Wenn eine Verwarnung in Höhe von 55 € wegen des Parken eines Fahrzeuges im Bereich des Zeichen 250 ausgestellt wurde, haftet dann der Halter? (Der Fahrer ist mit dem Halter verwandt und muss somit nicht benannt werden)
Das Zeichen verbietet nur das Befahren. Dürfte ein Fahrzeug dorthin geschoben und abgestellt werden, wenn keine weitere Parkverbotsbeschilderung vorhanden ist?
Das Zeichen 250 war mit einem Zusatzzeichen "Baustellenfahrzeuge frei" versehen? Kann auch ein PKW ein Baustellenfahrzeug sein, wenn im Eigenheim gerade renoviert wird?
-- Editiert von Moderator topic am 9. Mai 2025 18:35
-- Thema wurde verschoben am 9. Mai 2025 18:35
Halterhaftung bei Zeichen 250 Durchfahrt verboten - Parkverstoß
9. Mai 2025
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Frage vom 9. Mai 2025 | 18:23
Von
Status: Schüler (182 Beiträge, 28x hilfreich)
Halterhaftung bei Zeichen 250 Durchfahrt verboten - Parkverstoß
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#1
Antwort vom 9. Mai 2025 | 19:00
Von
Status: Unbeschreiblich (49333 Beiträge, 17356x hilfreich)
ZitatWenn eine Verwarnung in Höhe von 55 € wegen des Parken eines Fahrzeuges im Bereich des Zeichen 250 ausgestellt wurde, haftet dann der Halter? :
Ja, es kostet aber nur 20€ für den Halter.
ZitatDas Zeichen verbietet nur das Befahren. :
Es verbietet auch das Parken.
ZitatKann auch ein PKW ein Baustellenfahrzeug sein, wenn im Eigenheim gerade renoviert wird? :
Nein
#2
Antwort vom 9. Mai 2025 | 20:26
Von
Status: Wissender (14680 Beiträge, 4518x hilfreich)
Hallo,
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, am Ende keine Halterhaftung. LINKZitat:Wenn eine Verwarnung in Höhe von 55 € wegen des Parken eines Fahrzeuges im Bereich des Zeichen 250 ausgestellt wurde, haftet dann der Halter? (Der Fahrer ist mit dem Halter verwandt und muss somit nicht benannt werden)
Das angebliche Schieben dürfte fast immer als Schutzbehauptung gewertet werden. Außerdem müsste man sich dann als Fahrer offenbaren.Zitat:Das Zeichen verbietet nur das Befahren. Dürfte ein Fahrzeug dorthin geschoben und abgestellt werden, wenn keine weitere Parkverbotsbeschilderung vorhanden ist?
Natürlich. Es muss aber wirklich so genutzt worden sein, also etwa zum Transport von Baumaterialien (was ggf. glaubhaft zu machen ist).Zitat:Kann auch ein PKW ein Baustellenfahrzeug sein, wenn im Eigenheim gerade renoviert wird?
Stefan
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#3
Antwort vom 9. Mai 2025 | 22:27
Von
Status: Richter (8977 Beiträge, 1906x hilfreich)
ZitatNatürlich. Es muss aber wirklich so genutzt worden sein, also etwa zum Transport von Baumaterialien (was ggf. glaubhaft zu machen ist). :
Zudem sollte das Fahrzeug dann eine eindeutige Kennzeichnung als Baustellenfahrzeug haben
#4
Antwort vom 10. Mai 2025 | 00:31
Von
Status: Student (2428 Beiträge, 1117x hilfreich)
Wenn der Bereich, in dem die Baustelle ist auch örtlich mit der Straße korreliert, durch die man fahren will, dann kann das sein. Ansonsten ist das sicher kein "Baustellenfahrzeug"...
Nette Ausrede, aber durchschaubar...
#5
Antwort vom 10. Mai 2025 | 12:40
Von
Status: Unbeschreiblich (49333 Beiträge, 17356x hilfreich)
ZitatIch hatte mal einen ähnlichen Fall, am Ende keine Halterhaftung. LINK :
Richtig, wenn man erlaubt in die Straße hineingefahren ist.
Da die StVO seit 2013 diesbezüglich geändert wurde, sind Urteile und private Erfahrungen aus der Zeit vor der Änderung irrelevant.
Richtig ist aber, dass nach der bis dahin geltenden Regelung das Parken nicht verboten war, wenn man erlaubt eingefahren ist.
ZitatEs muss aber wirklich so genutzt worden sein, also etwa zum Transport von Baumaterialien (was ggf. glaubhaft zu machen ist). :
Zur Straßenbaustelle, wegen der die Straßensperrung angeordnet wurde.
#6
Antwort vom 10. Mai 2025 | 14:40
Von
Status: Wissender (14680 Beiträge, 4518x hilfreich)
Hallo,
Das war es in meinem Fall aber nicht, jedenfalls nach Auffassung der Behörde.Zitat:Richtig, wenn man erlaubt in die Straße hineingefahren ist.
