Haltverbot auf Seitenstreifen?

29. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
HMo
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Haltverbot auf Seitenstreifen?

Hallo,
folgende Beschilderung ist gegeben:

1. Auf der Straße steht das Schild, Zeichen 283 (Haltverbot - verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn).

2. Auf dem Seitenstreifen steht (zusätzlich zu dem Schild/Zeichen 283 auf der Straße) das Schild, Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot, verbietet das Halten auf der
F a h r b a h n über 3 Minuten). Zusätzlich ist eine zeitliche Einschränkung angebracht, sonst aber ohne jedes Zusatzschild, wie: "auch auf dem Seitenstreifen" oder "auf dem Seitenstreifen".

Wie bitte ist die Regel für den Seitenstreifen?
- verbietet das Zeichen 283 das Parken auf dem Seitenstreifen? oder
- hat das Zeichen 283 für den Seitenstreifen alleine (es
verbietet das Halten auf der Fahrbahn!) gar keine
Bedeutung, so dass auf dem Seitenstreifen unbeschränktes Parken erlaubt ist?

Hat, bitte, jemand Erfahrung mit derartigem Verkehrszeichen-Mix,
oder besser noch: weiß jemand exakt, was rechtens ist?

Für freundliche Hilfe schon mal vielen Dank.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zeichen 283 und 286 verbieten das parken, bzw. Halten auf der Fahrbahn. Diese Regelung ist eindetig. Auf den Seitenstreifen an derart beschilderten Stellen darf geparkt werden.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Auf der Straße steht das Schild
???Habe noch nie ein "festes" Schild auf der Straße gesehen - höchstens am Fahrbahnrand, wo dann auch zwangsläufig der Seitenstreifen wäre...

Habe gerade bei der Suche nach den Schildern folgenden Passus gefunden:
Das Zusatzschild mit den Worten "auf dem Seitenstreifen" verbietet das Halten nur auf dem Seitenstreifen. <a href="http://www.polizei.bayern.de/ppmuc/verkehr/text612.htm#Haltverbote" target="_blank">Quelle</a>
Wie soll man das jetzt verstehen? Auf dem Seitenstreifen ist das halten verboten - auf der Fahrbahn ist es erlaubt?

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HMo
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

BERICHTIGUNG

Ich habe mich in meiner Frage leider verschrieben. Hier ist die Frage noch mal richtig:

Folgende Beschilderung ist gegeben:
1. Auf der Straße steht das Schild mit dem Zeichen 283 (Haltverbot – verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn)
2. Auf dem Seitenstreifen der mit dem Haltverbot Zeichen 283 belegten Straße steht das Schild mit dem Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot – verbietet das Halten auf der Fahrbahn (!) über 3 Minuten). Zusätzlich ist eine zeitliche Einschränkung für das Zeichen 286 angebracht, sonst aber ohne jedes Zusatzschild, wie: „auch auf dem Seitenstreifen“ ( wodurch ein Haltverbot auch für den Seitenstreifen gelten würde) oder: „auf dem Seitenstreifen“ (was das Halten nur auf dem Seitenstreifen verbieten würde).

Wie ist nun bei der obigen Beschilderung die Regel für den Seitenstreifen -
a) verbietet das Zeichen 286 hier das Parken auf dem Seitenstreifen (für die Straße gilt ja
das Zeichen 283)?
oder
b) hat das Zeichen 286 (obwohl es auf dem Seitenstreifen steht) für den
Seitenstreifen gar keine Bedeutung, so dass auf dem Seitenstreifen unbeschränktes
Parken erlaubt ist (denn das Zeichen 286 verbietet ausdrücklich das Halten über 3
Minuten auf der Fahrbahn)?

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@MichM

Bei dem von Dir genannten Zusatzschild ist das korrekt. Dann gilt das Verbot nur auf dem Seitenstreifen und nicht auf der Fahrbahn.

In der vom Fragsteller beschriebenen Situation ist diese Zusatzschild aber nicht vorhanden und somit gilt das Verbot nur auf der Fahrbahn und nicht auf dem Seitenstreifen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Das ist doch irrsinnig.
Warum wird das halten auf dem Seitenstreifen verboten, wenn man einen Meter weiter links halten (und evt. sogar parken) darf? Wo soll da der Sinn liegen?

Zu der Situation vom Fragesteller:
Wenn die Schilder direkt beieinander stehen, hat dies genauso wenig Sinn.
Das eingeschränkte Halteverbot gilt nur in der Zeit von X bis Y - und während dieser Zeit gilt zusätzlich das absolute Halteverbot???

Aber nochmal (ändert nichts an der Rechtslage - aber zum Verständniss):
Auf der Straße steht das Schild
Wo auf der Straße? Mittelstreifen? rechter oder linker Fahrbahnrand?

Man sollte eigentlich annehmen, dass die Leute, die das aufstellen der Schilder veranlassen, einen Führerschein haben oder zumindest die Bedeutung der Schilder kennen.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HMo
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Antwort an MichiM,
danke für das intensive Interesse: Das Schild mit dem Zeichen 283 steht natürlich am rechten Fahrbahnrand. Auf dem Seitenstreifen, der sich rechts an den Fahrbahnrand anschließt, steht das Schild mit dem Zeichen 286 (aber ohne Zusatzschild für den Seitenstreifen).
Der Polizist argumentiert, weil das Zeichen 286 zusammen mit dem Zeichen 283 vorkommt, muss es für den Seitenstreifen gelten, auf dem es steht, sonst wäre die Beschilderung
unlogisch (wohl zu verstehen als: "unsinnig" und seine Schlussfolgerung "unlogisch").
Gruß
HMo

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Unsinnig sind so einige Beschilderungen (im ADAC Heft vor ein paar Monaten waren ein paar sehr schöne zu sehen ;)


...muss es für den Seitenstreifen gelten, auf dem es steht, sonst wäre die Beschilderung...
Absoluter Blödsinn, denn genau für solche Fälle haben wir in Deutschland ja hunderte von Schildern und Kombinationen.

Gruss
MichiM


-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HMo
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke an die Teilnehmer zu meiner Frage.

Die Sache ist entschieden: Die Polizei hat zugegeben, dass das Parken auf dem Seitenstreifen kein Verkehrsverstoß war; die Bußgeldstelle will das bereits gezahlte Verwarnungsgeld zurückzahlen.

Gruß
HMo

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