Grundlose Vollbremsung

24. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jürgen Wellisch
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 10x hilfreich)
Grundlose Vollbremsung

Hi

Es handelt sich mal wieder um den ach so berühmten Auffahrunfall.
Folgende Situation

Eine stark befahrene Durchgangsstrasse durch eine Ortschaft. Der Verkehr fliesst. Meine Geschwindigkeit ca 40 km/h, Abstand zum Vordermann ca. 12 .
Plötzlich bremst der Vordermann ohne erkennbaren Grund durch Vollbremsung bis zum Stillstand ab, ergo ich hintendrauf.
Polizei wurde gerufen, nimmt aber bei so gennanten Kleinunfällen kein Protokoll mehr auf.
Der Vordermann gibt jedoch vor 2 unabhängigen Zeugen (polizist und Politesse ((war zufällig in der Nähe))) an das er vom Gaspedal abgerutscht und auf die Bremse gekommen sei. Dadurch sie er Erschrocken und habe das Bremspedal noch weiter durchgedrückt (Vollbremsung).
Ein Verwarngeld musste nicht bezahlt werden, jedoch wurde beide Unfallbeteiligten mündlich verwarnt.
Wie sieht das jetzt mit der Versicherung aus. Teilschuld oder muss ich den Schaden zu 100 % tragen, (Auffahrender ist schuld, Sicherheitsabstand, So fahren das man immer anhalten kann)?

Danke




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 89x hilfreich)

Abgesehen vom Sicherheitsabstand, über den wir noch diskutieren müssten: das hört sich irgendwie stark nach Versicherungsbetrug an! Das ist nämlich genau die Masche!

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50229 Beiträge, 17585x hilfreich)

Bei einer grundlosen Vollbremsung hat der Auffahrende nicht die volle Schuld.

Außerdem muss ich amtsmeier zustimmen. Es sollte geprüft werden, ob der Vorausfahrende hier Versicherungsbetrug begehen will und den Unfall sogar vorsätzlich verursacht hat. Dann müsste der Vorausfahrende nämlich den Schaden voll tragen.

Das nachzuweisen dürfte aber schwer sein.

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#3
 Von 
Jürgen Wellisch
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 10x hilfreich)

Hi

Schon mal danke für die Meinungen.

Von Versicherungsbetrug will ich mal nicht ausgehen, da der Fahrer gerade mal 19 Jahre alt ist.

Ciao

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50229 Beiträge, 17585x hilfreich)

Dann läuft es auf eine Teilung der Schuld hinaus.

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#5
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 217x hilfreich)

was hat denn das alter mit betrug zu tun???

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#6
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Muss ich @mandozer zustimmen! Das sagt überhaupt nix aus!
Grad wo bei den Jugendlichen regelmäßig das Geld knapp sitzt, kommt man auf die "besten" Ideen, wie man sich was besorgt!!
Aber wir wollen ja niemanden vorab verurteilen - gelle? ;)
Nichtsdestotrotz sollt der Nachweis schwer fallen - jedoch sind diese "Zufälle" grad die Masche der Abzocker!

Könnte hier durchaus sein, dass jeder "seinen Schaden selbst begleicht"! Also ne Teilschuldregelung; werden die Versicherungen schon auskaspern!
(allerdings sollte man aufpassen, dass man wg. paar € Schadensbegleichung in der Versicherung hochrutscht)

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#7
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3154 Beiträge, 486x hilfreich)

Man müßte schon sehr doof sein, eine grundlose Vollbremsung zu machen, wenn man Versicherungsbetrug begehen will.
Auch 19jährige werden bereits wissen, daß es bei einer grundlosen VB auf eine Teilschuld hinauslaufen muß.

-----------------
"Wer sündigt, schläft nicht!"

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#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1719x hilfreich)

Och, die falsche Verallgemeinerung "wer auffährt, ist immer schuld", ist doch ziemlich weit verbreitet. ;)

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#9
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Jeeep!
Wir sollten zwar aufhören, jetzt eine spezielle Richtung zu verfolgen, und den Heranwachsenden zu verdammen, aber es gibt genug Polizisten, die die Anzeigen so "locker" aufnehmen und in der Bevölkerung ist diese Meinung auch sehr verbreitet.

Und wenn der "blöde Hintermann" so lange braucht, bis er endlich drauffährt, muss man eben noch mehr bremsen! ;) ;)

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#10
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3154 Beiträge, 486x hilfreich)

Am besten noch Rückwärtsgang...;)

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"Wer sündigt, schläft nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jürgen Wellisch
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 10x hilfreich)

Update

So hier mal ein Update, wie es jetzt steht.

Das Motto "der Hintermann int immer schuld" stellt sich hier mal "wieder" als falsch heraus.

Die gegnerische Versicherung übernimmt ohne weitere Prüfung 75 % meines Schadens. Brief halte ich gerade in Händen.

Ciao


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