Gutachten Kfz Bemessungsgrundlage

13. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
winterslaush123
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutachten Kfz Bemessungsgrundlage

Hallo zusammen,

vor ca. einem Jahr wurde mein Auto, ein

Peugeot 106, Bj. 2001, 60.000 Km

von einer Bande von betrunkenen Jugendlichen stark beschädigt. Es wurden vier Dellen durch Fußtritte und Bierflaschen an den Türen, an der Heckklappe sowie am Kotflügel verursacht, u.a. mit einem Durchmesser von 30 cm und mit Stellen, an denen die Lackschichten bis zum Blech herunter ab sind.

Nun benötige ich im Rahmen der Zivilklage, die bald auf die Strafprozesse nach deren Beendigungen folgt ein Gutachten. Hierbei möchte ich natürlich meine Kosten bzw. meinen Verlust möglichst komplett abgedeckt haben.

Ein befreundeter Mechaniker erzählte mir kürzlich, dass bei einem solchen Gutachten immer von dem "Restwert" ausgegangen wird und nicht auf einzelne Beschädigungen, so wie im konkreten Fall meine Dellen, eingegangen wird.

Ist es wirklich so, dass es im konkreten Fall nur eine mögliche Herangehensweise gibt, oder sind hier verschiedene Methoden zulässig? Welche wären zu empfehlen? Was gibt es sonst noch beim Gutachten zu beachten, um ein für mich möglichst faires zu bekommen? An welche Stelle sollte ich mich wenden, um einen geeigneten Gutachter zu ersuchen? Die Kosten hierfür spielen für mich keine Rolle, da die Verlierer des Prozesses sie tragen werden.

Danke und Grüße.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat:
An welche Stelle sollte ich mich wenden, um einen geeigneten Gutachter zu ersuchen?

TÜV, DEKRA, freie Sachverständige, kompetente Werkstatt



Zitat:
Die Kosten hierfür spielen für mich keine Rolle, da die Verlierer des Prozesses sie tragen werden.

Zum einen hast Du eine Schadenmiderungpflicht, zum anderen solltest Du bedenken, das auch DU zu den Verlierern des Prozesses zählen könntest ...



Zitat:
Ein befreundeter Mechaniker erzählte mir kürzlich, dass bei einem solchen Gutachten immer von dem "Restwert" ausgegangen wird und nicht auf einzelne Beschädigungen, so wie im konkreten Fall meine Dellen, eingegangen wird.

Jeder Fall ist eine Einzelfall.

Wenn die Höhe der Reparatur aber gewisse Grenzen des Fahrzeugwertes überschreitet, wird es schon mal problematisch.
Dann gibt es noch den Abzug "Alt-für-neu".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16465 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Ist es wirklich so, dass es im konkreten Fall nur eine mögliche Herangehensweise gibt, oder sind hier verschiedene Methoden zulässig?

Ich schließe aus der Schilderung, dass der Schaden nicht repariert wurde, sondern der Schaden fiktiv abgerechnet werden soll.
Wenn ja, dann beträgt der Schaden maximal "Wert des Autos vor dem Vorfall" minus "Wert des Autos nach dem Vorfall".
Sie bekommen keinen höheren Schadensersatz, wenn Sie jede Delle einzeln begutachten lassen.
(Wäre das Auto tatsächlich repariert worden, dann wäre unter Umständen ein höherer Schadensersatz möglich gewesen, Aber dann hätten Sie ja auch Reperaturrechnungen und bräuchten jetzt kein Gutachten.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Die Kosten hierfür spielen für mich keine Rolle, da die Verlierer des Prozesses sie tragen werden.
Vorsicht!!!
Hier gibt es gleich mehrere Punkte über die man "stolpern" kann!

Zur Schadensminderungspflicht wurde ja schon etwas gesagt.

Auch wurde schon erwähnt, dass auch für dich ein kleines Restrisiko besteht, wen auch wohl in dem Fall nur ein sehr kleines. Aber eine 100% Vorhersage auf den Ausgang kann man vor Gericht nie geben!

Jetzt aber kommt der grösste Punkt den du bei allem bedenken musst! DU musst vorab erstmal ALLES notwendige vorfinanzieren! Sprich du bezahlst erstmal deinen Anwalt, dann das nicht gerade günstige Gutachten und auch das Gericht will erstmal Geld von dir sehen, bevor es auch nur einen einzigen Finger krümmt! (Ist eine Rechtsschutz vorhanden?)
Du hast sicherlich recht, dass der Verlierer alles zu zahlen hat, jedoch was ist wen der Verlierer zahlungsunfähig ist? Dan hast du zwar einen gewonnenen Rechtsstreit, siehst aber trotzdem keinen Cent!
Sicherlich kannst du dir eine Titel gegen die Verlierer ausstellen lassen, aber ob dieser dan jehmals bedient werden kann!?!?

