Da bin ich schon wieder...*grins
Folgende Fragen:
Hatte ja einen Auffahrunfall an dem ich nicht schuld war,
bin dann zum Gutachter, ein öffentlicher.
Heute nach 5 Wochen!!!!
bekam ich ein Schreiben der DEVK in dem mir mitgeteilt wurde das Teile des Gutachtens gekürzt wurden...
Ich wollte auf Gutachtenbasis abrechnen
laut Gutachten stehen mir 2590:-€ zu
die wollen aber nur 2218:-€ zahlen.
Kürzten irgendwelche Stundensätze usw
Da kanns doch nur heissen ab zum Anwalt oder?
Gruss Spy
Gutachten
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Es kommt darauf an, weshalb hier gekürzt wurde.
Entweder kam man zum Ergebnis, dass die begutachteten Schäden nicht alle von diesem Unfall herrühren konnten, oder, was es leider auch schon gab, dass der Gutachter eine 'Vertragswerkstatt ' hatte und zu überhöhten Preisen rechnete. Es wurde dann der 'Überschuss' brüderlich geteilt.
Diese sog. Kürzungsberichte, die meist noch nicht einmal einen Namen oder gar eine Unterschrift enthalten sind heute bei vielen Versicherungen leider üblich. Das was dort gekürzt wird entspricht sehr oft nicht der aktuellen Rechtsprechung, von daher nichts wie zu einem guten Anwalt. Der Anwalt sollte sich im Verkehrsrecht und hierbei besonders im Bereich der Abrechnung mit Versicherungen auskenent und engagieren - was leider auch teilweise zu Wünschen übrig läßt.
Dem Geschädigten steht z.B. der Stundenverrechnungssatz der örtlichen fabrikatsbezogen Fachwerkstatt zu (BGH Urteil).
-- Editiert von KSV am 28.05.2007 16:50:25
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Mit genau dieser Versicherung ist mir auch genau dies passiert!
Ich kann auch nur zum Anwalt raten. Direkt nach dem ersten Brief des Anwalts hat die DE*K gezahlt.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Danke für Eure Antworten.
Hab gestern alles einem Anwalt übergeben, der kümmert sich darum.
Halte euch auf dem laufenden...
Gruss Spy
Die Kürzung beträgt 16,7% - das hat nicht vielleicht was mit Netto-Erstattung (wenn man nicht nach Werkstattrechnung abrechnet, sondern sich direkt auszahlen läßt) zu tun?
Hallo Mareike
Nein der Betrag ist netto, also ohne Mwst,
brutto waren es über 3000€
Gruss Spy
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