Geschwindigkeitsverstoss Autobahn

3. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ch.D
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschwindigkeitsverstoss Autobahn

Guten Tag liebe Community !
Vor einigen Tagen bin ich auf der A45 von der Autobahn Pol gelasert worden , 23 km/h nach Toleranz. Ich habe mich rechtswidrig verhalten , klar - das steht fest und sehe ich ein. Allerdings war ich auf besagter Fahrt auf dem Weg in die Kinderklinik, da sich mein kleiner Sohn einige Minuten zuvor im Garten vor meinen Augen sehr schwer verletzt hatte, mit dem RTW abtransportiert wurde und ich die Nachricht bekam , dass er noch in dieser Nacht operiert werden müsse. Ich bin dann völlig schockiert und Angsterfüllt in die Klinik gefahren , und auf der Autobahn leider zu schnell. Der kontrollierende Polizist war außerordentlich freundlich, verstand meine Situation und gab mir , genau wie die Diensthabende Wachleiterin später noch einmal per Mail , den Hinweis, dass ich diese Situation bei Einspruchnahme gegen den Bußgeldbescheid schildern könnte .

Nun meine Frage:
1.) ist ein Erfolg mit Einspruch und dieser Begründung realistisch ?
2.) Ich war noch nie vor Gericht, habe mit der Justiz nie Ärger gehabt und möchte das auch nicht. Führt ein solcher Einspruch zwangsläufig vor Gericht?

Ich möchte nochmals betonen, dass mir mein Vergehen bewusst ist und im Grunde durch nichts zu entschuldigen ist. Wer Unsinn anstellt, muss grade stehen. Mich trifft das Bußgeld in dieser Situation in der ich als nicht Mediziner Angst um das Leben meines Sohnes hatte , und in Zeiten der Kurzarbeit sehr hart. Das sind die Gründe, warum ich über einen Einspruch nachdenke.
Danke für jegliche Einschätzung eurer Seite

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
1.) ist ein Erfolg mit Einspruch und dieser Begründung realistisch ?
Erfolgsaussicht sehe ich eher bei nahezu Null.

Vielmehr könnte man auf den gedanken kommen und sich fragen, ob du zu dem zeitpunkt überhaupt fähig warst dein Fahrzeug ordentlich zu führen und sich daraus evtl Konsequenzene ergeben würden.

Ganz ehrlich, zahl das Ding und gut is...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
1.) ist ein Erfolg mit Einspruch und dieser Begründung realistisch ?


Zunächst einmal kommt ein Anhörungsbogen. Darin kann man die Situation schildern und sollte sie auch belegen. Dann entscheidet zunächst der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle darüber ob überhaupt ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Das kostet nichts und erst wenn dann doch ein Bußgeldbescheid erlassen wird kann man Einspruch einlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ch.D
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Polizei hat mich direkt an Ort und stelle „angehört", angeblich so üblich wenn gelasert und nicht geblitzt wird. Ich hab daher als einzige Post bisher direkt einen Bußgeldbescheid bekommen, gegen den ich jetzt Einspruch einlegen könnte ...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Ch.D):
Der kontrollierende Polizist war außerordentlich freundlich, verstand meine Situation und gab mir , genau wie die Diensthabende Wachleiterin später noch einmal per Mail , den Hinweis, dass ich diese Situation bei Einspruchnahme gegen den Bußgeldbescheid schildern könnte .
schlechter Tipp. Damit sagt man aus, dass man vorsätzlich schneller als erlaubt gefahren ist. Der Regelsatz des Bußgeldkatalogs geht von einer fahrlässigen Tatbegehung aus. Bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung kann das Bußgeld verdoppelt werden.

Dein Sohn war in der Obhut des Rettungdienstes und nachfolgend im Krankenhaus medizinisch versorgt. Bei allem menschlichen Verständnis, lag hier kein juristisch zu rechtvertigender Grund für eine Zuwiderhandlung vor. Anders ausgedrückt: Es lag kein rechtfertigender Notstand vor.

Ich hoffe aber, dass es Deinem Sohn inzwischen wieder besser geht.



Zitat (von Ch.D):
1.) ist ein Erfolg mit Einspruch und dieser Begründung realistisch ?
Nein.

Zitat (von Ch.D):
2.) Ich war noch nie vor Gericht, habe mit der Justiz nie Ärger gehabt und möchte das auch nicht. Führt ein solcher Einspruch zwangsläufig vor Gericht?
Entweder führt ein Einspruch zur Einstellung des Verfahrens, oder zu einer Gerichtsverhandlung, oder er wird vor der Gerichtsverhandlung zurückgezogen.


Zitat (von lesen-denken-handeln):
Vielmehr könnte man auf den gedanken kommen und sich fragen, ob du zu dem zeitpunkt überhaupt fähig warst dein Fahrzeug ordentlich zu führen und sich daraus evtl Konsequenzene ergeben würden.
Hört dieser Quatsch mit der Verunsicherung der Fragesteller in diesem Forum nie auf. Dieser Hinweis ist hirnrissiger Quatsch.


Zitat (von Ch.D):
Die Polizei hat mich direkt an Ort und stelle „angehört", angeblich so üblich wenn gelasert und nicht geblitzt wird.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist das korrekt. Bei Blitzern gibt es ein Foto, das bei der Identifizierung des Fahrers behilflich ist. Bei Lasermessungen gibt es keine Fotos, weswegen das Fahrzeug angehalten, der Fahrer identifiziert und ihm rechtliches Gehör gewährt wird. Ein Anhörungsbogen wird dann nicht mehr zugeschickt.

Eine Ausnahme stellt ein nicht sehr weit verbreitetes System zur Lasermessung dar, das auch eine Videokamera zur Fahrzeugidentifizierung beinhaltet.


Fazit: Ich würde das Knöllchen, auch in Zeiten der Kurzarbeit, zahlen. Alles Andere wird nur noch kostenintensiver.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
schlechter Tipp. Damit sagt man aus, dass man vorsätzlich schneller als erlaubt gefahren ist.
Unsinn, das sagt man natürlich damit nicht. Vielmehr sagt man, dass man aus mehr oder weniger verständlichen Gründen nicht so genau wie sonst immer auf die Geschwindigkeit geachtet hat.
Nicht das ich einen Erfolg sehe, aber das doppelte Bußgeld sicher auch nicht.

Zitat:
Hört dieser Quatsch mit der Verunsicherung der Fragesteller in diesem Forum nie auf. Dieser Hinweis ist hirnrissiger Quatsch.
??? - du hast doch jetzt genau auf der gleichen Schiene weiter gemacht (s.o.). ;)

@TS: Was willst du denn erreichen?
Der Standard ist, ein Fahrverbot zu vermeiden, aber das liegt hier sowieso nicht vor.
Weiter wäre der Punkt in Flensburg, da ist aber mein Argument, dass ein einziger Punkt egal ist (und wer schon mehrere hat wird nicht glaubhaft machen können, dass dieses mal der verletzte Sohn die Ursache war).
Bleibt also das Bußgeld. Da es aber eben nur ein Bußgeld ist (=pauschaler Betrag) gibt es da im Gegensatz zu einer Strafe in einem richtigen Strafverfahren auch keinen großen Spielraum (bei einer Strafe würden hingegen die Umstände der Tat fast immer berücksichtigt).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Hallo Reckoner,

Schade, dass Du meinen Beitrag nicht kapiert hast. Wichtig ist aber auch nur, dass der Fragesteller verstanden hat was gemeint gewesen ist. Falls nicht darf er selbstverständlich gerne nachfragen.

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