Hallo,
bin am Samstagmittag so gegen 12Uhr gegen ein Schild(Schild ist nicht beschädigt nur das Fundament hatte sich gelockert) auf dem Beschleunigungsstrefen einer Bundesstrasse gefahren(strasse war nass,heckantrieb 300ps,zu früh auf dem Gas=hinten ausgbrochen).
Nach 15 minuten fuhr ich weiter,die nächste Ausfahrt runter zur Tankstelle.Tankte und fuhr zur Polizei.
Dort angekommen wurde ich behandelt wie ein Verbrecher:Drogentest,Auto durchsucht,Bluttest,Wohnung durchsuchen.
Ich habe zugegeben am Vorabend beim geselligen Zusammenseins mit Freunden(3.10) zwei Bier getrunken und mehrere male an einen Cannabis-Joint gezogen zu haben.
Wollte wissen was überhaupt los sei und einen Anwahlt anrufen,wurde mir weder gesagt noch erlaubt!
Ich sollte 2-3 Stunden im Büro warten wegen den Durchsuchungsbefehl,was ich aber nicht wollte und lief weg.
Als ich am Abend nachhause kam waren die natürlich schon da gewesen,haben mir und meinen Bruder ca.12 Hasch und die Spardose mit 680€ beschlagnahmt.
Der Führerschein wurde von dem Beamten beschlagnahmt,
(habe wiederspruch eingelegt)und vom Amtsgericht kam auch die Bestättigung das die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen sei.
Bin nie vorher aufgefallen, hatte mal eine Anonymeanzeige wegen Handels mit Btm wurde aber fallen gelassen.
Kann mir einer sagen auf was ich mich einstellen muss,ist der Lappen weg? Hatte auf jeden Fall THC im Blut.
Gruß Steven
Gefährdung des Strassenverkehrs+Fahrerflucht ???
16. Oktober 2003
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Frage vom 16. Oktober 2003 | 17:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährdung des Strassenverkehrs+Fahrerflucht ???
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2003 | 20:43
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Führerschein wird erstmal weg sein. Einen Unfall unter Einfluss von Betäubungsmitteln zu verursachen ist ebenso wie die Unfallflucht eine Verkehrstraftat, die regelmäßig zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.
Ebenso vehält es sich, sollten bei der Blutunersuchung mind. 0,3 Promille Blutlkohol festgestellt werden.
Hinzu kommt hier noch, das die Behörden durch den Drogenfund die Geegnetheit zum Führen von Kfz absprechen können.
Kurz gesagt: Geldbuße/-Strafe, Pappeweg und MPU.
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