Haftpflichtschaden mit ausl. LKW, Versicherung verweigert Zahlung, Verkauf möglich?

17. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
FloMO123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtschaden mit ausl. LKW, Versicherung verweigert Zahlung, Verkauf möglich?

Hallo zusammen,

habe mir hier schon viel durchgelesen aber nichts konkretes zu meiner Situation gefunden.

Zur Erklärung:

Ein bulgarischer LKW hat mein Fahrzeug welches geparkt war beim rückwärts fahren an der Seitenwand hinten getroffen so dass diese eingedrückt wurde. Zusätzlich wurde das parkende Auto zwischen LKW und Bordstein eingequetscht, so dass sich die hintere Achse verzog.

Polizei kam, nahm alles ordnungsgemäß auf.

Am nächsten Tag ließ ich ein Gutachten erstellen. Schaden liegt um die 12000,-€. KEIN Totalschaden.

Da es ein ausl. Fzg war habe ich auch direkt einen Anwalt eingeschaltet.

Dieser ließ dem deutschen Referenzversicherer (Deutsches Büro Grüne Karte) alles nötige zukommen, um den Schaden zu begleichen.

Leider rührte sich die Versicherung in keinster Weise und ließ jede gesetzte Frist verstreichen, worauf hin wir Klage einreichen mussten.

Kurz vor Fristende erklärte die Gegenseite unerwartet Verteidigungsbereitschaft.

Wieder 2 Wochen später kam deren Erklärung mit lauter banalen Gründen. ( z.B. der Schaden sei nicht duch den LKW entstanden, Gutachten würde nicht stimmen, Achse usw. ) Darauf müssen wir jetzt erst wieder reagieren.


Das ganze zieht sich mittlerweile über 3 Monate hin, und ich muss gucken wie ich mobil bleibe, da mein Auto nicht mehr Fahrbereit ist. Zudem kostet es jeden Monat Versicherung und Finanzierungsrate.

Jetzt meine eigentliche Frage:
--------------------------------------

Kann ich das Fahrzeug veräußern, ohne dass mir dadurch ein Nachteil entsteht?

Mein Anwalt meinte ich sollte es, wenn möglich behalten, da evtl. ein Nachgutachten von der Gegenseite angefertigt würde.

Jedoch ist ja schon ein Gutachten erstellt worden, und was wäre wenn ich es direkt hätte reparieren lassen oder verkauft hätte? Eine Mitteilung dass ein Nachgutachten erstellt werden muss habe ich von keiner Seite bekommen.

Eigentlich steht es mir doch frei mit meinem Auto zu machen was ich möchte, jedoch will ich natürlich nicht, dass sich die Sache wegen dem Verkauf noch weiter verzögert.

Vielen Dank im Voraus



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von FloMO123):
Am nächsten Tag ließ ich ein Gutachten erstellen. Schaden liegt um die 12000,-€. KEIN Totalschaden.



Auch kein wirtschaftlicher Totalschaden?


Zitat (von FloMO123):
Zudem kostet es jeden Monat Versicherung und Finanzierungsrate.



Wenn klar ist, dass das Fahrzeug nicht repariert wird, hätte man sich über das Abmelden Gedanken machen müssen.



Zitat (von FloMO123):
Kann ich das Fahrzeug veräußern, ohne dass mir dadurch ein Nachteil entsteht?



Im Prinzip ja.

Zitat (von FloMO123):
Mein Anwalt meinte ich sollte es, wenn möglich behalten, da evtl. ein Nachgutachten von der Gegenseite angefertigt würde.



Die Gegenseite hat gar keinen Anspruch auf ein Gegengutachten. Kostet alles nur Zeit und Geld.


Zitat (von FloMO123):
Jedoch ist ja schon ein Gutachten erstellt worden, und was wäre wenn ich es direkt hätte reparieren lassen oder verkauft hätte?



Dann wäre das eben so.


Zitat (von FloMO123):
Eigentlich steht es mir doch frei mit meinem Auto zu machen was ich möchte,



Ja natürlich, theoretisch schon - wenn es dein Eigentum ist.
Da du aber schreibst dass es finanziert ist, kommt es darauf an was dort vertraglich vereinbart ist.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FloMO123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, danke für die rasche Antwort.

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von FloMO123):
Am nächsten Tag ließ ich ein Gutachten erstellen. Schaden liegt um die 12000,-€. KEIN Totalschaden.

Auch kein wirtschaftlicher Totalschaden?


Nein. auch kein Wirtschaftlicher


Zitat (von charlyt4):
Zitat (von FloMO123):
Zudem kostet es jeden Monat Versicherung und Finanzierungsrate.



Wenn klar ist, dass das Fahrzeug nicht repariert wird, hätte man sich über das Abmelden Gedanken machen müssen.



Ich wollte es erst nicht Abmelden solange die Finanzierung nicht abgelöst wird. Ist mir aber mittlerweile egal.




Zitat (von charlyt4):
Zitat (von FloMO123):
Kann ich das Fahrzeug veräußern, ohne dass mir dadurch ein Nachteil entsteht?



Im Prinzip ja.

Zitat (von FloMO123):
Mein Anwalt meinte ich sollte es, wenn möglich behalten, da evtl. ein Nachgutachten von der Gegenseite angefertigt würde.



Die Gegenseite hat gar keinen Anspruch auf ein Gegengutachten. Kostet alles nur Zeit und Geld.



Das denke ich auch. Aber ich weiß nicht wie die Gegenseite oder das Gericht reagiert wenn sie einen Gutachter bestellen wollen und das Fzg. ist nicht mehr da ist.




Zitat (von charlyt4):
a natürlich, theoretisch schon - wenn es dein Eigentum ist.
Da du aber schreibst dass es finanziert ist, kommt es darauf an was dort vertraglich vereinbart ist.



Das ist kein Problem solange der Buchwert abgelöst wird.



-- Editiert von FloMO123 am 17.03.2017 13:02

-- Editiert von FloMO123 am 17.03.2017 13:04

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Man könnte prüfen, ob die Inanspruchnahme der Vollkasko (sofern vorhanden) angebracht und noch möglich ist. Rückstufungsschäden usw. würden dann bei der gegnerischen Haftpflicht verbleiben. Wie es allerdings mit den Anwalts- und Gerichtskosten verhält, da man schon die Klage eingereicht hat, müsste mit dem Anwalt geklärt werden.

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#4
 Von 
FloMO123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von Retels):
Man könnte prüfen, ob die Inanspruchnahme der Vollkasko (sofern vorhanden) angebracht und noch möglich ist. Rückstufungsschäden usw. würden dann bei der gegnerischen Haftpflicht verbleiben. Wie es allerdings mit den Anwalts- und Gerichtskosten verhält, da man schon die Klage eingereicht hat, müsste mit dem Anwalt geklärt werden.


Habe ich auch schon dran gedacht. Jedoch wird man wie gesagt hochgestuft und die Kosten für Gericht, Leihwagen etc werden natürlich nicht übernommen.

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