Mein Arbeitgeber stellt mir für dienstliche Kundebesuche ein Fahrzeug zur Verfügung. Der Halter und Versicherungsnehmer ist die Firma. Bei einem solchen Termin, habe ich mit dem Hinterrad beim Einparken einen Stromverteilerkasten beschädigt. Der Geschädigte schickt alles an die Haftpflicht und setzt für die Regulierung einen festen Termin fest. Mir wird im Falle der Nichteinhaltung durch die Haftpflichtversicherung angedroht, den vollen Betrag zahlen zu müssen.
Ist dies rechtens? Für die Bearbeitungszeiten bei der Versicherung kann ich als Fahrer ja nichts.
Haftpflichtschaden mit Dienstwagen
7. Juli 2019
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Frage vom 7. Juli 2019 | 15:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtschaden mit Dienstwagen
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#1
Antwort vom 7. Juli 2019 | 16:02
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
ZitatIst dies rechtens? :
Ja, das ist rechtens.
Oft werden sogar aus taktischen Gründen Versicherung und Fahrer verklagt.
ZitatFür die Bearbeitungszeiten bei der Versicherung kann ich als Fahrer ja nichts. :
Irrelevant. Solange die Versicherung nicht schlampt und die Bearbeitungszeit im Rahmen liegt, wird der Geschädigte sich gedulden müssen. Also erst mal nicht verunsichern lassen.
#2
Antwort vom 8. Juli 2019 | 11:40
Von
Status: Gelehrter (10645 Beiträge, 4200x hilfreich)
ZitatOft werden sogar aus taktischen Gründen Versicherung und Fahrer verklagt. :
Das macht für Dich als Fahrer übrigens auch nichts, denn solltest Du verurteilt werden, muss die Versicherung dann dafür einstehen.
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