Glatteisunfall Leitplanke beschädigt

12. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Klempo89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Glatteisunfall Leitplanke beschädigt

Hallo Forumgemeinde,

ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir vlt helfen oder einen Tip geben.

Ich bin am Sonntag die Strecke Berlin-Hamburg auf der a 24 gegen 20.00 Uhr gefahren und auf Höhe Raststätte Linumer Bruch brach mein Fahrzeug mit Heckantrieb hinten aus so das ich keine Kontrolle mehr über mein Fahrzeug hatte und gegen die Leitplanke geknallt bin.Meine Geschwindigkeit betrug 90-100km/h auf der rechten Spur, zu Schaden kam niemand außer mein Fahrzeug und die Leitplanke. Die Polizei wurde verständigt und hat den Schaden sowie Unfall noch vor Ort aufgenommen.

Mich erwartet jetzt nat. das ich den Schaden an der Leitplanke zu tragen habe was ja meine Versicherung übernimmt desweiteren erwarten mich aber wohl so sagte der Beamte 3 Punkte als Unfallverursacher. Ich stand unter Schock und musste aber nichts unterschreiben oder eine detailierte Aussage treffen. Ist die Schuldfrage eindeutig ? Ich bin mit 90 km/h gefahren also den******rungsbedingungen nicht angepasst jedoch hätte ich auch 40 fahren können und es wäre zum Unfall passiert würde man die selbe aussage treffen, so sichert sich die Stvo ab.Trägt eine mitschuld die Verkehrsmeisterei ?

Und wie verhält es sich gebe ich an ich wurde auf der linken Spur überholt und beim einordnen des überholenden Fahrzeuges musste ich bremsen und so kam es zum Unfall? Wir befanden uns zu zweit im Fahrzeug so das beide die selbe Aussage treffen können mein Beifahrer wurde am Unfallort nicht befragt.

grüße

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Klempo89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

das habe ich nicht gesagt nat. bin ich den******rungsbedingungen nicht angepasst gefahren, meine Frage ist nur wie meine Chancen stehen da mit einem blauen Auge rauszukommen.

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#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Du bist doch mit einem blauen Auge aus der Nummer rausgekommen. Du musst immerhin nur den Schaden an der Leitplanke zahlen und kannst ein paar Pünktchen kassieren. Stell dir mal vor, du wärst wegen der Überheblichkeit bei der Wetterlage noch selbst zu Schaden gekommen. Wer bei Glatteis 90-100km/h fährt, dem kann man eigentlich nicht mehr helfen. Tut mir leid.

Grüße
pro_forma



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klempo89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Leute ja ich bin zu schnell gefahren,ja ich und mein Beifahrer sind glücklicherweise nicht zu schaden gekommen und auch sonst ist niemanden etwas passiert. Muss man sich hier vor der Forengemeinde verantworten wenn man etwas postet und um Beratung u Meinungen bittet ?

Antwortet doch bitte nur wenn ihr vlt eine Idee oder Tip habt und dazu was sagen könnt

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

quote:
Antwortet doch bitte nur wenn ihr vlt eine Idee oder Tip habt und dazu was sagen könnt
Das was du hier gerne bekommen würdest an antworten wird es hier sicher nicht geben.
Die Sachlage ist eindeutig wie du geschrieben hast, wieso soll hier dann Jemand Tipps geben, wie die Sachlage verdreht werden kann, bzw wie du lügen kannst?

Stehe doch zu dem was geschehen ist, zahle die aufkommende Strafe und nehme die 3 Punkte, ist doch nicht so schlimm.

quote:
Und wie verhält es sich gebe ich an ich wurde auf der linken Spur überholt und beim einordnen des überholenden Fahrzeuges musste ich bremsen und so kam es zum Unfall? Wir befanden uns zu zweit im Fahrzeug so das beide die selbe Aussage treffen können mein Beifahrer wurde am Unfallort nicht befragt.
Also ich möchte kein Freund von dir sein, ein Freund fordert keinen Freund auf eine Falschaussage zu machen! Die Falschaussage deines Freundes kann ohne weiteres mit Haftstrafe belegt werden, toll was su da von Freunden erwartest, nur weil DU nicht für deine Taten geradestehen willst...

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Und wie verhält es sich gebe ich an ich wurde auf der linken Spur überholt und beim einordnen des überholenden Fahrzeuges musste ich bremsen und so kam es zum Unfall? Wir befanden uns zu zweit im Fahrzeug so das beide die selbe Aussage treffen können mein Beifahrer wurde am Unfallort nicht befragt.
Ganz schlechte Idee. Damit könnten sowohl Du, als auch Dein Beifahrer eine Straftat begehen.

quote:
meine Frage ist nur wie meine Chancen stehen da mit einem blauen Auge rauszukommen.
Nicht schlecht. Siehe unten.

quote:
Wer bei Glatteis 90-100km/h fährt, dem kann man eigentlich nicht mehr helfen.
Wo stand im Eingangspost was von Glatteis? :???:

quote:
Muss man sich hier vor der Forengemeinde verantworten wenn man etwas postet und um Beratung u Meinungen bittet ?
Mitunter ist das in diesem Forum leider so. :sad:

quote:
Das was du hier gerne bekommen würdest an antworten wird es hier sicher nicht geben.
Warum nicht? Dies ist ein Rechtsforum und kein Moral- oder Schuldzuweisungsforum. Der TE weiß das er einen Fehler gemacht hat. Die Folgen möglichst glimpflich zu halten und in einem Rechtsforum nachzufragen halte ich für absolut legitim.

quote:
Antwortet doch bitte nur wenn ihr vlt eine Idee oder Tip habt und dazu was sagen könnt
Also da hätte ich zwei Vorschläge zu machen. Entweder Du wendest Dich an ein anderes Forum, oder Du liest Dir diesen Thread und den darin verlinkten Thread, den Du hier findest durch. Da steht eigentlich alles drin was Du wissen solltest.





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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

-- Editiert Freudenfeuer am 12.03.2013 22:31

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#7
 Von 
Klempo89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

HAB VIELEN DANK FÜR DEIN POST DER ERSTE DER MIR HELFEN MÖCHTE!!

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Klempo89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank nochmal Freudenfeuer,

für deine gutgemeinte Hilfe ich habe mir eben beide Fälle komplett durchgelesen und werde ebenfalls Versuchen diesen Weg zu gehen. Das Ergebnis teile ich gern mit

mit dankbaren freundlichen Grüßen

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