Herr x wird in 1.Instanz zu 30Ts und 3 Monaten Fahrverbot verurteilt. Er legt Berufung ein. 2 Monate nach dem Urteil beginnt er eine neue Arbeit bei einer Behörde, diese wird vorab über das anhängige Strafverfahren informiert. Er bekommt eine 6 Monatige Probezeit. Der Termin der Berufung fällt jetzt leider mitten in die Probezeit. Herr x bittet seinen Arbeitgeber, zu prüfen, was passiert, wenn er ein Fahrverbot bekommt, da er zu 80% im Außendienst tätig ist und der Führerschein
Voraussetzung für die Tätigkeit ist. Das Personalamt prüft dies und teilt mit, dass Herr x im Falle der Verhängung eines 3 mon. Fahrverbotes einen Aufhebungvertrag bekommt , weil er die vertraglich geschuldeter Leistung ( Außendienst) nicht erbringen kann. Somit würde Herr x nachweislich seinen Job verlieren, arbeitsrechtlich ist dies zulässig. Kann Ein Absehen vom Fahrverbot erreicht werden? Herr x hat das Schreiben des Arbeitgebers über seinen RA ans Gericht weitergeleitet.
-- Editiert von Moderator am 14.01.2019 18:08
-- Thema wurde verschoben am 14.01.2019 18:08
Härtefall Fahrverbot
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
.Zitat:Das Personalamt prüft dies und teilt mit, dass Herr x im Falle der Verhängung eines 3 mon. Fahrverbotes einen Aufhebungvertrag bekommt , weil er die vertraglich geschuldeter Leistung ( Außendienst) nicht erbringen kann
Ein Aufhebungsvertrag (AV) ist keine Kündigung, sondern das Angebot an den Vertragspartner, sich einvernehmlich zu trennen. Den muss man nicht unterschreiben! Der AV kommt aber i. d. R. dann ins Gespräch, wenn der AG den AN loswerden will, aber keine rechtliche Handhabe hat, eine Kündigung problemlos durchzuziehen. Also erstmal vom RA prüfen lassen und bei der Gelegenheit natürlich auch der Versuch, das Fahrverbot ggfs. auf die Zeit nach der Probezeit zu legen.
Zitat:Kann Ein Absehen vom Fahrverbot erreicht werden?
Rein theoretisch höchstwahrscheinlich.
Ob es praktischerweise realistisch ist kommt drauf an.
Sie schreiben ja nicht, um welchen Tatvorwurf es überhaupt geht und auch nichts zu etwaigen Vorstrafen.
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Somit würde Herr x nachweislich seinen Job verlieren Nö. Er muß ja nicht unterschreiben.
arbeitsrechtlich ist dies zulässig. Natürlich ist es zulässig, Ihnen bzw. Herr X einen Aufhebungsvertrag anzubieten - er sollte halt nicht auf das freundliche Angebot eingehen...
-- Editiert von muemmel am 14.01.2019 18:11
Die Behörde kann auch einfach die Reisleine ziehen und in der Probezeit kündigen
Der Aufhebungsvertrag ist auch möglicherweise die "nette" Variante. Denn ein Außendiensleister der aufgrund eigenen Verschuldens nicht mehr arbeiten kann, der kann auch recht kurzfristig gekündigt werden.
Die Behörde kann auch einfach die Reisleine ziehen und in der Probezeit kündigen Sicher - nur schreibt sie nichts davon. Und der Aufhebungsvertrag ist halt ein bloßes Angebot... Ein Schreiben "Klar, dann feuern wir Sie" wäre für Herrn X wohl hilfreicher gewesen.
Praktisch wird sich das Fahrverbot nicht verhindern lassen.
Das Spielchen wird so kein Richter mit machen.
Man kann sich nicht nach der Verurteilung einen Job suchen, bei dem man auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, und damit dann begründen, dass das Fahrverbot eine Härte darstellen würde.
ZitatOb es praktischerweise realistisch ist kommt drauf an. :
Sie schreiben ja nicht, um welchen Tatvorwurf es überhaupt geht und auch nichts zu etwaigen Vorstrafen.
Das ist mE der Dreh- und Angelpunkt ... oder die Gretchenfrage
Klar hat er bereits im Ausgangspost geschrieben, dass er dann noch in der Probezeit sein wird.ZitatSicher - nur schreibt sie nichts davon. :
Preisfrage an alle: Was wird wohl passieren, wenn der Fragesteller nicht auf das Angebot mit dem Aufhebungsvertrag eingehen wird?
Innerhalb der Probezeit wird man sich nicht lange aufhalten und entweder mittels Aufhebungsvertrag oder mittels Kündigung reagieren.
