Halterhaftung bei Zeichen 250 Durchfahrt verboten - Parkverstoß

9. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
coy24
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 28x hilfreich)
Halterhaftung bei Zeichen 250 Durchfahrt verboten - Parkverstoß

Wenn eine Verwarnung in Höhe von 55 € wegen des Parken eines Fahrzeuges im Bereich des Zeichen 250 ausgestellt wurde, haftet dann der Halter? (Der Fahrer ist mit dem Halter verwandt und muss somit nicht benannt werden)
Das Zeichen verbietet nur das Befahren. Dürfte ein Fahrzeug dorthin geschoben und abgestellt werden, wenn keine weitere Parkverbotsbeschilderung vorhanden ist?
Das Zeichen 250 war mit einem Zusatzzeichen "Baustellenfahrzeuge frei" versehen? Kann auch ein PKW ein Baustellenfahrzeug sein, wenn im Eigenheim gerade renoviert wird?


-- Editiert von Moderator topic am 9. Mai 2025 18:35

-- Thema wurde verschoben am 9. Mai 2025 18:35

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17356x hilfreich)

Zitat (von coy24):
Wenn eine Verwarnung in Höhe von 55 € wegen des Parken eines Fahrzeuges im Bereich des Zeichen 250 ausgestellt wurde, haftet dann der Halter?

Ja, es kostet aber nur 20€ für den Halter.

Zitat (von coy24):
Das Zeichen verbietet nur das Befahren.

Es verbietet auch das Parken.

Zitat (von coy24):
Kann auch ein PKW ein Baustellenfahrzeug sein, wenn im Eigenheim gerade renoviert wird?

Nein



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#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14680 Beiträge, 4518x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn eine Verwarnung in Höhe von 55 € wegen des Parken eines Fahrzeuges im Bereich des Zeichen 250 ausgestellt wurde, haftet dann der Halter? (Der Fahrer ist mit dem Halter verwandt und muss somit nicht benannt werden)
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, am Ende keine Halterhaftung. LINK

Zitat:
Das Zeichen verbietet nur das Befahren. Dürfte ein Fahrzeug dorthin geschoben und abgestellt werden, wenn keine weitere Parkverbotsbeschilderung vorhanden ist?
Das angebliche Schieben dürfte fast immer als Schutzbehauptung gewertet werden. Außerdem müsste man sich dann als Fahrer offenbaren.

Zitat:
Kann auch ein PKW ein Baustellenfahrzeug sein, wenn im Eigenheim gerade renoviert wird?
Natürlich. Es muss aber wirklich so genutzt worden sein, also etwa zum Transport von Baumaterialien (was ggf. glaubhaft zu machen ist).

Stefan

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8977 Beiträge, 1906x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Natürlich. Es muss aber wirklich so genutzt worden sein, also etwa zum Transport von Baumaterialien (was ggf. glaubhaft zu machen ist).


Zudem sollte das Fahrzeug dann eine eindeutige Kennzeichnung als Baustellenfahrzeug haben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2428 Beiträge, 1117x hilfreich)

Wenn der Bereich, in dem die Baustelle ist auch örtlich mit der Straße korreliert, durch die man fahren will, dann kann das sein. Ansonsten ist das sicher kein "Baustellenfahrzeug"...

Nette Ausrede, aber durchschaubar...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17356x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, am Ende keine Halterhaftung. LINK

Richtig, wenn man erlaubt in die Straße hineingefahren ist.
Da die StVO seit 2013 diesbezüglich geändert wurde, sind Urteile und private Erfahrungen aus der Zeit vor der Änderung irrelevant.

Richtig ist aber, dass nach der bis dahin geltenden Regelung das Parken nicht verboten war, wenn man erlaubt eingefahren ist.

Zitat (von reckoner):
Es muss aber wirklich so genutzt worden sein, also etwa zum Transport von Baumaterialien (was ggf. glaubhaft zu machen ist).

Zur Straßenbaustelle, wegen der die Straßensperrung angeordnet wurde.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14680 Beiträge, 4518x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Richtig, wenn man erlaubt in die Straße hineingefahren ist.
Das war es in meinem Fall aber nicht, jedenfalls nach Auffassung der Behörde.

Zitat:
Richtig ist aber, dass nach der bis dahin geltenden Regelung das Parken nicht verboten war, wenn man erlaubt eingefahren ist.
Das ist auch heute noch so.

Zitat:
Zur Straßenbaustelle, wegen der die Straßensperrung angeordnet wurde.
Wer sagt das? Und wer sagt überhaupt, dass es sich hier um eine Straßenbaustelle handelt?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17356x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wer sagt das?

Ich

Zitat (von reckoner):
Und wer sagt überhaupt, dass es sich hier um eine Straßenbaustelle handelt?

Was soll es denn sonst sein, wenn wegen einer Baustelle die Straße gesperrt wurde?

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14680 Beiträge, 4518x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich
OK, wie bei mir.
Ich orientiere mich dabei an dem ZZ "landwirtschaftlicher Verkehr frei", und das gilt u.U. auch für andere Fahrzeuge als Trecker und Mähdrescher.
Wie gesagt muss man die Eigenschaft glaubhaft machen, also überzeugend darstellen, dass die Fahrt für den erlaubten Zwecke stattfand. Wenn man dann etwa einen Kassenbon vom Baumarkt vorlegen kann sollte das reichen.

Anmerkung: Ich wohne in einer Straße die auch gerade temporär gesperrt ist, noch dazu eine Sackgasse. Und ich mache mir schon Gedanken darüber, was wir nun offiziell noch dürfen und was nicht. So ganz eindeutig ist da einiges nichts.

Zitat:
Was soll es denn sonst sein, wenn wegen einer Baustelle die Straße gesperrt wurde?
Zum Beispiel der Bau eines Hauses, ohne das Platz für einen Kran ist (dieser steht dann auf der Straße, die dafür gesperrt wird).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17356x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
dass die Fahrt für den erlaubten Zwecke stattfand.

Richtig

Zitat (von reckoner):
Wenn man dann etwa einen Kassenbon vom Baumarkt vorlegen kann sollte das reichen.

Natürlich nicht.

Baustellenfahrzeuge bezieht sich auf die Fahrzeugart, nicht auf dessen Ladung.

Landwirtschaftlicher Verkehr bezieht sich dagegen auf den Zweck der Fahrt.

Zitat (von reckoner):
Zum Beispiel der Bau eines Hauses, ohne das Platz für einen Kran ist (dieser steht dann auf der Straße, die dafür gesperrt wird).

So eine Straße wird dann aber nicht mit den hier genannten Verkehrszeichen gesperrt.

Bei mir in der Nähe gibt es eine Straße, die mit Zeichen 250 ohne Zusatzschild gesperrt ist. In dieser Straße hat aber jemand seine Grundstückszufahrt einschl. Garage. Eigentlich darf derjenige nicht in die Straße einfahren. Ein Bußgeld her er aber dafür wohl auch noch nicht kassiert, obwohl er täglich gegen das Verkehrsverbot verstößt.

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#10
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4061 Beiträge, 1137x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zur Straßenbaustelle, wegen der die Straßensperrung angeordnet wurde.
Dieser Meinung schließe ich mich zwar grundsätzlich auch an. Aber dann ist das Zusatzzeichen "Baustellenfahrzeuge frei" eigentlich ziemlich sinnbefreit, weil Baustellenfahrzeuge ohnehin Sonderrechte gem. § 35 StVO in Anspruch nehmen können.

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14680 Beiträge, 4518x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Baustellenfahrzeuge bezieht sich auf die Fahrzeugart, nicht auf dessen Ladung.
Das ist imho viel zu eng gedacht.
Man denke nur an eine Autobahnbaustelle (dort gibt es solche Beschilderungen ja oft). Da dürfen natürlich auch die Arbeiter über eine solche Straße fahren.
Man könnte es als ein "für Unbefugte verboten" verstehen.

Meiner Auffassung nach ist jede Fahrt erlaubt die für die Bauarbeiten nötig ist. Dazu gehört sowohl der Transport von Maschinen als auch der von Material und Menschen. Und "nötig" bedeutet angemessen, es geht ja theoretisch immer auch anders.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4061 Beiträge, 1137x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das ist imho viel zu eng gedacht.
Der Gesetzgeber denkt noch viel engstirniger und verlangt eine Kennzeichnung von Baustellenfahrzeugen gem. DIN 30710, und Beleuchtungseinrichtungen gem. § 52 (4) StVZO.

0x Hilfreiche Antwort

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