Hallo,
habe da eine Frage bezüglich eines Bußgeldbescheides wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes.
Und zwar behauptet die Person, welche am Steuer saß, sie sei zu der angegebenen Uhrzeit nicht dort gewesen, sondern habe noch (zusammen mit der Freundin) im Bett gelegen und geschlafen.
Angenommen, die Freundin bezeugt dies, also dass die Person zur angegebenen Zeit NICHT am genannten Ort war und Auto gefahren ist, wie könnte der weitere Verlauf dieses Verfahrens sein?
Und was sollte der Fahrzeughalter (=Vater des Hobby-Schumis) nun auf dem Bescheid ankreuzen? Denn der Halter war zum angegebenen Zeitpunkt verreist, er "weiß" also nicht zweifelsfrei, wer den Schlüssel zum Wagen hatte.
Vielleicht könnte Ihr dazu etwas sagen, das wäre wirklich sehr nett. Rückfragen beantworte ich natürlich gerne.
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Geschw.-Verstoß,falsche Uhrzeit lt. Bescheid
3. Juni 2012
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Frage vom 3. Juni 2012 | 22:50
Von
Status: Schüler (429 Beiträge, 127x hilfreich)
Geschw.-Verstoß,falsche Uhrzeit lt. Bescheid
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#1
Antwort vom 4. Juni 2012 | 00:03
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
wie könnte der weitere Verlauf dieses Verfahrens sein?
Abgleich des Tat-Fotos mit dem Original der behauptet es nicht gewesen zu sein.
Sollte sich dann eine Falschaussage herausstellen - das übliche halt ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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#2
Antwort vom 4. Juni 2012 | 16:20
Von
Status: Schüler (429 Beiträge, 127x hilfreich)
Nein, es behauptet ja niemand dass er es nicht war, nur die Uhrzeit (und der Ort?) passt nicht.
Was ist "das übliche" bei einer Falschaussage?
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#3
Antwort vom 4. Juni 2012 | 17:52
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
quote:
Nein, es behauptet ja niemand dass er es nicht war, nur die Uhrzeit (und der Ort?) passt nicht
Dann kann man ja auch ruhig sagen, daß man zu dem Zeitpunkt und an dem Ort die angegebene Tat nicht begangen hat. Dann hofft man, daß der Fehler nicht bis zur Verjährung auffällt.
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