Geschädigter will Schaden schwarz richten lassen

10. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)
Geschädigter will Schaden schwarz richten lassen

Hallo!

A fährt Rückwärts leicht gegen das Auto des B (an einer Tankstelle).

B will nun 350€ für die Reperatur, die er schwarz durchführen möchte.

B führt an, die Reperatur in der Werkstatt würde ca. 650€ kosten, da sei es doch viel besser den Schaden so richten zu lassen.

B sag weiterhin, sollte A auf die Reperatur durch ein Autohaus bestehen, würde er den Unfall der Polizei melden, was für die Fahranfängerin A weitreichende Folgen hätte (Punkte, Strafe, Nachschulung, verlängerte Probezeit).

Ich habe den Eindruck, dass B die A abzocken möchte.
Andererseits ist es für A sinnvoller einfach zu bezahlen, da sich durch hinzuziehen der Polizei die Kosten der A mehr als verdoppen würden.

Sehe ich das so richtig?
Kann man da nichts machen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Zunächst hat der Geschädigte immer einen Anspruch auf Entschädigung in Geld, wenn er dies begehrt. Eine Reparatur muss also nicht durchgeführt werden (also auch nicht in einem Autohaus).

Es dreht sich also nur noch um die Frage, wie hoch der Schaden tatsächlich war?
Dies kann verständlicherweise nicht vom grünen Tisch aus entscheiden werden. Hierzu bedarf es zumindest eines Kostenvoranschlags. Wie waren denn die sichtbaren Schäden?

Sie können auch versuchen zu verhandeln ujnd den Preis zu drücken.

Die weitreichenden Folgen einer Meldung für A sehe ich nicht (außer gegebenenfalls einem Verwarnungsgeld).

Sollten Sie einen Vergleich schließen sollten Sie schriftlich festhalten, dass mit der Zahlung alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Vorfall abgegolten sind.



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#2
 Von 
Padreic
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 32x hilfreich)

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Die weitreichenden Folgen einer Meldung für A sehe ich nicht (außer gegebenenfalls einem Verwarnungsgeld).
--

Hier ist doch folgendes einschlägig:

http://www.neelix.de/9stvo.html

109649
Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

Folge: 100€ Strafe, 2 Punkte
ab 2 Punkten kommt es automatisch zur Nachschulung.

Wieso sollte das hier nicht eintreten?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

B scheint sich nicht darüber im klaren zu sein, dass ihn eine Nötigung teurer zu stehen kommt als A ein Aufbauseminar und Bußgeld. Abgesehen davon interessiert sich die Polizei für einen nachträglich gemeldeten Unfall oftmals gar nicht.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ padreic,

mit dem Bußgeld haben Sie augenscheinlich recht. Insofern muss ich mich korrigieren.

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#5
 Von 
lekkerwurst
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

350 Eur mag für eine Fahranfängerin vieleicht ein hoher Betrag sein, ist aber ein vergleichsweise günstiger Preis um aus der Sache hinaus zukommen, wenn an dem anderen Auto eine Beschädigung, egal welcher Art, eingetreten sein sollte.
Eine Reperatur, auch nur ein Kratzer an der Stoßstange, wird Sie mehr als 350 Eur kosten.
Allerdings hege ich den Verdacht, dass B den Betrag für seine Haushaltskasse gebrauchen kann und nicht vor hat, eine Reperatur durchführen zulassen.

Ist überhaupt ein sichtbarer Schaden entstanden? An einer Tankstelle dürften Sie ja nicht allzu schnell gewesen sein.
Sollte kein Schaden vorhanden sein, könnten Sie die Zahlung verweigern oder zumindest versuchen den Betrag zudrücken.
An die Polizei wird sich B vermutlich nicht wenden, da wie oben schon genannt, der Vorschlag die Sache schwarz zu regulieren (Nötigung) ihm mehr Ärger einbringen wird, als Ihnen ihr Fahrfehler.

MfG

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Es spielt keine Rolle, ob B den Schaden repariert oder nicht. Er hat auch dann einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn er das Geld in die Haushaltskasse steckt und sein Auto nicht repariert.

Er kann den Schadenersatz in Höhe eines Kostenvoranschlages verlangen, jedoch ohne Mehrwertsteuer. Dabei sollte bedacht werden, dass bereits eine reine Nachlackierung schnell 400-500€ kosten kann. A wird also um Die Zahlung des Betrages kaum herumkommen und kann sich auch gerne selbst in einer Fachwerkstatt erkundigen, was die Reparatur so eines Bagatellschadens kostet.

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#7
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

Und schon wieder eine Antwort auf einen 6 Monate alten Thread. Was soll das? Wieder verlorene Zeit, das Eingangsposting zu lesen und dann erst zu merken, daß das Asbach Uralt ist. :-(

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