Hallo zusammen!
Angenommen ein Kunde hat sein Fahrzeug in einer Werkstatt und diese verursacht einen Defekt. Dieser wird zwar dem Kunde mitgeteilt, aber trotzdem wird ihm das Fahrzeug ausgehändigt und es kommt durch den neuen Defekt fast zu einem Unfall.
Macht sich die Werkstatt bzw. der Mitarbeiter der Werkstatt in diesem Fall strafbar gemäß §315c Abs. 3 StGB
?
Gibt es hier eine Verjährung, um dies zur Anzeige zu bringen?
Gruß von badcobra18
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" Mit Geld geht alles!"
Gefährdung des Straßenverkehrs - Gibt es hier eine Verjährung, um dies zur Anzeige zu bringen?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
quote:<hr size=1 noshade>Macht sich die Werkstatt bzw. der Mitarbeiter der Werkstatt in diesem Fall strafbar gemäß §315c Abs. 3 StGB ? <hr size=1 noshade>
Weil der Kunde trotz Warnung und wider besseres Wissen mit dem Kfz gefahren ist?
Dürfte sich etwas schwer verargumentieren lassen ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Und was wäre, wenn der Kunde die Auswirkung des Defekts erst beim Fahren bemerkt hätte? Vorher kann der Kunde die Auswirkung nicht einschätzen.
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Was für ein Defekt ist es denn?
Wie war der genaue Wortlaut der Werkstatt, als der Defekt mitgeteilt wurde?
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Angenommen die Beschreibung lautete: "Fahrzeug zieht nach Links" - Tatsächlich: Lenkrad um 45 Grad verstellt und Servolenkung reagierte ruckartig - dadurch Fahrzeug nicht mehr kontrollierbar.
-- Editiert badcobra18 am 21.07.2012 13:14
Hallo,
also eine schiefstellung des Lenkrades ist noch kein Defekt, es ist halt nur ungewöhnlich für den Fahrer zugegebenerweise, aber ein Defekt ist das nicht, dass ist nur reine Einstellungssache.
Ein AUsfall der Servolenkkung kann auch immer so passieren, wenn man dann nicht fähig ist das Fahrzeug weiter zu führen, dann sollte man sich dementsprechend vorher ein Fahrzeug zulegen, von dem man auch weiss, dass man es auh führenkannohne Servolenkung.
Hier würde ich gar nichts zur Anzeige bringen, die genannten Gründe würden meiner Meinung nach sogar eher den Fahrer selbst belasten, den wenn dieser ohne Servolenkung nicht fähig ist ein KFZ zu führen, dann sollte man die Fahrtauglichkeit mal überprüfen.
Sicherohne Servo geht dielenkung schwerer, aber sie geht bis auf die Hydraulische Unterstützung nicht anders...
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""
quote:
Lenkrad um 45 Grad verstellt und Servolenkung reagierte ruckartig
Das verstellte Lenkrad ist ja schon beim einstegen aufgefallen. Fährt man dann trotzdem los, ist man auch verantwortlich.
Die ruckartige Servolenkung ist plötzlich entstanden oder auch schon beim losfahren?
Es müsste dann auch erst mal bewiesen werden, das der Werkstatt überhaupt die ruckartige Servolenkung bekannt war.
Desweiteren muss ein Fahrzeugführer in der Lage sein, auch bei Ausfall unterstüzender Systeme das Fahrzeug sicher führen zu können (auch wenn es nur wenige real können).
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Vielen Dank für die Rückantworten. Diese gaben mir hilfreiche Denkansätze.
Ein Autofahrer kann/muss bei dem genannten Defekt nur davon ausgehen, dass das Fahrzeug nach links „zieht". Eben nicht, dass die Lenkung nicht gerade ausgerichtet war (wie während der Fahrt erst bemerkt werden konnte) und ruckartig reagiert.
Es wäre jedoch äußerst suspekt, dass eine Werkstatt bzw. Werkstattmitarbeiter einem Kunden ein Fahrzeug aushändigt, das einen solchen Defekt hat. Hier sollte man sich fragen, wie man in dieser Situation selbst vorgegangen wäre.
Gruß von badcobra18
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