Generelles Gesetz FÜR Dashcam

4. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)
Generelles Gesetz FÜR Dashcam

Wieso gibt es kein endgültiges Gesetz, welches eben Dashcams erlaubt oder eben nicht?
Wenn damit z.B. ein Mord gefilmt wird....kann der mutmaßliche Täter sagen, Dashcams sind nicht erlaubt.

Dann kommt irgendein Gericht und sagt...in einzelnen Fällen ja....genau JETZT ist dieser Fall.

Das ist doch total willkürlich!

Die sogenannte "ständige" Aufnahme erübrigt sich in vielerlei Fällen auch, da die Aufnahmen meistens in LOOP-Verfahren geschehen. D.h.: Wenn die Speicherkapazität es nicht mehr hergibt, werden die alten Aufnahmen überschrieben.
Es ist also nur temporär, es sei denn, man sperrt diese Aufnahme zum Löschen.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Wieso gibt es kein endgültiges Gesetz, welches eben Dashcams erlaubt oder eben nicht?

Weils noch keiner initiiert hat.



Zitat (von Ichweissnichts):
Das ist doch total willkürlich!

Da ist nichts willkürlich, da in jedem Einzelfall die Interessen gegeneinander abgewogen werden.



Zitat (von Ichweissnichts):
Es ist also nur temporär

Nö, das beschriebene ist ja gerade nicht temporär. Temporär wäre z.B. "überchreiben nach 30 Sekunden und löschen nach ausschalten".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Wieso gibt es kein endgültiges Gesetz, welches eben Dashcams erlaubt oder eben nicht?
Weil der Gesetzgeber bislang keine Notwendigkeit gesehen hat, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Es steht Dir aber frei eine entsprechende Petition auf den Weg zu bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Wieso gibt es kein endgültiges Gesetz
Und warum nicht für Fußgänger?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Wenn damit z.B. ein Mord gefilmt wird....kann der mutmaßliche Täter sagen, Dashcams sind nicht erlaubt.


Das kann der Täter sagen, jedoch hilft ihm das nicht.

Zitat:
Dann kommt irgendein Gericht und sagt...in einzelnen Fällen ja....genau JETZT ist dieser Fall.


Wieso einzelne Fälle? Natürlich kann ein Dashcam-Video als Beweis verwendet werden und das nicht nur bei schweren Straftaten, sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten und im Zivilrecht.

Das ist spätestens durch das BGH-Urteil vom 15.05.2018 (Az.: VI ZR 233/17 ) klargestellt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Wieso gibt es kein endgültiges Gesetz, welches eben Dashcams erlaubt oder eben nicht?

Weil die Rechtslage nun mal komplex ist.
Zitat:
Wenn damit z.B. ein Mord gefilmt wird....kann der mutmaßliche Täter sagen, Dashcams sind nicht erlaubt.

Kann er sagen, hilft ihm aber nix. Denn die Beweisverwertungsmöglichkeit hängt nicht nur an der Frage, ob die Dashcam erlaubt aufgezeichnet hat oder nicht. Absolute Beweisverwertungsverbote wie im US-Recht gibt es im deutschen Recht nicht - auch eine unzulässig gemachte Aufzeichnung kann u.U. als Beweismittel zulässig sein und verwertet werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Die sogenannte "ständige" Aufnahme erübrigt sich in vielerlei Fällen auch, da die Aufnahmen meistens in LOOP-Verfahren geschehen. D.h.: Wenn die Speicherkapazität es nicht mehr hergibt, werden die alten Aufnahmen überschrieben.

Bitte mal zwischen "Aufnahme" und "Speicherung" unterscheiden. Auch bei einer nicht-dauerhaften Speicherung erfolgt eine ständige Aufnahme.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen