Hätte der Motorradfahrer mitschuld?

29. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)
Hätte der Motorradfahrer mitschuld?

Würde sich folgendes auf deutschen Straßen zutragen:
http://biertijd.com/mediaplayer/?itemid=36082

Hätte der Motorradfahrer Mitschuld oder trifft den entgegenkommenden Fahrer die alleinige Schuld weil die durchgezogene Mittelline überfahren wurde?

-- Editiert Jörg83 am 29.07.2012 16:47

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16 Antworten
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#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich würde sogar sagen, den Motorradfahrer trifft hier die Hauptschuld! Die durchgezogene Linie besagt auch ganz klar, dass es auf der STrasse ein Überholverbot geben wird, an dieses Überholverbot hat sich auch der Motorradfarer zu halten. Die vorhergegangenen Überholmanöver waren schon mehr als rechtswiedrig dann! Wieso musste der Mororradfahrer denn im Überholverbot überholen? Dazu bestand keinerlei veranlassung!

Sicher das entgegenkommende Auto hat auch seine Spur verlassen, aber meiner Meinung nach trifft hier den Motorradfahrer die Haubtschuld...




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#2
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

quote:
Die durchgezogene Linie besagt auch ganz klar, dass es auf der STrasse ein Überholverbot geben wird, an dieses Überholverbot hat sich auch der Motorradfarer zu halten.

Impliziert eine durchgezogene Linie automatisch Überholverbot?
Wobei man der Vollständigkeithalber dazu sagen muss, dass in dem Moment, in dem der Unfall stattfand, der Motorradfahrer die durchgezogene Linie nicht überfuhr (was seine Überholmanöver nun nicht gerade minder dumm erscheinen lässt).

Doch selbst wenn das Überholen erlaubt ist, hat er sich hier wohl kaum an den notwendigen Mindest-Sicherheitsabstand gehalten.
Mich würde auch die Aufteilung der Schuld in diesem Fall interessieren, weil ja in dem Moment der Autofahrer die Linie überfuhr, der Motorradfahrer sich aber dort befand, wo man nicht mit ihm gerechnet hätte (und das - wie gesagt - in einer schlecht einsehbaren Kurve)

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Die durchgezogene Linie besagt auch ganz klar, dass es auf der STrasse ein Überholverbot geben wird
Nein, das sagt sie nicht unbedingt.

Ich sehe aber auch mindestens 50% Schuld für den Motorradfahrer, wahrscheinlich deutlich mehr (da bei ihm neben dem Mittellinienüberfahren noch das gefährliche Überholen hinzukommt).

MfG Stefan

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Umnochmal auf das Überholverbot zu kommen, also es handelt sich hier mit sicherheit nicht um eine deutsche Strasse, sondern eine Strasse die wohl eher in den Mittelmeerraum gelegt werden muss. Ich bin viel im Mittelmeerraum unterwegs und kenne solche strassenzüge zur genüge (zwei Spuren für die eine Seite und eiene für die andere) Und dort kenne ich die Strassen nur so, dass dort bei solchen Strassengegebenheiten immer ein Überholverbot vorliegt...

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#5
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Nein. Es handelt sich hierbei nicht um eine deutsche Strasse (das ist -denke ich- offensichtlich).

Die Frage habe ich deshalb bewusst eingeleitet mit "Würde sich folgendes auf deutschen Straßen zutragen".

Ich wäre davon ausgegangen dass das entgegenkommende Fahrzeug die alleinige Schuld trägt. Ohne dieses Fahrzeug bzw das Überfahren der durchgezogenen Linie wäre m.E. ja der Unfall bzw. der Lackaustausch nicht passiert.

Meine Frau ist hierbei anderer Meinung.

Deshalb interessiert mich die Meinung der erfahrenen Hasen hier, wie bei uns sowas gehandhabt werden würde.

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-- Editiert Jörg83 am 29.07.2012 19:16

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Ohne dieses Fahrzeug bzw das Überfahren der durchgezogenen Linie wäre m.E. ja der Unfall bzw. der Lackaustausch nicht passiert.
Dagegen stelle ich mal, wenn der Motorradfahrer nicht in der absolut Unübersichtlichen Situation überholt hätte, dann wäre es ebenso nicht passiert.
Man lernt nicht umsonst, dass Überholen nur dann gestattet ist, wenn es die Situation auch zulässt, bzw es ungefährlich ist. Die Vorangegangenen Überholmanöver waren schon Verkehrsgefährdend, bzw als gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr anzusehen, seitens des Motorradfahrers...

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#7
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

quote:
Ohne dieses Fahrzeug bzw das Überfahren der durchgezogenen Linie wäre m.E. ja der Unfall bzw. der Lackaustausch nicht passiert.

Naja, man könnte auch argumentieren "Wenn der Motorradfahrer nicht überholt hätte, wo er nicht überholen konnte/durfte ..."


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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

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#8
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Naja, man könnte auch argumentieren "Wenn der Motorradfahrer nicht überholt hätte, wo er nicht überholen konnte/durfte ..."


Diese Argumentation hilft hier nicht weiter. Das kann man immer behaupten und beantwortet grundsätzlich nicht die Frage der Schuld. Denn wenn jemand ein vorschriftmäßig richtig geparktes Auto beschädigt, wäre die Beschädigung nicht passiert, wenn der andere dort nicht geparkt hätte.

Vorliegend ist die Schuldfrage nicht einfach zu klären. Prinzipiel darf auf deutschen Straßen auch bei einer durchgezogenen Linie überholt werden, wenn der Raum ausreicht. Dies traf beim zweiten Überholvorgang auf jeden Fall zu, das überholte Fahrzeug fuhr sehr weit rechts, hier war eine Wagenbreite Abstand zur durchgezogenen Linie.

Das entgegenkommende Fahrzeug fuhr hingegen zur hälfte auf der Gegenfahrbahn.

Es ist sicherlich richtig, dass man nur dass man nur dann überholen darf, wenn die Situation es zulässt.

In der Regel sugeriert aber ein durchgezogener Strich eine geringere Wahrscheinlichkeit, dass dieser überfahren wird. Ein langsamfahrendes Fahrzeug (Fahradfahrer o.ä.), dass weit rechts fährt und daher der Platz ausreichend ist, wird man in der Regel daher überholen dürfen.

Demgegnüber muss man mit bestimmter Wahrscheinlichkeit rechnen, dass bei solch kurvenreichen Straßen die Verkehrsteilnehmer nicht immer die Spur einhalten.

Zusätzlich muss man berücksichtigen, wie weit der Motorfahrer annehmen musste, dass hier jemand die durchgezogene Linie überfährt. Da der Motorradfahrer diese Verletzung der Verkehrsregel vorher selber begangen hat (vermutlich schon mehrfach), muss er stärker auch mit anderen Teilnehmern rechnen.

Schwierig ist hier daher der Grad. Ich persönlich würde daher auch 50% einschätzen, mehr dann aber wiederum auch nicht.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Möglicherweise hat der Motorradfahrer die durchgezogene Linie nicht mit den Reifen überfahren, die Lenkstange ragte aber sicher über die Linie hinaus in die andere Fahrbahn.
Kurz nach dem Anstoss erscheint rechts ein Schild, welches so aussieht, als habe es die 50 Km/h-Begrenzung aufgehoben.

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#10
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

quote:
Diese Argumentation hilft hier nicht weiter. Das kann man immer behaupten und beantwortet grundsätzlich nicht die Frage der Schuld. Denn wenn jemand ein vorschriftmäßig richtig geparktes Auto beschädigt, wäre die Beschädigung nicht passiert, wenn der andere dort nicht geparkt hätte.

Genau darauf wies ich ja hin... ;)

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

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#11
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Möglicherweise hat der Motorradfahrer die durchgezogene Linie nicht mit den Reifen überfahren, die Lenkstange ragte aber sicher über die Linie hinaus in die andere Fahrbahn.


Nein, wäre das der Fall gewesen, wäre der Unfall nicht so glimpflich abgelaufen. Die Lenkstange wäre nach links gerissen worden und das Motorrad wäre in den Gegenverkehr gefahren!

Der Autofahrer hatte die Kurve soweit geschnitten, dass der Wagen zur HÄLFTE auf der Gegenfahrbahn fuhr. Es war auch eine Rechtskurve, so dass das Mottorrad nach rechts geneigt gewesen sein muss und so garantiert nicht die Lenkstange über die Gegenfahrbahn hinaus ragte.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#12
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)

Na ja hälfte war das nicht ganz. Und das Überholen obwohl es noch auf der eigenen Spur war, war sicher nicht rechtens. Denn Überholen bei durchgezogener Linie darf man nur auf seiner eigenen Spur und auch nur dann wenn man die Sicherheitsabstände einhalten kann. Und das war wahrlich hier nicht möglich. Wäre das Vorrausfahrende Auto ein Motorrad wäre dies noch möglich. Aber nicht ein Auto. Also wenn dann denke ich wäre es hier 50:50.

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Ich schließe mich an, dass den Motorradfahrer eine Teilschuld trifft. Das Überholen des Motorradfahrers stellt einen Verstoß gegen folgende Vorschriften dar:
§ 5 Abs. 2 Satz 1 StVO ,
§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO
§ 5 Abs. 4 Satz 2 StVO und
§ 5 Abs. 4 Satz 4 StVO dar.

Das Überholen war daher gleich in mehrfacher Hinsicht unzulässig.

Die vorhergehenden Überholvorgänge haben dabei nach meiner Einschätzung zusätzlich den Tatbestand des § 315c Abs. 2 Nr. 2 b) StGB (Straßenverkehrsgefährdung) erfüllt.

Insgesamt würde ich daher von einer Hauptschuld des Motorradfahrers ausgehen.

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#14
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Das idiotische Verhalten des Bikers ist unbestreitbar.
Er befindet sich aber vollständig (!) auf der für ihn vorgesehenen Straßenseite.
Ein Teil der User hier spricht ihm trotzdem die Hauptscghuld an dem Unfall zu.

Wie wurdet ihr denn die Schuldfrage einschätzen, wenn es sich nicht um einen Biker, sondern um einen 40 - Tonner handeln würde, der in dieser Kurve sicher auch die Straßenseite vollständig ausfüllt?

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#15
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Ein 40-Tonner hat sicherlich keine gesetzlich zulässige Möglichkeit, innerhalb des durch die durchgezogene Linie begrenzten Fahrstreifens ein anderes Fahrzeug zu überholen.

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#16
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)

Und wenn ja würde ich gern mal den Fahrstreifen sehen :-)
Der Biker hat unerlaubterweise einen Überholvorgang durchgeführt. Da ist es auch egal ob dies auf seiner eigenen Spur stattgefunden hat oder nicht.

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