Halteverbot wegen Feuerwehrzufahrt zu Mehrfamilienhäusern

27. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go487055-97
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Halteverbot wegen Feuerwehrzufahrt zu Mehrfamilienhäusern

Hallo,

wir wohnen in einem 9 Familienhaus. Nebenan sind noch 2 weitere Mehrfamilienhäuser mit noch mehr Parteien. Zusammen haben wir einen Innenhof, von dem aus alle Hauseingänge zu erreichen sind.
Letztes Jahr wurde bei uns eine unangekündigte Feuerwehrübung ausgeführt. Daraufhin wurden von der Hausverwaltung Schilder platziert mit: "Feuerwehrzufahrt " und dem Symbol für Halteverbot.
Die Hausverwaltung selbst hat Ihr Büro und die Parkplätze für die Mitarbeiter direkt an der Zufahrt zum Innenhof, teilweise ist dies schon Innenhof.

Uns als Bewohner der Häuser ist es nun untersagt, auf dem Gelände, das Privateigentum der Wohnungseigentümer ist, zu parken, und sogar zu Be- und Entladen. Wir sollen die angrenzende Tiefgarage mit Parkdeck nutzen.
Dazu muss man sagen, dass in den Wohnungen sehr viele ältere Leute wohnen, denen es meiner Meinung nach nicht zumutbar ist, Ihren Einkauf 50m weit durch den Hof zu schleppen.

Aber die Hausverwaltung sieht sich im Recht, dass sie die Parkplätze neben dem Büro nutzen darf, und damit anscheinend die Feuerwehr nicht behindert. Wenn wir die Plätze nutzen, behindern wir die Feuerwehr. Das klingt für mich nach Doppelmoral...

Falls das Halteverbot wirklich rechtens sein sollte, wie ist es denn dann mit den häuslichen Pflegediensten, oder Essen auf Rädern oder den Paketdiensten, oder den Handwerkern? Wo müssen diese Ihre Fahrzeuge abstellen?

Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von go487055-97):
Falls das Halteverbot wirklich rechtens sein sollte, wie ist es denn dann mit den häuslichen Pflegediensten, oder Essen auf Rädern oder den Paketdiensten, oder den Handwerkern? Wo müssen diese Ihre Fahrzeuge abstellen?


Nicht in der Feuerwehrzufahrt.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go487055-97
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt die Post muss vorne auf der Straße halten und Briefe und Pakete zu den Häusern tragen? Man darf dort noch nicht mal be- und entladen? Auch kein Möbelwagen?

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von go487055-97):
Das heißt die Post muss vorne auf der Straße halten und Briefe und Pakete zu den Häusern tragen? Man darf dort noch nicht mal be- und entladen? Auch kein Möbelwagen?


Richtig.

Zitat (von go487055-97):
Aber die Hausverwaltung sieht sich im Recht, dass sie die Parkplätze neben dem Büro nutzen darf, und damit anscheinend die Feuerwehr nicht behindert.


Ich würde ziemlich viel Geld wetten, dass die Parkplätze nicht auf der Feuerwehrzufahrt / Feuerwehrstellfläche liegen.

Wenn die Parkplätze übrigens zum Gemeinschaftseigentum gehören, kann die Eigentümerversammlung ja durchaus auch eine andere Nutzung beschließen (zum Beispiel als Fläche zum Be- und Entladen)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go487055-97
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich werd mich mal weiter schlau machen. Einen schönen Abend noch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von go487055-97):
auf dem Gelände, das Privateigentum der Wohnungseigentümer ist

Ob Feuerwehrzufahrt oder nicht ist damit egal.
Auf fremden Eigentum hat man halt schlicht nichts zu suchen wenn der Eigentümer das nicht will. Ende der Fahnenstange.
Sollte man aber schon in recht jungen Jahren gelernt haben, das mit dem Eigentum ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go487055-97
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt das ist ein Mehrfamilienhaus in dem wir Mieter sind. Der Hof gehört der Gemeinschaft, also den div. Wohnungseigentümern, die im übrigen auch gerne im Hof halten um ihre Sachen zu be- und entladen. Damit geht es nicht um Nutzung von fremden Eigentum! Wir zahlen genauso für den Hof und die anfallenden Arbeiten der Hausverwaltung in unseren Nebenkosten wie all Anderen auch. Aber Danke für den sehr freundlichen Hinweis.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von go487055-97):
Damit geht es nicht um Nutzung von fremden Eigentum!

Seltsame Auffassung... gehört einem nicht ist aber kein fremdes Eigentum?

Kurzfassung: Alles was nicht eigenes Eigentum ist ist fremdes Eigentum. Ausnahme wären herrenlose Sachen, aber die haben wir hier ja nicht.

Selbst die Wohnung die man als Mieter nutzt ist fremdes Eigentum ...



Zitat (von go487055-97):
den div. Wohnungseigentümern, die im übrigen auch gerne im Hof halten um ihre Sachen zu be- und entladen.

Tja, die dürfen das auch. Genau wie anderen untersagen das gleiche zu tun:
§ 903 BGB - Befugnisse des Eigentümers
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.


Rechte Dritter die dem entgegenstehen würden, wären z.B. Rechte der Mieter zur Nutzung an der Fläche. Die scheint es hier mangels mietvertraglicher Vereinbarung nicht zu geben.
Und "die anderen dürfen aber auch" ist hier keine gerichtsfeste Argumentation.



Zitat (von go487055-97):
Wir zahlen genauso für den Hof und die anfallenden Arbeiten der Hausverwaltung in unseren Nebenkosten wie all Anderen auch.

Daraus erwachen aber keine Nutzungsrechte zum parken oder befahren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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