Das ist auch heute noch so.Zitat:Richtig ist aber, dass nach der bis dahin geltenden Regelung das Parken nicht verboten war, wenn man erlaubt eingefahren ist.
Wer sagt das? Und wer sagt überhaupt, dass es sich hier um eine Straßenbaustelle handelt?Zitat:Zur Straßenbaustelle, wegen der die Straßensperrung angeordnet wurde.
Stefan
#7
Antwort vom 10. Mai 2025 | 23:59
Von
Status: Unbeschreiblich (49333 Beiträge, 17356x hilfreich)
ZitatWer sagt das? :
Ich
ZitatUnd wer sagt überhaupt, dass es sich hier um eine Straßenbaustelle handelt? :
Was soll es denn sonst sein, wenn wegen einer Baustelle die Straße gesperrt wurde?
#8
Antwort vom 11. Mai 2025 | 11:27
Von
Status: Wissender (14680 Beiträge, 4518x hilfreich)
Hallo,
OK, wie bei mir.Zitat:Ich
Ich orientiere mich dabei an dem ZZ "landwirtschaftlicher Verkehr frei", und das gilt u.U. auch für andere Fahrzeuge als Trecker und Mähdrescher.
Wie gesagt muss man die Eigenschaft glaubhaft machen, also überzeugend darstellen, dass die Fahrt für den erlaubten Zwecke stattfand. Wenn man dann etwa einen Kassenbon vom Baumarkt vorlegen kann sollte das reichen.
Anmerkung: Ich wohne in einer Straße die auch gerade temporär gesperrt ist, noch dazu eine Sackgasse. Und ich mache mir schon Gedanken darüber, was wir nun offiziell noch dürfen und was nicht. So ganz eindeutig ist da einiges nichts.
Zum Beispiel der Bau eines Hauses, ohne das Platz für einen Kran ist (dieser steht dann auf der Straße, die dafür gesperrt wird).Zitat:Was soll es denn sonst sein, wenn wegen einer Baustelle die Straße gesperrt wurde?
Stefan
#9
Antwort vom 11. Mai 2025 | 12:41
Von
Status: Unbeschreiblich (49333 Beiträge, 17356x hilfreich)
Zitatdass die Fahrt für den erlaubten Zwecke stattfand. :
Richtig
ZitatWenn man dann etwa einen Kassenbon vom Baumarkt vorlegen kann sollte das reichen. :
Natürlich nicht.
Baustellenfahrzeuge bezieht sich auf die Fahrzeugart, nicht auf dessen Ladung.
Landwirtschaftlicher Verkehr bezieht sich dagegen auf den Zweck der Fahrt.
ZitatZum Beispiel der Bau eines Hauses, ohne das Platz für einen Kran ist (dieser steht dann auf der Straße, die dafür gesperrt wird). :
So eine Straße wird dann aber nicht mit den hier genannten Verkehrszeichen gesperrt.
Bei mir in der Nähe gibt es eine Straße, die mit Zeichen 250 ohne Zusatzschild gesperrt ist. In dieser Straße hat aber jemand seine Grundstückszufahrt einschl. Garage. Eigentlich darf derjenige nicht in die Straße einfahren. Ein Bußgeld her er aber dafür wohl auch noch nicht kassiert, obwohl er täglich gegen das Verkehrsverbot verstößt.
#10
Antwort vom 12. Mai 2025 | 09:48
Von
Status: Master (4061 Beiträge, 1137x hilfreich)
Dieser Meinung schließe ich mich zwar grundsätzlich auch an. Aber dann ist das Zusatzzeichen "Baustellenfahrzeuge frei" eigentlich ziemlich sinnbefreit, weil Baustellenfahrzeuge ohnehin Sonderrechte gem. § 35 StVO in Anspruch nehmen können.ZitatZur Straßenbaustelle, wegen der die Straßensperrung angeordnet wurde. :
#11
Antwort vom 12. Mai 2025 | 12:45
Von
Status: Wissender (14680 Beiträge, 4518x hilfreich)
Hallo,
Das ist imho viel zu eng gedacht.Zitat:Baustellenfahrzeuge bezieht sich auf die Fahrzeugart, nicht auf dessen Ladung.
Man denke nur an eine Autobahnbaustelle (dort gibt es solche Beschilderungen ja oft). Da dürfen natürlich auch die Arbeiter über eine solche Straße fahren.
Man könnte es als ein "für Unbefugte verboten" verstehen.
Meiner Auffassung nach ist jede Fahrt erlaubt die für die Bauarbeiten nötig ist. Dazu gehört sowohl der Transport von Maschinen als auch der von Material und Menschen. Und "nötig" bedeutet angemessen, es geht ja theoretisch immer auch anders.
Stefan
#12
Antwort vom 12. Mai 2025 | 13:22
Von
Status: Master (4061 Beiträge, 1137x hilfreich)
Der Gesetzgeber denkt noch viel engstirniger und verlangt eine Kennzeichnung von Baustellenfahrzeugen gem. DIN 30710, und Beleuchtungseinrichtungen gem. § 52 (4) StVZO.ZitatDas ist imho viel zu eng gedacht. :
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