Halteverbot

26. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2166
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Praktikant
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Halteverbot

--- editiert vom Admin

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Du hast recht was das Zeichen 283 angeht. Dieses gilt in der Tat nur für die Fahrbahn. Das heißt aber im Umkehrschluß nicht zwangsläufig das in der Botanik geparkt werden darf.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Auf dem Grünstreifen darfst Du auch dann nicht halten, wenn das Zeichen 283 dort nicht steht (§ 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 4 StVO ). Daher hilft die Diskussion, ob das Zeichen 283 für den Grünstreifen gilt oder nicht, auch nicht weiter.

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