Gutachten

26. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Spy
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutachten

Da bin ich schon wieder...*grins

Folgende Fragen:
Hatte ja einen Auffahrunfall an dem ich nicht schuld war,
bin dann zum Gutachter, ein öffentlicher.
Heute nach 5 Wochen!!!!
bekam ich ein Schreiben der DEVK in dem mir mitgeteilt wurde das Teile des Gutachtens gekürzt wurden...

Ich wollte auf Gutachtenbasis abrechnen
laut Gutachten stehen mir 2590:-€ zu
die wollen aber nur 2218:-€ zahlen.

Kürzten irgendwelche Stundensätze usw

Da kanns doch nur heissen ab zum Anwalt oder?

Gruss Spy

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Es kommt darauf an, weshalb hier gekürzt wurde.
Entweder kam man zum Ergebnis, dass die begutachteten Schäden nicht alle von diesem Unfall herrühren konnten, oder, was es leider auch schon gab, dass der Gutachter eine 'Vertragswerkstatt ' hatte und zu überhöhten Preisen rechnete. Es wurde dann der 'Überschuss' brüderlich geteilt.

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#2
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Diese sog. Kürzungsberichte, die meist noch nicht einmal einen Namen oder gar eine Unterschrift enthalten sind heute bei vielen Versicherungen leider üblich. Das was dort gekürzt wird entspricht sehr oft nicht der aktuellen Rechtsprechung, von daher nichts wie zu einem guten Anwalt. Der Anwalt sollte sich im Verkehrsrecht und hierbei besonders im Bereich der Abrechnung mit Versicherungen auskenent und engagieren - was leider auch teilweise zu Wünschen übrig läßt.

Dem Geschädigten steht z.B. der Stundenverrechnungssatz der örtlichen fabrikatsbezogen Fachwerkstatt zu (BGH Urteil).

-- Editiert von KSV am 28.05.2007 16:50:25

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Mit genau dieser Versicherung ist mir auch genau dies passiert!

Ich kann auch nur zum Anwalt raten. Direkt nach dem ersten Brief des Anwalts hat die DE*K gezahlt.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spy
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten.

Hab gestern alles einem Anwalt übergeben, der kümmert sich darum.

Halte euch auf dem laufenden...

Gruss Spy

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Die Kürzung beträgt 16,7% - das hat nicht vielleicht was mit Netto-Erstattung (wenn man nicht nach Werkstattrechnung abrechnet, sondern sich direkt auszahlen läßt) zu tun?

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#6
 Von 
Spy
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mareike
Nein der Betrag ist netto, also ohne Mwst,
brutto waren es über 3000€

Gruss Spy

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