einsprch einlegt vier Monate und zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides. Innerhalb dieser Zeit kann man dann selbst wählen, wann das FV angetreten wird.

Hier könnte man sich also in`s nächste Jahr retten und den jahresurlaub dafür nehmen, falls der AG davon nicht`s mit bekommen soll.

Ansonsten kann man immer eine Kompensationsentscheidung beantragen, also Wegfall des FV gegen Erhöhung (in der Regel Verdoppelung) der Geldbuße. Dafür müsste glaubhaft gemacht werden, dass mit der Anordnung des FV eine unzumutbare Härte verbunden wäre. Aussendienstler könnte eine Agument sein, es ist aber schwer einzuschätzen, ob man so durch kommt, weil die Kompensation seeeeehr restriktiv gewährt wird und regional auch noch unterschiedlich.

Versuch macht klug, also ggf. Arbeitsvertrag einreichen mit Bedingung FS oder so, viel Glück.

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ja.
Aber ansonsten: Wer so auf seine Pappe angewiesen ist, soll sich auch entsprechend verhalten und die Verkehrsregeln beachten. Wer durch eine 60er-Strecke mit über 100 fährt, ist selbst Schuld. Gerade von einem Berufskraftfahrer muss erwartet werden, dass er sich entsprechend verantwortungsvoll verhält, schließlich ist er auch verhältnismäßig lange im Verkehr unterwegs und gefährdet andere.

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#3
 Von 
239
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort.
kann ich das auch ohne Anwalt schaffen? Wenn nein was würde das ca. kosten? habe keinen Rechtschutz.

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#4
 Von 
239
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@wastl: das ist mir klar das ich viel zu schnell dran war. gefährdet hab ich keinen ausser mich weil da weit und breit keiner war. aber keine Angst ich habe meine strafe ja bekommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

Keine Ahnung, was das mit RA kostet. Die vier Monate Frist gibt es ja eh. Für eine Kompensationsentscheidung mit Wegfall des FV allerdings sollte schon gut vorgetragen werden. Wenn, unbedingt drauf achten, dass es ein fachanwalt für Verkehrsrecht ist, der Dich da vertritt. Versuchen kannst Du es aber auch allein.

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#6
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Wo wurde denn der Verstoß begangen?

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