Hallo,
man nehme an:
Ein mit dem Fahrzeughalter nicht verwandter Fahrer wird ausserorts mit 21 km/h zu viel geblitzt.
Der Halter bekommt etwas mehr als einen Monat später ein Schreiben in dem er die Geschwindigkeitübertretung zugeben kann oder nicht. (Kosten 70€ Strafe und 23,50€ Gebühren)
Zusätzlich wird ihm angeboten sich auf freiwilliger Basis zum Fahrer zu äußern.
Würde ein sich nicht äußern zu später höheren Gebühren führen für den Fahrer wenn dieser ermittelt werden sollte? (Was nicht sonderlich schwer sein sollte)
Wie ist das schlauste Vorgehen um weitere Kosten möglichst zu vermeiden und den Aufwand gering zu halten?
Hat es irgendwelche Vorteile sich gleich zu äußern?
-----------------
""
Geschwindigkeitübertretung Fahrer nicht Halter
19. Juni 2013
Thema abonnieren
Frage vom 19. Juni 2013 | 08:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschwindigkeitübertretung Fahrer nicht Halter
#1
Antwort vom 19. Juni 2013 | 09:09
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4896x hilfreich)
quote:
von adapter am 19.06.2013 08:51
Wie ist das schlauste Vorgehen um weitere Kosten möglichst zu vermeiden und den Aufwand gering zu halten?
Den Fahrer angeben
-----------------
"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
304.017
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
52 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten