Parken in sehr enger Straße
Angenommen in einer Ortschaft an deren Hauptstraße mehrere Seitenstraßen bzw. Stichstraßen sind. Eine dieser Stichstraßen ist z.B. 60 Meter lang und 2,80 Meter breit.
Gewidmet wurde die Stichstraße als Rad- und Gehweg. Die Widmungsbeschränkung lautet: Nur für Fußgänger und Radfahrer. Diese Stichstraße ist nicht beschildert. Die Straße ist im Verzeichnis der öffentlichen Straßen der Gemeinde eingetragen und die Gemeinde hat die Straßenunterhaltspflicht. Die Anwohner, es sind sechs Reihenhausbesitzer erreichen ihren Hauseingang über diese Stichstraße.
Seit Jahren Parken in dieser sehr engen Stichstraße die Anwohner, LKW parken dort ebenso wie schwere Heizöl-LKW. viele von denen fahren immer wieder benachbarte Gartenzäune, Hecken und Garagenwände an ohne sich zu melden. Auch wird durch das verbotswidrige Parken eine Behinderung eines evtl. statt findenden Rettungseinsatzes gegeben sein.
Die StVO schreib ein Halte- und Parkverbot für solch enge Straßen vor. Anzeigen der Falschparker werden von der Polizei mit dem Grundsatz "Handeln nach eigenem Ermessen des Beamten" nicht geahndet. Der Bürgermeister erlaubt den Anwohnern dort zu Parken obwohl die StVO dagegen spricht.
Darf nun geparkt werden oder nicht ???
Kann der Bürgermeister gegen die StVO handeln und das Parken trotzdem erlauben.
Halten und Parken in sehr enger Strasse
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitat:Darf nun geparkt werden oder nicht ???
Nein
Zitat:Kann der Bürgermeister gegen die StVO handeln und das Parken trotzdem erlauben.
Nein
und wie sieht es aus wenn die Anwohner die Stichstraße befahren zum Be- oder Entladen des Fahrzeuges und Parken dann trotzdem längere Zeit.
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Zitat:Eine dieser Stichstraßen ist z.B. 60 Meter lang und 2,80 Meter breit.
….
Die Anwohner, es sind sechs Reihenhausbesitzer erreichen ihren Hauseingang über diese Stichstraße.
Seit Jahren Parken in dieser sehr engen Stichstraße die Anwohner, LKW parken dort ebenso wie schwere Heizöl-LKW. viele von denen fahren immer wieder benachbarte Gartenzäune, Hecken und Garagenwände an ohne sich zu melden.
Auch hier die Frage, die ich dir schon in einem anderen Forum gestellt habe:
Wie bitte soll das gehen, denn sobald nur ein Fahrzeug da steht, ist keines der dahinterliegenden Anwohnerhäuser zu erreichen? Selbst ein PKW ist mindestens 2 m breit. Parkt der dort, bleiben 80 cm. Da kommt kein vierrädriges Fahrzeug durch.
Gruß
Uwe
-- Editiert von Uwe Mettmann am 09.05.2018 15:53
Zitat:und wie sieht es aus wenn die Anwohner die Stichstraße befahren zum Be- oder Entladen des Fahrzeuges und Parken dann trotzdem längere Zeit.
Parken ist Parken
ZitatGewidmet wurde die Stichstraße als Rad- und Gehweg. Die Widmungsbeschränkung lautet: Nur für Fußgänger und Radfahrer. :
Zitatund wie sieht es aus wenn die Anwohner die Stichstraße befahren zum Be- oder Entladen des Fahrzeuges und Parken dann trotzdem längere Zeit. :
Wie kommt man eigentlich auf die Idee, dass die Straße überhaupt mit einem Kraftfahrzeug befahren werden darf?
Die Frage des Parkens stellt sich eigentlich nicht, denn dort hat kein Kraftfahrzeug etwas zu suchen.
Die Anwohner behaupten der Bürgermeister hat ihnen dort das Parken erlaubt. Hierüber gibt es auch ein Schriftstück wo der Bürgermeister erklärt, es müsse der Anliegerverkehr gewährleistet sein, auch wenn keine Beschilderung gegeben ist, deshalb dürfen die Anwohner die Straße befahren und Parken. Das verbotswidrige Parken wird auch von der Polizei nicht geahndet. Auf sämtlichen Schäden die durch Anfahren von Gartenzäunen, Garagenwänden usw. durch die dortigen Straßenbenutzer entstehen bleibt der Eigentümer der beschädigten Sachen sitzen. Selbst die Polizei nimmt keine Ermittlungen auf.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, dass Befahren dieser gerade mal 60 Meter langen Straße zu verbieten ?
Auf welchem Rechtsgebiet muß ein Anwalt ausgebildet sein, um hier evtl. die Sachlage abstellen zu können.
ZitatWie kommt man eigentlich auf die Idee, dass die Straße überhaupt mit einem Kraftfahrzeug befahren werden darf? :
Wohl weil es keine Schilder gibt welche die rechtliche Widmumg bekannt und für die Verkehrsteilnehmer verbindlich macht:
Zitatauch wenn keine Beschilderung gegeben ist, :
ZitatGewidmet wurde die Stichstraße als Rad- und Gehweg. Die Widmungsbeschränkung lautet: Nur für Fußgänger und Radfahrer. Diese Stichstraße ist nicht beschildert. :
Ohne gegenteilige Beschilderung welche die Strasse nur für Radfahrer und Fussgänger zugänglich mach, darf die Strasse gemäss StVO befahren und darauf geparkt bzw. nicht geparkt werden wenn es die StVO nicht zulässt (zu geringe Breite, fremde Grundstückseinfahrten, abgesenkte Bordsteine etc.)
Hier sind doch zwei Abschnitte zu unterscheiden. Ob man in die Gass reinfahren und da parken darf, ergibt sich aus dem Verkehrsrecht. Wenn man das nicht darf, weil die Gass zu eng ist, kommen wir zum 2. Abschnitt. Ist die Kommune verpflichtet, jeden Verstoß zu ahnden. Nee, das muss sie nicht tun.
wirdwerden
ZitatAuf sämtlichen Schäden die durch Anfahren von Gartenzäunen, Garagenwänden usw. durch die dortigen Straßenbenutzer entstehen bleibt der Eigentümer der beschädigten Sachen sitzen. :
Kennzeichen des Schädigers erfassen und sich bei dessen Versicherung den Schadenersatz holen.
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