Haben Post-Fahrräder (Briefträger) irgendwelche „Sonderrechte" gemäß der StVO?

20. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)
Haben Post-Fahrräder (Briefträger) irgendwelche „Sonderrechte" gemäß der StVO?

Es ist Alltag und damit völlig normal, dass Briefträger mit ihren Fahrrädern auf Gehwegen fahren und an jeder Haustür stoppen. Nun sind aber geschätzt 98 % der Gehwege gar nicht für Fahrräder freigeben.

Gibt es für die Briefträger irgendeine offizielle Sonderregelung in der StVO? Mich stört übrigens diese Tatsache gar nicht, es interessiert mich nur. In einem Land, wo so ziemlich alles geregelt (bzw. verboten) ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass es hier keine offizielle Regelung gibt.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Haben Post-Fahrräder (Briefträger) irgendwelche „Sonderrechte" gemäß der StVO?

Nein.

Aber die Neigung das zu verfolgen ist bei allen Behörden und Bürgern recht gering, das Verständnis für den nicht immer angenehmem Job hingegen recht groß.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Ja.

zumindest könnte man das mit §35 (7) und (7a) durchaus herleiten bzw. je nach Situation passt es ohnehin.

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Gibt es für die Briefträger irgendeine offizielle Sonderregelung in der StVO?
Ja, ein Fahrrad is tein Fahrzeug nach § 63 a Abs. 1 StVZO und darf als Postzusteller Sonderrechte gem § 35 Abs 7a StVO in Anspruch nehmen

Edit: Naiba war (schon wieder) schneller.

-- Editiert von radfahrer999 am 21.11.2019 09:48

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
§35 (7)
Das Fahrrad des Briefzustellers ist aber kein Messfahrzeug.

Zitat (von radfahrer999):
darf als Postzusteller Sonderrechte gem § 35 Abs 7a StVO in Anspruch nehmen
Ja, aber Abs 7a erlaubt nicht das Befahren von Gehwegen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Haben Post-Fahrräder (Briefträger) irgendwelche „Sonderrechte" gemäß der StVO?
Warum? Willst Du mal wieder jemanden anzeigen?

5x Hilfreiche Antwort

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