Außerhalb der Probezeit ist ein dreimonatiges Fahrverbot bei einem Außendienstler ebenfalls ein möglicher Job-Killer, es sei denn der Arbeitnehmer könnte seine Verpflichtungen dennoch erfüllen und beispielsweise mit der Bahn fahren oder sich auf eigene Kosten chauffieren lassen.
Zitat:Herr x wird in 1.Instanz zu 30Ts und 3 Monaten Fahrverbot verurteilt.
Da hier 30TS verhängt wurden, geht es offenbar um eine Straftat und nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit. Da muss Herr X schon ganz ganz viel Glück haben, wenn er das Fahrverbot noch abwenden will. Vielleicht wird es ja auch "nur" so verkürzt, dass Herr X seinen Job nicht verliert.
ZitatPraktisch wird sich das Fahrverbot nicht verhindern lassen. :
Das Spielchen wird so kein Richter mit machen.
Man kann sich nicht nach der Verurteilung einen Job suchen, bei dem man auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, und damit dann begründen, dass das Fahrverbot eine Härte darstellen würde.
Herr x ist Tierarzt. Jeder Job ist für ihn mit Außendienst / Fahrerlaubnis verbunden, ob in Praxis oder Behörde.
Wichtiger zu wissen wäre, ob es zumindest die Chance gibt, das verbot zu kippen oder auf 1 Monat zu kürzen, denn das kann mit Urlaub abgedeckt werden
ZitatWichtiger zu wissen wäre, ob es zumindest die Chance gibt, das verbot zu kippen oder auf 1 Monat zu kürzen, denn das kann mit Urlaub abgedeckt werden :
Herr X wird das ja nicht alleine machen (das Gerichtsverfahren) was sagt denn der Anwalt so zu den Dingen? Um hier die Dinge richtig beurteilen zu können wäre die Beantwortung folgender Fragen von Vorteil:
Zitatum welchen Tatvorwurf es überhaupt geht und auch nichts zu etwaigen Vorstrafen. :
ZitatWichtiger zu wissen wäre, ob es zumindest die Chance gibt, das verbot zu kippen oder auf 1 Monat zu kürzen, denn das kann mit Urlaub abgedeckt werden :
Ich denke das da der Einsatz eines versierten Fachanwaltes sicher nicht verkehrt wäre.
ZitatHerr x ist Tierarzt. Jeder Job ist für ihn mit Außendienst / Fahrerlaubnis verbunden, ob in Praxis oder Behörde. :
Nö, denn in eigener Praxis kann er frei bestimmen ob er "Außendienst" macht oder nur die Praxis betreibt.
ZitatHerr x ist Tierarzt. Jeder Job ist für ihn mit Außendienst / Fahrerlaubnis verbunden, ob in Praxis oder Behörde. :
In der Praxis muss er nicht fahren. Im Außendienst kann er sich fahren lassen, in der Regel wird er ja eine Assistenz bei seiner Tätigkeit brauchen. Ich sehe bei dem Beruf keinerlei Existenzgefährdung durch 3 Monate Fahrverbot.
ZitatWichtiger zu wissen wäre, ob es zumindest die Chance gibt, das verbot zu kippen oder auf 1 Monat zu kürzen, denn das kann mit Urlaub abgedeckt werden :
Ja. Ich würde sie so auf ungefähr 1-3% beziffern.
Zitat:In der Praxis muss er nicht fahren.
Das hängt vom Fachgebiet des Tierarztes ab. Wenn er eine Kleintierpraxis hat, dann wohl nicht, wenn er sich jedoch auf landwirtschaftliche Nutztiere spezialisiert hat, dann werden die kaum zu ihm in die Praxis kommen.
Zitat:in der Regel wird er ja eine Assistenz bei seiner Tätigkeit brauchen.
Ein Tierarzt, der im Außendienst mit einer Assistenz unterwegs ist, ist aber extrem selten.
Zitat:Ich sehe bei dem Beruf keinerlei Existenzgefährdung durch 3 Monate Fahrverbot.
Wenn man keine Kenntnisse vom Berufsbild hat, sollte man keine derartigen Aussagen treffen.
Dass ein Amtstierarzt seinen Job verliert, wenn er keinen Führerschein mehr hat, kann ich absolut nachvollziehen. Je nach genauem Umfang der erforderlichen Fahrten, muss er sich jedoch einen Fahrer organisieren und auch bezahlen. Dabei sollte er auch bedenken, dass ein Verzicht auf das Fahrverbot mit Sicherheit eine deutliche Erhöhung der Geldstrafe nach sich zieht. Ich würde mindestens eine Verdopplung erwarten.
Zitat:Ich würde sie so auf ungefähr 1-3% beziffern.
Ohne Kenntnis des Straftatbestandes, für den das Fahrverbot verhängt wurde, kann man dazu keine Aussage treffen. Häufig kann jedenfalls ein Fahrverbot dann vermieden werden, wenn dadurch der Job objektiv gefährdet wäre.
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