Hi
Es handelt sich mal wieder um den ach so berühmten Auffahrunfall.
Folgende Situation
Eine stark befahrene Durchgangsstrasse durch eine Ortschaft. Der Verkehr fliesst. Meine Geschwindigkeit ca 40 km/h, Abstand zum Vordermann ca. 12 .
Plötzlich bremst der Vordermann ohne erkennbaren Grund durch Vollbremsung bis zum Stillstand ab, ergo ich hintendrauf.
Polizei wurde gerufen, nimmt aber bei so gennanten Kleinunfällen kein Protokoll mehr auf.
Der Vordermann gibt jedoch vor 2 unabhängigen Zeugen (polizist und Politesse ((war zufällig in der Nähe))) an das er vom Gaspedal abgerutscht und auf die Bremse gekommen sei. Dadurch sie er Erschrocken und habe das Bremspedal noch weiter durchgedrückt (Vollbremsung).
Ein Verwarngeld musste nicht bezahlt werden, jedoch wurde beide Unfallbeteiligten mündlich verwarnt.
Wie sieht das jetzt mit der Versicherung aus. Teilschuld oder muss ich den Schaden zu 100 % tragen, (Auffahrender ist schuld, Sicherheitsabstand, So fahren das man immer anhalten kann)?
Danke
Grundlose Vollbremsung
Abgesehen vom Sicherheitsabstand, über den wir noch diskutieren müssten: das hört sich irgendwie stark nach Versicherungsbetrug an! Das ist nämlich genau die Masche!
Bei einer grundlosen Vollbremsung hat der Auffahrende nicht die volle Schuld.
Außerdem muss ich amtsmeier zustimmen. Es sollte geprüft werden, ob der Vorausfahrende hier Versicherungsbetrug begehen will und den Unfall sogar vorsätzlich verursacht hat. Dann müsste der Vorausfahrende nämlich den Schaden voll tragen.
Das nachzuweisen dürfte aber schwer sein.
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Hi
Schon mal danke für die Meinungen.
Von Versicherungsbetrug will ich mal nicht ausgehen, da der Fahrer gerade mal 19 Jahre alt ist.
Ciao
Dann läuft es auf eine Teilung der Schuld hinaus.
was hat denn das alter mit betrug zu tun???
Muss ich @mandozer zustimmen! Das sagt überhaupt nix aus!
Grad wo bei den Jugendlichen regelmäßig das Geld knapp sitzt, kommt man auf die "besten" Ideen, wie man sich was besorgt!!
Aber wir wollen ja niemanden vorab verurteilen - gelle?
Nichtsdestotrotz sollt der Nachweis schwer fallen - jedoch sind diese "Zufälle" grad die Masche der Abzocker!
Könnte hier durchaus sein, dass jeder "seinen Schaden selbst begleicht"! Also ne Teilschuldregelung; werden die Versicherungen schon auskaspern!
(allerdings sollte man aufpassen, dass man wg. paar € Schadensbegleichung in der Versicherung hochrutscht)
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Man müßte schon sehr doof sein, eine grundlose Vollbremsung zu machen, wenn man Versicherungsbetrug begehen will.
Auch 19jährige werden bereits wissen, daß es bei einer grundlosen VB auf eine Teilschuld hinauslaufen muß.
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"Wer sündigt, schläft nicht!"
Och, die falsche Verallgemeinerung "wer auffährt, ist immer schuld", ist doch ziemlich weit verbreitet.
Jeeep!
Wir sollten zwar aufhören, jetzt eine spezielle Richtung zu verfolgen, und den Heranwachsenden zu verdammen, aber es gibt genug Polizisten, die die Anzeigen so "locker" aufnehmen und in der Bevölkerung ist diese Meinung auch sehr verbreitet.
Und wenn der "blöde Hintermann" so lange braucht, bis er endlich drauffährt, muss man eben noch mehr bremsen!
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Am besten noch Rückwärtsgang...;)
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"Wer sündigt, schläft nicht!"
Update
So hier mal ein Update, wie es jetzt steht.
Das Motto "der Hintermann int immer schuld" stellt sich hier mal "wieder" als falsch heraus.
Die gegnerische Versicherung übernimmt ohne weitere Prüfung 75 % meines Schadens. Brief halte ich gerade in Händen.
Ciao
Und jetzt?
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