Hallo zusammen,
Person A wird mit 29km/h zu viel auf einer Autobahn geblitzt (Mobiler Blitzer). Person A ist auf dem Bild gut zu erkennen, jedoch ist das Auto auf Person B zugelassen (anderes Geschlecht 40 Jahre älter, und nicht in der selben Familie). Der Blitzerbrief kommt jedoch erst 1 Monat später an. Person B gibt nur den Namen, Geburtsdatum und PLZ von Person A an, zusätzlich gibt Person B an, dass Person A nicht gefahren ist, sondern das Auto nur überlassen worden ist. 1 Monat später schickt die Busgeldstelle einen neuen Brief, wo Person B das vorgefertigte Blatt ausfüllen soll (mit allen Daten inkl. Staatangehörigkeit und co., jedoch steht im neuem Brief: Das Auto wurde zur Tatzeit von folgender Person gefahren: ... (bitte angeben)
Nur dieses Formular sollte Sie sofort zurückschicken, da sonst ein Fahrtenbuch verlangt wird.
Wie wäre eure Reaktion?
Einfach abwarten oder einen Brief schicken mit einem richtigen Exemplar (Möglichkeit auf Ankreuzung von Fahrzeug überlassen an...) um Zeit zu gewinnen?
Geschwindigkeitsverstoß andere Person
21. März 2024
Thema abonnieren
Frage vom 21. März 2024 | 00:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschwindigkeitsverstoß andere Person
#1
Antwort vom 21. März 2024 | 00:16
Von
Status: Unbeschreiblich (130084 Beiträge, 41476x hilfreich)
Zitat :Wie wäre eure Reaktion?
Ich würde Person A benennen.
Zitat :Einfach abwarten
Wenn eiem das führen von Fahrtenbüchern nichts ausmacht ...
Zitat :einen Brief schicken mit einem richtigen Exemplar
Ich neige grundsätzlich nicht dazu, mich mit sinnlosen Tätigkeiten zu blamieren.
#2
Antwort vom 21. März 2024 | 01:15
Von
Status: Richter (8599 Beiträge, 4096x hilfreich)
Hallo,
Hier hat B doch schonmal gut erkennbargelogen! Er hat A doch eindeutig erkannt.Zitat:zusätzlich gibt Person B an, dass Person A nicht gefahren ist, sondern das Auto nur überlassen worden ist.
An Stelle von B würde ich hier eher so kooperativ wie nur möglich sein, damit man alleine Auffgrund dessen, dass man versucht hat die Ermittler zu belügen nicht noch selber eine Fahrtenbuchauflage bekommt...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. März 2024 | 09:19
Von
Status: Unparteiischer (9918 Beiträge, 2083x hilfreich)
Zitat :An Stelle von B würde ich hier eher so kooperativ wie nur möglich sein, damit man alleine Auffgrund dessen, dass man versucht hat die Ermittler zu belügen nicht noch selber eine Fahrtenbuchauflage bekommt...
Dem kann ich mich nur anschliessen
#4
Antwort vom 21. März 2024 | 09:38
Von
Status: Student (2288 Beiträge, 450x hilfreich)
Also glatt gelogen.Zitat :Der Blitzerbrief kommt jedoch erst 1 Monat später an. Person B gibt nur den Namen, Geburtsdatum und PLZ von Person A an, zusätzlich gibt Person B an, dass Person A nicht gefahren ist, sondern das Auto nur überlassen worden ist.
#5
Antwort vom 21. März 2024 | 10:36
Von
Status: Schlichter (7588 Beiträge, 1707x hilfreich)
Zitat :zusätzlich gibt Person B an, dass Person A nicht gefahren ist, sondern das Auto nur überlassen worden ist.
???
Also: das Auto wurde überlassen, aber nicht gefahren? Es stand unbewegt irgendwo herum?
Offenkundig ist das Auto aber auf einer Autobahn gefahren worden, und mit Hilfe des Fotos lässt sich auch der Fahrer identifizieren...
Passt irgendwie nicht wirklich zusammen...
#6
Antwort vom 22. März 2024 | 14:30
Von
Status: Wissender (14942 Beiträge, 4576x hilfreich)
Hallo,
Im Kern schließe auch ich mich auch.Zitat:An Stelle von B würde ich hier eher so kooperativ wie nur möglich sein, damit man alleine Auffgrund dessen, dass man versucht hat die Ermittler zu belügen nicht noch selber eine Fahrtenbuchauflage bekommt...
Nur bei den Folgen sehe ich neben einer Fahrtenbuchauflage sogar eine Anklage wegen Strafvereitelung (und das ist weitaus schlimmer).
Stefan
#7
Antwort vom 22. März 2024 | 15:09
Von
Status: Student (2766 Beiträge, 454x hilfreich)
Zitat :sogar eine Anklage wegen Strafvereitelung (und das ist weitaus schlimmer).
Hat der B aber jetzt nicht eigentlich ein Zeugnisverweigerungsrecht, weil er sich mit einer wahrheitsgemäßen Angabe einer Strafverfolgung aussetzen würde?
#8
Antwort vom 22. März 2024 | 15:31
Von
Status: Wissender (14942 Beiträge, 4576x hilfreich)
Hallo,
Ja, natürlich. Nur, was bringt ihm das, seine Aussage, dass A nicht gefahren sei liegt ja bereits vor.Zitat:Hat der B aber jetzt nicht eigentlich ein Zeugnisverweigerungsrecht, weil er sich mit einer wahrheitsgemäßen Angabe einer Strafverfolgung aussetzen würde?
Ob er dann später irgendwie glaubhaft machen kann, dass er die Person wirklich nicht erkannt hat ("Foto war so schlecht", "hab' das Bild gar nicht angeschaut" u.s.w.) möchte ich nicht beurteilen.
Imho ist es jedenfalls am Besten, die Sache klein zu halten. Also richtigen Fahrer benennen, und Strafe akzeptieren.
Die Strategie "auf Zeit spielen" könnte hingegen schlecht für B ausgehen.
Denn wenn sich ein Sachbearbeiter verarscht fühlt dann schaut er vielleicht doch mal etwas genauer hin (normalerweise ist sowas ja Alltagsgeschäft - aber eben nicht immer).
Stefan
#9
Antwort vom 22. März 2024 | 18:42
Von
Status: Unbeschreiblich (34447 Beiträge, 17810x hilfreich)
Nur bei den Folgen sehe ich neben einer Fahrtenbuchauflage sogar eine Anklage wegen Strafvereitelung (und das ist weitaus schlimmer). Nö - die Verfolgung welcher Straftat wurde denn vereitelt? Denn der § 258 StGB bezieht ausschließlich auf die Vereitelung der Verfolgung von Straftaten...
-- Editiert von User am 22. März 2024 18:43
#10
Antwort vom 22. März 2024 | 23:27
Von
Status: Wissender (14942 Beiträge, 4576x hilfreich)
Hallo,
stimmt - ich hatte zu weit gedacht, wir bewegen uns ja nur bei einer Ordnungswidrigkeit.
Das war übrigens auch ein wenig übertrieben. Denn maximal wäre es genauso schlimm.Zitat:und das ist weitaus schlimmer
Stefan
#11
Antwort vom 23. März 2024 | 17:46
Von
Status: Unbeschreiblich (130084 Beiträge, 41476x hilfreich)
Zitat :Also glatt gelogen.
Dabei sollte man berücksichtigen, das Falschaussagen in der Regel nicht zu Pluspunkten führen ...
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
304.119
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
22 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten