Haftpflichtschaden mit Dienstwagen

7. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb519370-19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtschaden mit Dienstwagen

Mein Arbeitgeber stellt mir für dienstliche Kundebesuche ein Fahrzeug zur Verfügung. Der Halter und Versicherungsnehmer ist die Firma. Bei einem solchen Termin, habe ich mit dem Hinterrad beim Einparken einen Stromverteilerkasten beschädigt. Der Geschädigte schickt alles an die Haftpflicht und setzt für die Regulierung einen festen Termin fest. Mir wird im Falle der Nichteinhaltung durch die Haftpflichtversicherung angedroht, den vollen Betrag zahlen zu müssen.
Ist dies rechtens? Für die Bearbeitungszeiten bei der Versicherung kann ich als Fahrer ja nichts.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von fb519370-19):
Ist dies rechtens?

Ja, das ist rechtens.
Oft werden sogar aus taktischen Gründen Versicherung und Fahrer verklagt.



Zitat (von fb519370-19):
Für die Bearbeitungszeiten bei der Versicherung kann ich als Fahrer ja nichts.

Irrelevant. Solange die Versicherung nicht schlampt und die Bearbeitungszeit im Rahmen liegt, wird der Geschädigte sich gedulden müssen. Also erst mal nicht verunsichern lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Oft werden sogar aus taktischen Gründen Versicherung und Fahrer verklagt.


Das macht für Dich als Fahrer übrigens auch nichts, denn solltest Du verurteilt werden, muss die Versicherung dann dafür einstehen.

0x Hilfreiche Antwort

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