Hallo, ich habe mal eine hypothetische Frage:
Person X raucht gelegentlich mal Cannabis am Wochenende.
Nun ist es nun so, dass die größte Angst beim Cannabiskonsum nicht mehr die strafrechtliche Verfolgung, sondern der Verlust der Fahrerlaubnis darstellt. Ich habe ein wenig darüber gelesen, aber eine Frage blieb bisher trotzdem noch offen:
Wenn Person X nun Cannabis konsumiert und lange genug wartet, sagen wir ein, zwei Tage, bis der THC Wert im Blut unter 1ng/ml fällt, Auto fährt und in eine Verkerskontrolle gerät, bei der sich herausstellt, dass das THC abgebaut ist, was ja in der Regel schon innerhalb einiger Stunden geschieht, aber das Abbauprodukt THC-COOH, auf das ja die ganzen Schnelltests reagieren und was auch mehrere Tage im Körper verbleibt, immer noch im Körper festgestellt wird. Dann ist Person X zwar nicht mehr berauscht, aber es ist ja trotzdem ersichtlich, dass Cannabis konsumiert wurde.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Könnte Person X in dieser Situation Probleme bekommen?
Freue mich um Antworten!
Liebe Grüße
Gelegentlich Cannabis und Führerschein
4. November 2019
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Frage vom 4. November 2019 | 23:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gelegentlich Cannabis und Führerschein
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 5. November 2019 | 08:32
Von
Status: Bachelor (3585 Beiträge, 971x hilfreich)
Woher weiß Person X wann der Wert unter 1ng/ml liegt? Auch wenn die theoretische Überlegung richtig sein mag, so ist in der Praxis schon manch einer ganz bös überrascht gewesen, wenn der Wert auch nach mehreren Tagen noch über 1ng/ml lag.ZitatWenn Person X nun Cannabis konsumiert und lange genug wartet, sagen wir ein, zwei Tage, bis der THC Wert im Blut unter 1ng/ml fällt :
Dann kann es passieren, dass Person X zur Blutentnahme mitgenommen wird, und anschließend die Weiterfahrt für 24h untersagt wird. Um dieser Untersagung Nachdruck zu verleihen werden häufig Führerschein und / oder Fahrzeugschlüssel in Verwahrung genommen.ZitatDann ist Person X zwar nicht mehr berauscht, aber es ist ja trotzdem ersichtlich, dass Cannabis konsumiert wurde. :
Zudem ergeht eine Meldung an die Führerschinstelle. Im Falle einer zukünftigen Auffälligkeit kann sich Person X dann nicht mehr auf ewinmaligen Probeirkonsum berufen..
#2
Antwort vom 5. November 2019 | 09:22
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatIm Falle einer zukünftigen Auffälligkeit kann sich Person X dann nicht mehr auf ewinmaligen Probeirkonsum berufen.. :
Je nach Höhe des festgestelltem COOH Wertes, braucht es keine zukünftigen Auffälligkeiten.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. November 2019 | 09:49
Von
Status: Bachelor (3585 Beiträge, 971x hilfreich)
Das wäre aber eine sehr seltene Ausnahme und würde nicht zu dem hier beschriebenen Konsummuster passen.
#4
Antwort vom 5. November 2019 | 10:59
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
Zitatwürde nicht zu dem hier beschriebenen Konsummuster passen. :
Da hast Du wohl recht, sofern es wirklich beim seltenen, gelegentlichen und geringen Konsum bleibt.
Ich möchte dem TE hier auch nichts anderweitiges unterstellen, mir kamen da nur einige Bekannte aus meiner wilden Jugend in Erinnerung, die "gelegentlich" am Wochenende mal was konsumiert haben...., die dürften, überspitzt gesagt, heute noch nicht fahren.
-- Editiert von spatenklopper am 05.11.2019 11:00
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