Gerichts- und Anwaltskosten

2. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
lemox
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)
Gerichts- und Anwaltskosten

Guten Abend,

zuerst will ich ihnen meine Situation erklären was passiert ist, bevor ich meinem Ärger Luft mache:

Ich bin vergangenes Jahr mit 0,88 Promille gefahren und war in einen Auffahrunfall verwickelt.
Aufgrund dessen wurde mir die Fahrerlaubnis entzogen.Habe mir dann auf Rat des ADAC einen Anwalt genommen, der mir auch von denen empfohlen wurde.
Habe nach dem ersten Termin eine Rechnung bekommen das ich 390€ Vorkasse bezahlen soll.Der Anwalt hat mir Empfohlen die Sache vor Gericht zu bringen, um persönlich die eigene Sicht zu verdeutlichen um eine milde Strafe zu bewirken.

Der Unfall war am 1.11.08, der Gerichtstermin war letzte Woche Mittwoch den 29.04.09

Der Führerschein war also schon 6 Monate weg, und das Gericht hat sich auf eine Gesamtstrafe von 9 Monaten (bis 29.7.) und 35 Tagessätzen a 35€ geeinigt.
(Das nur als Info für alle,die in einer ähnlichen Situation sind und wissen möchten was Sie erwartet)

Ich hatte vorher aber schon 12 Punkte, und 7 Punkte gibt es für diese Straftat.
Folgend machte mich mein Anwalt darauf aufmerksam das ich zwar eine Wiedererteillung beantragen muss,aber sich Flensburg melden wird wegen überschreiten der 18 Punkte,was wieder zum Entzug führt.

Nun das was mich ärgert,bzw richtig wütend macht:

Der Anwalt ist eine Pfeife auf deutsch gesagt!Heute bekam ich eine Rechnung in Höhe von gesamt 827€....

Alleine für die Termine beim Anwalt habe ich 230€ zu zahlen....ich war nur 2 mal da für 15 Minuten und da hat der die ganze Zeit telefoniert nebenbei!!!

Und als ich gefragt hab damals ob zu den 390€ was dazukommt wurde mir gesagt, der Gerichtstermin würde nochmal extra kosten aber nicht erheblich.

Nun habe ich hier 827€ auf dem Tisch liegen.Und das was mich am meisten aufregt ist die Tatsache das der Mann keine Ahnung von Verkehrrecht hat,denn auf Nachfrage beim Strassenverkehrsamt wurde mir nach der Verhandlung gesagt, das bei Entziehung der Fahrerlaubnis alle Punkte gelöscht werden und man bei 0 anfängt.Das hat mir der Anwalt verschwiegen,bzw der wusste das nichtmal!

Und sowas wird einem vom ADAC empfohlen?

Jetzt die Frage...der Mann hat seine Leistung mir rechtlich und juristisch beizustehen nicht vollbracht,zumindest nicht in vollem Ausmass wie gewünscht,kann man dagegen nicht vorgehen???

LG Marco

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> zumindest nicht in vollem Ausmass wie gewünscht

Was hätte er denn tun sollen und was hätte anders ausgehen sollen?

Ein Anwalt schuldet grundsätzlich keinen Erfolg, deswegen ist es auch ein Dienstvertrag ("rechtliche Vertretung" ) und kein Werkvertrag ("Erwirkung eines Freispruchs" ).

Und die Kosten sind gesetzlich festgelegt.

> wurde mir nach der Verhandlung gesagt, das bei Entziehung der Fahrerlaubnis alle Punkte gelöscht werden und man bei 0 anfängt.Das hat mir der Anwalt verschwiegen,bzw der wusste das nichtmal

Was hätte es denn geändert, wenn er das gesagt hätte?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lemox
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Es geht einfach ums Prinzip!

Das ist eine juristisch gesehen nicht volle erbrachte Leistung.Ich habe gefragt was passiert wenn ich die 7 Punkte bekomme und er meinte dann hab ich über 18 und muss mit Einzu der Fahrerlaubnis rechnen.
Aber das stimmt ja nicht,da ich ja keine Punkte mehr hab.
Entweder er kann seinen Job nicht,und wusste es nichtmal,oder er wusste es,und hats verschwiegen damit er es zu einem Gerichtstermin kommen lassen kann,und er mehr kassiert.
Denn hät ich gewusst das die Punkte gelöscht werden hät ich das einfach laut bussgeldkatalog regeln lassen ohne anwalt,und hät 5 Tagessätze mehr bezahlt statt 800€ für nichts auszugeben.

Wenn ich 250g Filetsteak auf der Karte hab,und ich dem Gast nur 200g gebe,dann wird der auch nicht den vollen Preis bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lemox
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

weiss noch jemand in welcher art ich gegen die rechnungsforderung vorgehen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Sie wissen scheinbar gar nicht, wie gut Sie da weggekommen sind.

9 Monaten FE-Entzug und 35 TS für eine Trunkenheitsfahrt mit Unfall sind nicht viel. Das hätten auch 12-14 Mo und 45 TS werden können. So schlecht scheint Ihr Verteidiger seinen Job nicht gemacht zu haben. Wer weiß, was da rausgekommen wäre, wenn Sie das alleine "geregelt" hätten.

Und zu Ihrer Frage: Nein, Sie können nicht gegen die Rechnung vorgehen. Die haben Sie einfach zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Wenn ich 250g Filetsteak auf der Karte hab,und ich dem Gast nur 200g gebe,dann wird der auch nicht den vollen Preis bezahlen.

Den Unterschied zwischen Werk- und Dienstvertrag habe ich doch schon erklärt.

Gegen den Anwalt könnten Sie nur dann vorgehen (bzw. eine Schadensersatzforderung mit dessen Rechnung aufrechnen), wenn Sie im Zweifel beweisen (!) können, daß Sie bei "korrekter" Vertretung (was immer damit gemeint sein soll) besser weggekommen wären.
Davon ist nach Schilderung nicht auszugehen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.556 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen