Geschwindigkeitsverstoß andere Person

21. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
neteki2332
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschwindigkeitsverstoß andere Person

Hallo zusammen,

Person A wird mit 29km/h zu viel auf einer Autobahn geblitzt (Mobiler Blitzer). Person A ist auf dem Bild gut zu erkennen, jedoch ist das Auto auf Person B zugelassen (anderes Geschlecht 40 Jahre älter, und nicht in der selben Familie). Der Blitzerbrief kommt jedoch erst 1 Monat später an. Person B gibt nur den Namen, Geburtsdatum und PLZ von Person A an, zusätzlich gibt Person B an, dass Person A nicht gefahren ist, sondern das Auto nur überlassen worden ist. 1 Monat später schickt die Busgeldstelle einen neuen Brief, wo Person B das vorgefertigte Blatt ausfüllen soll (mit allen Daten inkl. Staatangehörigkeit und co., jedoch steht im neuem Brief: Das Auto wurde zur Tatzeit von folgender Person gefahren: ... (bitte angeben)

Nur dieses Formular sollte Sie sofort zurückschicken, da sonst ein Fahrtenbuch verlangt wird.

Wie wäre eure Reaktion?
Einfach abwarten oder einen Brief schicken mit einem richtigen Exemplar (Möglichkeit auf Ankreuzung von Fahrzeug überlassen an...) um Zeit zu gewinnen?






11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130084 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von neteki2332):
Wie wäre eure Reaktion?

Ich würde Person A benennen.



Zitat (von neteki2332):
Einfach abwarten

Wenn eiem das führen von Fahrtenbüchern nichts ausmacht ...



Zitat (von neteki2332):
einen Brief schicken mit einem richtigen Exemplar

Ich neige grundsätzlich nicht dazu, mich mit sinnlosen Tätigkeiten zu blamieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
zusätzlich gibt Person B an, dass Person A nicht gefahren ist, sondern das Auto nur überlassen worden ist.
Hier hat B doch schonmal gut erkennbargelogen! Er hat A doch eindeutig erkannt.

An Stelle von B würde ich hier eher so kooperativ wie nur möglich sein, damit man alleine Auffgrund dessen, dass man versucht hat die Ermittler zu belügen nicht noch selber eine Fahrtenbuchauflage bekommt...

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9918 Beiträge, 2083x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
An Stelle von B würde ich hier eher so kooperativ wie nur möglich sein, damit man alleine Auffgrund dessen, dass man versucht hat die Ermittler zu belügen nicht noch selber eine Fahrtenbuchauflage bekommt...


Dem kann ich mich nur anschliessen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2288 Beiträge, 450x hilfreich)

Zitat (von neteki2332):
Der Blitzerbrief kommt jedoch erst 1 Monat später an. Person B gibt nur den Namen, Geburtsdatum und PLZ von Person A an, zusätzlich gibt Person B an, dass Person A nicht gefahren ist, sondern das Auto nur überlassen worden ist.
Also glatt gelogen.

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7588 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von neteki2332):
zusätzlich gibt Person B an, dass Person A nicht gefahren ist, sondern das Auto nur überlassen worden ist.

???
Also: das Auto wurde überlassen, aber nicht gefahren? Es stand unbewegt irgendwo herum?

Offenkundig ist das Auto aber auf einer Autobahn gefahren worden, und mit Hilfe des Fotos lässt sich auch der Fahrer identifizieren...

Passt irgendwie nicht wirklich zusammen...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
An Stelle von B würde ich hier eher so kooperativ wie nur möglich sein, damit man alleine Auffgrund dessen, dass man versucht hat die Ermittler zu belügen nicht noch selber eine Fahrtenbuchauflage bekommt...
Im Kern schließe auch ich mich auch.
Nur bei den Folgen sehe ich neben einer Fahrtenbuchauflage sogar eine Anklage wegen Strafvereitelung (und das ist weitaus schlimmer).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2766 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
sogar eine Anklage wegen Strafvereitelung (und das ist weitaus schlimmer).


Hat der B aber jetzt nicht eigentlich ein Zeugnisverweigerungsrecht, weil er sich mit einer wahrheitsgemäßen Angabe einer Strafverfolgung aussetzen würde? :)

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hat der B aber jetzt nicht eigentlich ein Zeugnisverweigerungsrecht, weil er sich mit einer wahrheitsgemäßen Angabe einer Strafverfolgung aussetzen würde?
Ja, natürlich. Nur, was bringt ihm das, seine Aussage, dass A nicht gefahren sei liegt ja bereits vor.

Ob er dann später irgendwie glaubhaft machen kann, dass er die Person wirklich nicht erkannt hat ("Foto war so schlecht", "hab' das Bild gar nicht angeschaut" u.s.w.) möchte ich nicht beurteilen.

Imho ist es jedenfalls am Besten, die Sache klein zu halten. Also richtigen Fahrer benennen, und Strafe akzeptieren.
Die Strategie "auf Zeit spielen" könnte hingegen schlecht für B ausgehen.
Denn wenn sich ein Sachbearbeiter verarscht fühlt dann schaut er vielleicht doch mal etwas genauer hin (normalerweise ist sowas ja Alltagsgeschäft - aber eben nicht immer).

Stefan

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34447 Beiträge, 17810x hilfreich)

Nur bei den Folgen sehe ich neben einer Fahrtenbuchauflage sogar eine Anklage wegen Strafvereitelung (und das ist weitaus schlimmer). Nö - die Verfolgung welcher Straftat wurde denn vereitelt? Denn der § 258 StGB bezieht ausschließlich auf die Vereitelung der Verfolgung von Straftaten...

-- Editiert von User am 22. März 2024 18:43

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

stimmt - ich hatte zu weit gedacht, wir bewegen uns ja nur bei einer Ordnungswidrigkeit.

Zitat:
und das ist weitaus schlimmer
Das war übrigens auch ein wenig übertrieben. Denn maximal wäre es genauso schlimm.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130084 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Also glatt gelogen.

Dabei sollte man berücksichtigen, das Falschaussagen in der Regel nicht zu Pluspunkten führen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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