Also ein ganz so einfacher Selbstläufer wird das nicht werden, so wie du dir das vorstellst...

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#4
 Von 
winterslaush123
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde selbstverständlich mit meinem Anwalt soweit alles abgeklärt. Auch bzgl. der Prozesskosten hatte ich keine Frage, dennoch bedanke ich mich für den gut gemeinten Hinweis.

So wie es aussieht, ist es für mich besser, das Auto reparieren statt begutachten zu lassen. Ich werde mich hierfür an einen befreundeten Mechaniker wenden und ihm sagen, er soll alles möglichst perfekt reparieren. Ich denke, das ist für mich kosteneffizienter.

Auf die Schadminderungsregel werde ich natürlich achten. Gibt es sonst noch etwas, das ich bei der Reperatur beachten muss, da es mir sonst später Probleme bereiten könnte? Danke.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat:
Gibt es sonst noch etwas, das ich bei der Reperatur beachten muss, da es mir sonst später Probleme bereiten könnte?

Ausreichende Dokumentation der Schäden und der Behebung mittels Fotos aus diversen Winkeln, Gesamtaufnahmen und Detailaufnahmen, bei entsprechender Beleuchtung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
winterslaush123
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Schäden wurden von mir und der Polizei jeweils dokumentiert. Muss man die Behebung der Schäden wirklich ebenfalls dokumentieren, oder reicht ein Beleg der Werkstatt?

Was wäre, wenn man das Auto zwischenzeitlich verkauft hat (also nach der Behebung), und nur noch die Rechnung hätte? Könnte es da Schwierigkeiten geben?

-- Editiert von winterslaush123 am 14.04.2016 20:46

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16465 Beiträge, 9282x hilfreich)

Man sollte vor der Reparatur abklären, ob die Kosten für die Reparatur möglicherweise wesentlich höher sind als "Wert des Autos vor dem Vorfall" minus "Wert des Autos nach dem Vorfall".
Sollte das der Fall sein, wird Sie die Gegenseite im Prozess möglicherweise fragen, warum Sie nicht einfach einen intakten gebrauchten Peugeot 106, Bj. 2001 (oder einen ähnlichen anderen Wagen) auf dem Gebrauchtwagenmarkt gekauft haben anstatt den beschädigten Wagen zu reparieren - das Angebot ist ja groß genug. Da sollten Sie eien gute Antwort parat haben.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von winterslaush123):
So wie es aussieht, ist es für mich besser, das Auto reparieren statt begutachten zu lassen. Ich werde mich hierfür an einen befreundeten Mechaniker wenden und ihm sagen, er soll alles möglichst perfekt reparieren. Ich denke, das ist für mich kosteneffizienter.


Wenn Ihnen die Kosten egal sind oder wenn Sie vermuten,daß den Verursachern tatsächlich was zu holen gibt, wäre ein Gutachten eines Sachverständigen immer der bessere Weg. Der Gutachter längt hier immer die Herstellersätze für Material und Lohn zu Grunde und ist für sie als Geschädigter immer das beste Beweismittel, dass sie haben können und damit sind sie auf der sicheren Seite. Die Gutachterkosten berechnen sich nach der Schadenshöhe, wobei sie hier völlig frei in der Disposition des Sachverständigen sind. Pauschal würde ich allerdings schon mit 500 € Kosten für das Gutachen rechnen.

Liegt das Gutachten vor, ergibt sich ja ob repariert werden kann oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Zitat:
Auf die Schadminderungsregel werde ich natürlich achten. Gibt es sonst noch etwas, das ich bei der Reperatur beachten muss, da es mir sonst später Probleme bereiten könnte? Danke.


Zur Schadensminderung: Das hat allerdings keinen Belang für die Beauftragung eines Sachverständigen, da sie als Laie nicht die korrekte Gutachtenkostenhöhe beurteilen können. Sollte die Gegenseite behaupten die Gutachterkosten seien überhöht, müssten sie formal eine Abtretung aussprechen, damit die Gegenseite wegen einer Überhöhung an den Gutachter treten kann.

Da sie ja einen Rechtsanwalt haben wird der sie auch auf die anderen Punkte hinweisen in ihrem Fall wie die Auslagenpauschale und die Mietwagenkosten/Nutzungsausfall.

-- Editiert von Xipolis am 15.04.2016 02:39

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