--- editiert vom Admin
Halteverbot
26. Januar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 26. Januar 2008 | 12:30
Von
Status: Praktikant (589 Beiträge, 254x hilfreich)
Halteverbot
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. Januar 2008 | 13:06
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1940x hilfreich)
Du hast recht was das Zeichen 283 angeht. Dieses gilt in der Tat nur für die Fahrbahn. Das heißt aber im Umkehrschluß nicht zwangsläufig das in der Botanik geparkt werden darf.
#2
Antwort vom 28. Januar 2008 | 09:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47631 Beiträge, 16834x hilfreich)
Auf dem Grünstreifen darfst Du auch dann nicht halten, wenn das Zeichen 283 dort nicht steht (§ 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 4 StVO ). Daher hilft die Diskussion, ob das Zeichen 283 für den Grünstreifen gilt oder nicht, auch nicht weiter.
Und jetzt?
Schon
268.056
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
14 Antworten
-
64 Antworten
-
2 Antworten