Schönen guten Abend,
ich schildere hier mal mein Problem, und hoffe das mir jemand helfen kann.
Ich habe meinen Führerschein seit Dezember 2014, hatte eine Probezeit Verlängerung + aufbauseminar aufgrund von einem Blitzer im Jahr 2016 kurz vor Ende meiner Probezeit. Jetzt vor ca. einem halben Jahr würde ich mit Alkohol am Steuer angehalten, waren nur 0,2 Promille war jedoch aufgrund meiner Probezeit Grund genug um an noch einem besonderen aufbauseminar teilzunehmen, der ganze Vorgang hat mich noch ein mal ca. 1000€ gekostet, kam seitdem auch nie wieder vor dass ich getrunken habe und gefahren bin. So meine Probezeit würde in einem Monat Ende Dezember nun endlich enden. Jetzt gibt es folgendes Problem: noch bevor ich mit Alkohol am Steuer angehalten wurde Kam es zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Baustelle auf der A2. Das waren ca 30 km/h zu viel, hab einfach das 80er Schild übersehen und bin von (noch) 100 km/h Tempobegrenzung ausgegangen. Als der Brief kam hat es dann mein Vater auf sich genommen, was natürlich an sich nicht richtig ist jedoch Trau ich mir selber zu dass ich nach nun 4 Jahren doch recht gut Auto fahren kann und diese 3 Fehler (außer Alkohol, was aufkeinen Fall jemand machen sollte aber waren auch nur ein zwei Kurze also 0,2 Promille ist jetzt nicht gerade die Höhe, ich war noch bei vollem Bewusstsein bin mir aber darüber im Klaren dass es ein Fehler war und hab es auch nie wieder gemacht also bitte keine Sprüche wie „zurecht") jedem mal passieren können. Nun hat die zuständige Behörde mir zunächst einen Brief geschickt dass ich als Fahrer identifiziert wurde wonach mein Anwalt (Rechtsschutz) einen Einspruch eingelegt hat. Daraufhin kam ein Gerichtstermin welcher im Februar 2019 ist. Nun zu meiner Frage, mal angenommen ich verliere die Verhandlung, kriege ich dann ein Fahrverbot, Führerscheinentzug, npu etc.? Weil ich ja in einem Monat aus der Probezeit raus bin? Oder wie sieht es da aus kann mir da jemand helfen? Weil es wäre ja schon ein bisschen seltsam zwei Monate aus der Probezeit raus zu sein und dann nach 2 Monaten doch die Strafe für einen fahranfänger zu kriegen.
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend
Gerichtstermin wegen Blitzer
27. November 2018
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Frage vom 27. November 2018 | 18:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtstermin wegen Blitzer
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#1
Antwort vom 27. November 2018 | 18:56
Von
Status: Richter (8508 Beiträge, 4058x hilfreich)
Hallo
Nicht seltsam sondern korrekt! Es zählt der Tatzeitpunkt, nicht der verhandlungszeitpunkt!Zitat:Weil es wäre ja schon ein bisschen seltsam zwei Monate aus der Probezeit raus zu sein und dann nach 2 Monaten doch die Strafe für einen fahranfänger zu kriegen.
Kleines anderes Beispiel: Klein Nick ist Heute 13,5 Jahre als, begeht eine ordentliche Straftat! Unter 14 ist er noch nicht Strafmündig. Glaubst du etwa, wenn man hingehen würde und jetzt mit einer verhandlung und Urteil warten würde, bis er 14 jahre alst ist, dass er dann auf einmal Strafmündig wird für die Zeit in der er es noch nicht war?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. November 2018 | 13:15
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Abhängig vom Eifer der jeweiligen Führerscheinstelle könnte ich mir vorstellen, dass diese im Fall Ihrer Niederlage bei Gerichtn (sprich: Beweis, dass Sie gefahren sind -> Ihrer Schuld) eine MPU anordnet, da es der 3. A-Verstoß in der Probezeit wäre und man somit ggf. einen Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen könnte.
#4
Antwort vom 28. November 2018 | 23:54
Von
Status: Junior-Partner (5538 Beiträge, 2497x hilfreich)
Nicht zu vergessen noch die Konsequenzen für den Vater.
Und bei solchen Aktionen sind die Richter dann meist auch nicht sehr milde gestimmt.
Und jetzt?
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